BetaDiese Plattform ist in der Beta. Gefunden was nicht stimmt? Schreib uns: feedback@jurafuchs.de
JurafuchsKlausuren

Klausuren

Filtere nach Studienstufe, Rechtsbereich, Quelle und Verfügbarkeit. Jede Filter-Kombination ist als URL teilbar.

641 Klausuren
JURA 2009Anfänger:innen

Anfängerklausur StR Zwei Geisterfahrer begegnen sich: der beidseitige Verkehrsverstoß

In diesem Anfängerklausurfall stoßen zwei Fahrzeuge auf einer engen Straße in einer Kurve zusammen, wobei beide Fahrer das Rechtsfahrgebot nicht eingehalten haben. Der Fall thematisiert die Strafbarkeit der beiden Fahrzeugführer insbesondere im Hinblick auf fahrlässige Körperverletzung, alternative Kausalität sowie das Problem des Pflichtwidrigkeitszusammenhangs bei beiderseits pflichtwidrigem Verhalten im Straßenverkehr.

Dorothea Magnus· JURA 2009, 390
Fahrlässige Körperverletzung, § 229 StGBFahrlässigkeitKausalität+2 weitere
JURA 2009Fortgeschrittene

Übungsklausur (Fortgeschrittene) StR Doppelt hält besser

Die Klausur befasst sich mit der Strafbarkeit eines Jurastudenten, der im Ausland ein Handtuch entwendet und sich anschließend zweifach in den juristischen Vorbereitungsdienst zweier Bundesländer aufnehmen lässt, um sowohl Vorteile bei den Ausbildungsversuchen als auch finanzielle Zuwendungen zu erhalten. Thematisiert werden insbesondere die Anwendbarkeit deutschen Strafrechts auf Auslandstaten, das tatbestandsausschließende Einverständnis, sowie Betrug durch Unterlassen im öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis.

René Sengbusch· JURA 2009, 307
Diebstahl (§ 242 StGB)Betrug (§ 263 StGB)+3 weitere
JURA 2009Examensklausur1. Staatsexamen

Examensklausur StR Sommerurlaub in den Alpen

Die Examensklausur behandelt einen an eine OLG- und einen an den sogenannten Daschner-Fall angelehnten Sachverhalt, in dem der Erlaubnistatbestandsirrtum sowie die Übertragung des Problems polizeilicher Folter auf Privatpersonen im Mittelpunkt stehen. Die Bearbeitung verlangt insbesondere die vertiefte Auseinandersetzung mit Rechtfertigungsgründen im Strafrecht.

Christian Fahl· JURA 2009, 234
RechtfertigungsgründeSchuldSubjektiver Tatbestand+3 weitere
JURA 2009Examensklausur1. Staatsexamen

Examensklausur StR Streit ums Kaminholz

In diesem Examensfall geht es um Streitigkeiten zwischen Nachbarn nach dem Fällen und Verwerten eines Baumes sowie um die Strafbarkeit der Beteiligten, insbesondere im Hinblick auf Hausfriedensbruch, Sachbeschädigung und Diebstahl. Zusätzlich ist zu prüfen, ob ein Dritter zur Stellung eines Strafantrags berechtigt war, wobei insbesondere zivilrechtliche und strafprozessuale Vorfragen zu berücksichtigen sind.

Holm Putzke· JURA 2009, 147
Hausfriedensbruch (§ 123 StGB)Sachbeschädigung (§ 303 StGB)Diebstahl (§ 242 StGB)+5 weitere
JURA 2009Fortgeschrittene

Übungsklausur (Fortgeschrittene) StR Kellerkinder

Die Klausur behandelt einen komplexen Fall aus dem Bereich des Strafrechts mit familiärem Hintergrund. Es werden verschiedene Delikte, darunter Körperverletzung, Freiheitsberaubung, Sexualdelikte, Tötungsdelikte und Beteiligungsformen, insbesondere auch Fragen zu Rechtfertigungs- und Entschuldigungsgründen sowie Täterschaft und Teilnahme, geprüft. Schwerpunktmäßig geht es um die Strafbarkeit mehrerer Beteiligter an Misshandlungen, Inzest, Tötungsdelikten und unterlassenen Hilfestellungen im engen Familienkreis.

Ingo Bott, Uta Kühn· JURA 2009, 72
Vorsätzliche Körperverletzung, § 223 StGBMord, § 211 StGBSchuld+4 weitere
JA 20081. Staatsexamen

Lästige Mieter

In der Klausur wird die Strafbarkeit verschiedener Beteiligter im Zusammenhang mit der Vertreibung von Mietern für eine Luxussanierung geprüft. Im Fokus stehen unter anderem eine tödliche Rauchvergiftung durch unsachgemäße Bauarbeiten und ein von Mietern in Auftrag gegebener, tödlicher Überfall. Die Kernprobleme betreffen Täterschaft und Teilnahme, actio libera in causa sowie Körperverletzungsdelikte.

