Klausuren
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Bochumer Preisaufgabe zum Bürgerlichen Recht
Die Bochumer Preisaufgabe 2022 im Bürgerlichen Recht thematisiert ein Szenario zwischen zwei Freundinnen, bei dem eine Minderjährige eine Kaufpreisforderung aufheben will. Der Sachverhalt beleuchtet Aspekte der Geschäftsfähigkeit, Genehmigung durch die Eltern sowie die Wirksamkeit einer Forderungsaufhebung und Sicherungsübereignung. Die Aufgabe lädt zur wissenschaftlich fundierten Falllösung ein.
Der misslungene Umtausch
Der Fall behandelt die Folgen eines Kaufvertrags über ein Hemd, das nach wenigen Wochen beschädigt wird. Es sind v.a. Probleme des Rücktritts und der kaufrechtlichen Mängelhaftung einschließlich Verbrauchsgüterkauf und Beweislast zu prüfen sowie etwaige Ansprüche im Zusammenhang mit der nachträglichen Zerstörung der Kaufsache durch einen Blindenhund. Außerdem ist ein etwaiger Verzicht auf Ansprüche und mögliche Einwendungen des Verkäufers zu berücksichtigen.
»Aber es fährt doch hervorragend!«
Im Herbst 2014 erwirbt K von H einen gebrauchten VW-Diesel mit manipulierter Abgassoftware. Nach Bekanntwerden des Skandals, der Durchführung eines Software-Updates und Erreichen von mehr als 250.000 km Laufleistung verlangt K Rückabwicklung und überlegt Zinsforderungen. Die Klausur prüft weiterhin die Wirksamkeit eines Prozessvergleichs, der unter starkem Druck seitens des Gerichts zustande kam.
»Ein Unglück kommt selten allein«
Der Klausurfall behandelt Ansprüche eines Gastes gegen eine Gastwirtin auf Schadensersatz bezüglich einer beim Sturz beschädigten Hand, eines defekten Smartphones und einer abhanden gekommenen Jacke. Zudem wird ein Rücktrittsrecht nach Kauf eines fehlerhaften Buchs untersucht. Die Prüfung erfolgt ausschließlich im vertraglichen Bereich, deliktische Ansprüche sind ausgeschlossen.
Keine Impfung, kein Job?
Der Fall thematisiert die arbeitsrechtlichen Konsequenzen einer betrieblich angeordneten Impfpflicht gegen das Coronavirus. Es sind die Rechte des Arbeitgebers gegenüber ungeimpften Beschäftigten, etwa beim Zugang zum Betrieb und bei Lohnkürzungen, sowie Ansprüche im Zusammenhang mit einer Impfprämie zu prüfen. Klassische individualarbeitsrechtliche Streitfragen im Zusammenhang mit Gesundheitsschutz, Direktionsrecht und Gleichbehandlung stehen im Mittelpunkt.
Matratzenkauf – analog oder digital? Beides läuft nicht immer optimal!
Die Klausur behandelt einen Sachverhalt zum Matratzenkauf sowohl im Online- als auch im stationären Handel. Schwerpunktmäßig werden Fragen zum Verbraucherwiderruf, zur Aufrechnung, zur Haftung einer GmbH & Co. KG sowie zur culpa in contrahendo bei Personengesellschaften thematisiert.
»Endlich gezahlt – und jetzt?« Eine Fallstudie zur Erfüllung im Prozess
Die Klausur behandelt die prozessuale Reaktion auf die Erfüllung eines Anspruchs während eines bereits anhängigen Zivilprozesses. Anhand von fünf Fallvarianten aus der aktuellen BGH-Rechtsprechung wird analysiert, wie die Parteien im Verlauf verschiedener Stadien der Rechtsverfolgung sachgerecht reagieren können. Dabei stehen der Wegfall des Klageanlasses durch Zahlung und die daraus resultierenden Kostentragungspflichten im Mittelpunkt.
Frischer Wind für die Erneuerbaren?
Die Klausur behandelt verschiedene sachenrechtliche Problematiken anhand eines Falles zur Windkraftanlage auf einem Grundstück. Im Fokus stehen insbesondere der gutgläubige Zweiterwerb eines Anwartschaftsrechts, die Abgrenzung von wesentlichen Bestandteilen (§ 94 BGB) und Scheinbestandteilen (§ 95 BGB) sowie das Eigentümer-Besitzer-Verhältnis mit Bezug zu vertraglichen Schadensersatzansprüchen.
To party or not to party?
Die Klausur enthält methodische Fragen zur juristischen Auslegung, zur Rechtsquellenlehre und zu dogmatischen Begriffen des Zivilrechts und öffentlichen Rechts. Sie umfasst Aufgaben zur juristischen Methodenlehre, unter anderem zur Bedeutung von Handelsbrauch und Auslegung von Rechtsnormen, sowie einen Fall zum Umgangsrecht und zur Anwendung einer Coronaschutzverordnung.
Original-Examensklausur: "Ein Festzelt im Binnenmarkt
Dieser Original-Examensklausurfall aus dem JA 2021, 984 behandelt die Mängelrechte aus einem grenzüberschreitenden Verbrauchsgüterkauf im Binnenmarkt der EU mit Schwerpunkt auf der Nacherfüllung, Versandkostenvorschuss und Rücktritt. Zudem wird die Wirksamkeit von Vertragsstrafenklauseln in AGB im Mietverhältnis im Lichte des europäischen Verbraucherschutzrechts thematisiert. Zu beiden komplexen Konstellationen sind Vorlagefragen an den EuGH auszuarbeiten.
