Wiener Konventionen: Da blüht dir was – oder auch nicht!
JURA 2012, 816 · Zivilrecht für Fortgeschrittene
Von Daniel Oliver Effer-Uhe, Susanne Lilian Gössl

Die Klausur behandelt einen grenzüberschreitenden Warenkauf zwischen Deutschland und Österreich unter Einbeziehung der Wiener UN-Kaufrechtskonvention (CISG). Es geht insbesondere um Rechtsfragen zum Anwendungsbereich des UN-Kaufrechts, dessen Verhältnis zu nationalem Recht, den Voraussetzungen für Schadensersatz bei nicht vertragsgemäßer Lieferung, die Einbeziehung und Wirkung Allgemeiner Geschäftsbedingungen sowie Fragen der internationalen Zuständigkeit und zur Bindungswirkung einer österreichischen Streitverkündung im anschließenden deutschen Verfahren. Im Mittelpunkt steht die Verjährung von Schadensersatzansprüchen nach einer mangelhaften Großhandelslieferung von Blumenzwiebeln.
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- Besonderer Teil - Rom I-VORechtswahl bei Verbraucherverträgen
- Sach- und RechtsmängelSachmangelverdacht und schlechter Ruf (§ 434 Abs. 1 BGB)
- Sach- und RechtsmängelSache entspricht der bereitgestellten Probe oder dem Muster (§ 434 Abs. 3 S. 1 Nr. 3 BGB)
- Sach- und RechtsmängelHaltbarkeit als objektive Anforderung an die Sache (§ 434 Abs. 3 S. 2 BGB)
- Sach- und RechtsmängelGewöhnliche Verwendung (§ 434 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 BGB)
Weitere Klausuren zu Besonderer Teil - Rom I-VO
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