Prof. Dr. Martin Heger· JA 2008, 859· 300 Min
Täterschaft und TeilnahmeBrandstiftung, § 306 StGB Verletzung des höchstpersönl. Lebensbereichs durch Bildaufnahmen, § 201a StGB+5 weitere
JA 2008Fortgeschrittene

Von verhinderten Meistern und hartnäckigen Liebhabern

Die Klausur behandelt die Strafbarkeit mehrerer Beteiligter nach einem Streit sowie einer Nachstellung mit Todesfolge. Kernprobleme sind Notwehrprovokation, Rücktritt vom Versuch, Nachstellung sowie die Anstiftung zum erfolgsqualifizierten Delikt gemäß § 18 StGB. Zu prüfen ist das Verhalten von A, B und C aus strafrechtlicher Sicht.

Prof. Dr. Robert Esser, Helmut Krickl· JA 2008, 787· 120 Min
Versuch der Anstiftung zur Falschaussage, § 159 StGBVersuch und RücktrittMord, § 211 StGB+5 weitere
JA 20081. Staatsexamen

* "Die falsche Komplizin

In dieser Klausur werden ausgehend von einem versuchten Versicherungsbetrug durch Brandstiftung eines Wohnhauses Fragen zur Strafbarkeit der Beteiligten S, T und F behandelt, insbesondere zur Mittäterschaft, zum Versuch und zum Rücktritt. Daneben ist die Strafbarkeit von S wegen Verkehrsdelikten durch alkoholbedingtes Fahren zu prüfen. Im zweiten Teil wird die Revision hinsichtlich des Selbstleseverfahrens im Strafprozessrecht erörtert.

Prof. Dr. Hans Kudlich· JA 2008, 703· 300 Min
Abfangen von Daten, § 202b StGBFalsche Verdächtigung, § 164 StGBFalsche uneidliche Aussage, § 153 StGB+5 weitere
JA 20081. Staatsexamen

* "Nagelprobe für Geldboten

Die Klausur behandelt die strafrechtliche Bewertung eines geplanten, jedoch durch die Polizei verhinderten Überfalls auf einen Geldboten unter Einsatz einer Schusswaffe. Im Mittelpunkt stehen u.a. die Abgrenzung von Vorbereitungshandlung und Versuch, die Qualifikationen des Raubdelikts (§ 316a StGB), sowie das Delikt der Körperverletzung mit Todesfolge (§ 227 StGB) im Zusammenhang mit einer früheren Schlägerei. Zusätzlich werden die strafprozessualen Fragen zur Verwertbarkeit von Erkenntnissen aus einer richterlich angeordneten Telefonüberwachung nach § 481 StPO aufgeworfen.

Prof. Dr. Jürgen Wolter· JA 2008, 605· 300 Min
Beteiligung an einer Schlägerei, § 231 StGBBesonders schwerer Fall des Diebstahls (§ 243 StGB)Raub (§ 249 StGB)+5 weitere
JA 2008Fortgeschrittene

Herbe Täuschung

In dieser Übungsklausur wird das Verhalten der B im Supermarkt geschildert, die durch Täuschung bei der Bezahlung von Bier unterschiedliche Preise und Wechselgeld zu ihrem Vorteil genutzt sowie ein Fläschchen Magenbitter entwendet und konsumiert hat. Der Sachverhalt thematisiert Vermögensdelikte, insbesondere unter dem Blickwinkel des Betrugs und Diebstahls. Es ist zu prüfen, ob und wie B sich strafbar gemacht hat.

Marcus Bergmann· JA 2008, 504· 120 Min
Falsche Versicherung an Eides Statt, § 156 StGBVerletzung des höchstpersönl. Lebensbereichs durch Bildaufnahmen, § 201a StGBMord, § 211 StGB+5 weitere
JA 2008Fortgeschrittene

Urlaubsvorbereitung

In dieser Klausur geht es um Raub- und Erpressungsdelikte sowie die Konkurrenz von Rechtfertigungsgründen im Zusammenhang mit einer Auseinandersetzung über ausgeliehene und fremde Bücher zwischen zwei Freunden. Zu prüfen ist insbesondere die Strafbarkeit von A und B bei der Wegnahme der Bücher sowie beim anschließenden Zurückfordern und der möglichen Androhung von Gewalt.

Dr. Katrin Gierhake· JA 2008, 429· 180 Min
Raub (§ 249 StGB)Schwerer Raub (§ 250 StGB)Raub mit Todesfolge (§ 251 StGB)+5 weitere
ZjS 2008Fortgeschrittene

Übungsfall: Der Platzverweis

Im Mittelpunkt des Falls steht A.S., der Sportwetten auf Fußballspiele abschließt und gezielt die Spielausgänge manipulieren will, indem er einen Schiedsrichter gegen Geld zur absichtlichen Falschentscheidung anstiftet. Der Fall behandelt zwei Varianten: Zum einen wettet A.S. trotz geplanter Manipulation und verliert, zum anderen belauscht ein Dritter die Abrede und gewinnt durch die tatsächliche Manipulation. Kernthema ist die Strafbarkeit nach § 263 StGB (Betrug), insbesondere hinsichtlich Täuschung durch konkludentes Verhalten und Manipulation des Wettgegenstands. Die Strafrechtsdogmatik zum Betrug bei Sportwetten, Spielmanipulation sowie die Beteiligungsform werden vertieft behandelt.

Täterschaft und TeilnahmeUnterlassenBetrug (§ 263 StGB)+5 weitere
ZjS 2008Fortgeschrittene

Übungsfall: Schwerpunktklausur Strafrecht

Ein türkischer Staatsangehöriger (A), der seit Jahren in Deutschland lebt, wird wegen Verdachts des gemeinschaftlichen Raubes zusammen mit B verurteilt. Die zentralen Streitpunkte betreffen die Strafprozessordnung und internationale Verpflichtungen, insbesondere die Rechte des A auf konsularische Unterstützung gemäß Art. 36 WÜK sowie die verwertbarkeit seiner Aussagen. Im Revisionsverfahren werden mögliche Verfahrensverstöße hinsichtlich Belehrungspflichten und Verwertungsverboten thematisiert. Zudem geht es um die Auswirkungen einer EGMR-Entscheidung auf B und die Optionen einer Individualbeschwerde beziehungsweise Wiederaufnahme des Verfahrens. Im wirtschaftsstrafrechtlichen Teil steht eine mögliche Subventionserschleichung durch G im Fokus.

Robert Esser· ZJS 2008, 629
Besonders schwerer Fall des Diebstahls (§ 243 StGB)Betrug (§ 263 StGB)Untreue (§ 266 StGB)+5 weitere
ZjS 2008Fortgeschrittene

Übungsfall: Straftaten gegen Kraftfahrzeuge

Im Mittelpunkt des Falls stehen verschiedene Straftaten rund um Kraftfahrzeuge. C möchte sich gegen die mutwillige Beschädigung seines Fahrzeugs durch einen Fünfjährigen zur Wehr setzen und hält diesen kurz fest. Nachdem sein Auto zugeparkt wurde, entlüftet C auf Vorschlag des Kioskinhabers K alle vier Reifen eines fremden Autos, ohne zu wissen, dass dieses gerade als Fluchtfahrzeug von einem Bankräuber genutzt wird. Später kommt es zu einer gezielten Beschädigung am Wagen seines Arbeitskollegen A. Schwerpunktmäßig geht es um die Strafbarkeit von C und K nach dem StGB, insbesondere hinsichtlich Sachbeschädigung, möglicher Beihilfe und weiterer Delikte wie Freiheitsberaubung.

RechtfertigungsgründeTäterschaft und TeilnahmeFahrlässige Körperverletzung, § 229 StGB+5 weitere
ZjS 2008Fortgeschrittene

Übungsfall: Alkoholgenuss mit Folgen

Im Mittelpunkt des Falls steht Dauerstudent A, der nach erheblichem Alkoholkonsum bei einer Party die Karosserie des Autos seines Freundes F beschädigt und dessen Motorrad für eine „Spritztour“ entwendet. Die Polizei kontrolliert A, nachdem F den Diebstahl gemeldet hat, und es wird eine Blutprobe durch eine Krankenschwester ohne ärztliche Beteiligung entnommen. Thematisiert werden strafrechtliche und strafprozessuale Fragestellungen, insbesondere der Umgang mit alkoholbedingter Schuldunfähigkeit, die Zulässigkeit der Verwertung von Beweismitteln (Blutprobe, Gesprächsaufzeichnung, Beschuldigtenvernehmung) sowie das Vorgehen der Staatsanwaltschaft bei relativen Antragsdelikten und dem Einwand des Strafklageverbrauchs nach einer Verfahrenseinstellung. Die Aufgaben greifen auch Fragen zum Ermittlungsverfahren auf, wenn der geschädigte Freund zunächst keinen Strafantrag stellt und nachträglich neue Beweismittel auftauchen.

Frank Saliger· ZJS 2008, 395
Gefährdung des Straßenverkehrs, § 315c StGBUnbefugter Gebrauch eines Fahrzeugs (§ 248b StGB)Diebstahl (§ 242 StGB)+5 weitere
JA 2008Fortgeschrittene

Urkundentricks

Die Klausur behandelt verschiedene strafrechtliche Delikte rund um Urkundentricks. Im Mittelpunkt stehen Betrugstatbestände im Zusammenhang mit dem Verkauf wirkungsloser Schlankheitsmittel, Urkundenfälschung bei der Manipulation einer Gewichtskontrollkarte sowie mittelbare Falschbeurkundung beim Antrag auf einen Ersatzführerschein. Die Strafbarkeit der Beteiligten ist umfassend nach dem StGB zu prüfen.

Prof. Dr. Frank Zieschang· JA 2008, 192· 120 Min
Mittelbare Falschbeurkundung (§ 271 StGB)Betrug (§ 263 StGB)Urkundenfälschung (§ 267 StGB)+5 weitere
ZjS 2008Fortgeschrittene

Übungsfall: Folter zur Rettung des Entführungsopfers?

Im Mittelpunkt des Falls steht die Frage, ob Polizeibeamte zur Rettung eines entführten Kindes körperlichen Zwang und Folter gegenüber dem Täter anwenden dürfen, um Informationen über den Aufenthaltsort des Opfers zu erlangen. Der Täter hatte das Kind entführt und schweigt auch nach seiner Festnahme, weshalb die Polizei mit Gewalt droht und diese auch ausübt. Die Fallkonstellation betrifft insbesondere das Verhältnis zwischen polizeilichen Eingriffsbefugnissen, den Grundrechten – namentlich dem Schutz der Menschenwürde – sowie strafrechtlichen Rechtfertigungsgründen. Zentrale rechtliche Schwerpunkte sind das Polizei- und Verfassungsrecht, die strafrechtliche Bewertung von Folter sowie die Strafbarkeit von Beamten und Vorgesetzten bei der Anwendung unzulässiger Zwangsmittel.

Rechtfertigungsgründe(Räuberische) Erpressung (§§ 253, 255 StGB)Täterschaft und Teilnahme+5 weitere
JA 20082. Staatsexamen / Referendariat

Falsch geparkt

In dieser Klausur wird die Strafbarkeit eines Pkw-Fahrers geprüft, der beim verbotswidrigen Parken am Osterdeich in Bremen ein selbst gefertigtes "Presse"-Schild ausgelegt und beim Wegfahren eine Hilfspolizistin gefährdet sowie leicht verletzt hat. Es geht um die rechtliche Bewertung eines gefälschten Presseausweises, eines möglichen Betruges sowie um Verkehrsdelikte mit Körperverletzungsfolge.

Rüppell· JA 2008, 133· 90 Min
Besonders schwerer Fall des Diebstahls (§ 243 StGB)SchuldBesondere Verfahren+5 weitere
JA 2008Fortgeschrittene

Ein ausgetrickster Pförtner und ein Freundschaftsdienst

Die Klausur behandelt die Strafbarkeit eines Angestellten, der eine Wasserwaage aus seinem Betrieb entwendet und dabei gezielt den Pförtner täuscht. Gleichzeitig wird das Verhalten eines Freundes thematisiert, der vor Gericht zugunsten des Täters wahrheitswidrig aussagt. Der Schwerpunkt liegt auf der Abgrenzung von Betrug und Diebstahl, Urkundsbegriff sowie Irrtumsfragen bei Aussagedelikten.

Strafvereitelung (§ 258 StGB)Falsche uneidliche Aussage, § 153 StGBBetrug (§ 263 StGB)+5 weitere
ZjS 2008Fortgeschrittene

Übungsfall: Der Karpfen im Goldfischteich

Im Mittelpunkt des Falls steht der Nachbarschaftsstreit zwischen A und N, bei dem A auf Anstiftung von B Motoröl in den Fischteich des N gießt, um dessen Fisch zu töten. Dies führt zum Tod eines wertvollen Koi, der im Eigentum des N steht, und verursacht einen erheblichen wirtschaftlichen Schaden. Neben Sachbeschädigung werden strafrechtliche Aspekte wie Umweltdelikte, die Beteiligung mehrerer Personen sowie Mordmotive diskutiert. Im weiteren Verlauf bittet A aufgrund seiner psychischen Belastung G und S, ihm eine tödliche Dosis Morphium zu verabreichen, was thematisch Suizidbeihilfe und persönliche Motive berührt. Der Fall legt den Schwerpunkt auf strafrechtliche Verantwortlichkeiten, Täterstrukturen und Beihilfe im Kontext von Umwelt- und Deliktsrecht.

Dr. Oliver Sahan· ZJS 2008, 177
Täterschaft und TeilnahmeTötung auf Verlangen, § 216 StGBGefährliche Körperverletzung, § 224 StGB+5 weitere
ZjS 2008Fortgeschrittene

Übungsfall: Der bestohlene Erpresser

Im vorliegenden Fall konfrontiert A seinen Rivalen B mit belastenden Dokumenten und fordert von ihm 10.000 € unter Androhung der Weitergabe an die Staatsanwaltschaft. B reagiert darauf, indem er in As Hotelzimmer einbricht, die Dokumente an sich nimmt und durch eine gezielte Manipulation den Verdacht auf die Reinigungskraft R lenkt. Währenddessen informiert Strafverteidiger S B über eine bevorstehende Hausdurchsuchung, sodass belastendes Material beiseite geschafft werden kann. Der Fall behandelt schwerpunktmäßig die Strafbarkeit von A, B und S im Hinblick auf Diebstahl, Erpressung, falsche Verdächtigung sowie Strafvereitelung und stellt außerdem die Problematik der Notwehrgrenzen bei Schweigegelderpressungen in den Fokus.

Besonders schwerer Fall des Diebstahls (§ 243 StGB)RechtfertigungsgründeTötung auf Verlangen, § 216 StGB+5 weitere
ZjS 2008Fortgeschrittene

Übungsfall: Luftgeschäfte

In diesem Fall geht es um die Strafbarkeit von Beteiligten eines Unternehmensgeflechts im Zusammenhang mit Umwelt-, Steuer- und Wirtschaftsstraftaten. Die Vorstandsvorsitzende der Transpo-AG und weitere Beteiligte unterlassen bewusst Umweltauflagen beim Betrieb eines Stahlofens und manipulieren Messwerte gegenüber der Behörde. Zudem werden Schein- und Luftgeschäfte zwischen Tochter- und Schwestergesellschaften durchgeführt, um Kredite und Steuererstattungen zu erlangen. Im Mittelpunkt stehen unter anderem Vorwürfe der Luftverunreinigung, Umsatzsteuerhinterziehung, Bilanzmanipulation, Kreditbetrug, Insolvenzverschleppung und strafvereitelndes Verhalten eines Finanzbeamten.

Täterschaft und TeilnahmeUnterlassenBesonders schwerer Fall des Diebstahls (§ 243 StGB)+5 weitere
JA 2007Fortgeschrittene

Abgebremstes Wandlungsinteresse

Die Klausur beschäftigt sich mit der Strafbarkeit eines Kfz-Käufers, der zur Stützung seines Anspruchs im Zivilprozess gezielt die Bremsanlage seines Fahrzeugs manipuliert, um einen zusätzlichen Mangel vorzutäuschen, und damit den gerichtlichen Sachverständigen in eine für den Straßenverkehr potenziell gefährliche Situation bringt. Sie behandelt den versuchten Prozessbetrug in mittelbarer Täterschaft sowie dolus eventualis beim versuchten gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr. Der Fall stützt sich auf die OLG München NJW 2006, 3364.

Dr. Jochen Bung· JA 2007, 868· 180 Min
Unbefugter Gebrauch eines Fahrzeugs (§ 248b StGB)Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, § 113 StGBVorteilsannahme & Vorteilsgewährung (§§ 331, 333 StGB) +5 weitere
JA 20071. Staatsexamen

* "Der Hochstapler

Die Klausur behandelt verschiedene Delikte im Bereich des Vermögens- und Urkundsrechts sowie der Amtsdelikte. Im Mittelpunkt steht ein Sachverhalt, in dem A eine Diebin täuscht, sich als Polizeibeamter ausgibt, den Diebesgut an sich nimmt und später Polizeibeamte zu beeinflussen versucht. Die Prüflinge sollen die Strafbarkeit des A nach verschiedenen Straftatbeständen, insbesondere Diebstahl, Betrug, Erpressung, Hehlerei, Nötigung, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und Strafvereitelung, gutachterlich untersuchen, ohne auf die §§ 132, 132a, 331 ff. StGB einzugehen.

Prof. Dr. Christian Jäger· JA 2007, 604· 180 Min
Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, § 113 StGBBetrug (§ 263 StGB)Nötigung, § 240 StGB+5 weitere
1252627