(Original-)Referendarexamensklausur – Zivilrecht: Sachenrecht und Handelsrecht - Belastungen einer Gesellschaft
Die Klausur konzentriert sich auf wesentliche Fragen des Sachen- und Handelsrechts im Zusammenhang mit gesellschaftsrechtlichen Belastungen. Schwerpunkte sind die Anwendung des § 1156 S. 1 BGB bei Unentgeltlichkeit, die Reichweite der negativen Publizität des Handelsregisters sowie die rechtliche Bewertung einer gefälschten Abtretungserklärung als Rechtsscheingrundlage. Zudem wird die Problematik einer Abtretungsbeschränkung für das akzessorische Sicherungsrecht im Fall eines Scheinkaufmanns bearbeitet. Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Formkaufmannseigenschaft und die Anwendung von § 354a I 1 HGB beim redlichen Hypothekenerwerb ohne Kenntnisnahme vom Rechtsscheinträger.
Fortgeschrittenenklausur – Zivilrecht: Sachenrecht, Erbrecht, Methodenlehre - Amonskis Erbe
In dieser Klausur stehen insbesondere die formalen Anforderungen an Testamente, wie etwa deren Auslegung und die Wirksamkeit von formalen Aspekten (Zettel, Schuhkarton, Durchschrift, Unterschrift), im Mittelpunkt. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der analogen Anwendung des § 1000 S. 1 BGB bei Vormerkungen, insbesondere hinsichtlich der Notwendigkeit und des Zeitpunkts von Verwendungen sowie der Rolle des guten Glaubens und der GoA. Schließlich wird die Statthaftigkeit der Substitution eines Notars durch ein ausländisches Pendant unter Anwendung gängiger Auslegungsmethoden behandelt.
Blast from the past – ein Täuschungsversuch mit Langzeitfolgen
In diesem Fall begehrt ein prominenter Unternehmer den presserechtlichen Unterlassungsanspruch gegen eine Zeitschrift, die über einen 30 Jahre zurückliegenden Täuschungsversuch im juristischen Staatsexamen berichtet. Im Rahmen des einstweiligen Verfügungsverfahrens stehen das Recht auf Vergessen und die Berichterstattungsfreiheit im Mittelpunkt. Besonders relevant ist die Interessenabwägung zwischen Persönlichkeitsrecht und Pressefreiheit.
Schmerzhafte Bisse in der Hundepension
Der Fall behandelt die Haftung für verletzende Bisse durch Hunde in einer Hundepension. P nimmt einen entlaufenen Hund auf und wird von diesem sowie von einem anderen Hund bei einer Rangelei verletzt. Die Klausur prüft Ansprüche auf Ersatz von Heilbehandlungskosten aus GoA, Tierhalterhaftung und deliktsrechtlichen Vorschriften, insbesondere unter Kausalitätszweifeln.
Referendarexamensklausur – Zivilrecht: Sachen- und Zwangsvollstreckungsrecht - Winter, Garten und Zeit
In der Klausur stehen das Problem der lediglich rechtlichen Vorteilhaftigkeit des Erwerbs eines mit einem Nießbrauch belasteten Grundstücks, einschließlich der Genehmigung durch geschäftsfähig Gewordene und der teleologischen Reduktion von §§ 108 III, 182 II BGB, im Mittelpunkt. Zentral ist außerdem die Frage, ob Eigentümer und Nießbraucher als Mit- oder als Gesamtgläubiger auftreten. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Anwendbarkeit der §§ 280, 281 BGB bei Ansprüchen aus § 985 BGB sowie der Auslegung der Klageanträge. Die Bearbeitung verlangt eine sorgfältige Prüfung der dogmatischen Zusammenhänge im Sachen- und Zwangsvollstreckungsrecht.
Anfängerklausur – Zivilrecht: Sachenrecht - Die Eismaschine
Die Klausur behandelt zentrale Fragen aus dem Bereich des Sachenrechts, insbesondere das Abhandenkommen einer Sache aus mittelbarem Besitz und die analoge Anwendung von § 935 I 2 BGB beim unberechtigten Eigenbesitz. Zudem wird der Untergang eines Anwartschaftsrechts durch gutgläubigen lastenfreien Erwerb und die mögliche analoge Anwendung von § 935 auf § 936 BGB thematisiert. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Auffindung und Bearbeitung relevanter Anspruchsgrundlagen. Dabei sind die korrekte systematische Prüfung und die Subsumtion wichtiger Bestandteile der Lösung.
Torschlusspanik an der Grundstücksgrenze
Im Rahmen eines anwaltlichen Aktenvortrags geht es um die rechtlichen Möglichkeiten einer Grundstückseigentümerin, die sich durch eine neu errichtete Toranlage ihres Nachbarn in der Ausübung eines grundbuchlich gesicherten Geh- und Fahrrechts beeinträchtigt sieht. Zu prüfen sind unter anderem Ansprüche auf Beseitigung der Störung sowie prozessuale Fragen hinsichtlich einer abgelehnten Prozesskostenhilfe durch das Amtsgericht. Die Fallgestaltung orientiert sich an der Rechtsprechung des OLG Saarbrücken.
(Original-)Referendarexamensklausur – Zivilrecht: Die mangelhafte Spekulationsimmobilie
Die Klausur behandelt zentrale Fragen rund um den Immobilienkauf, insbesondere die Reichweite der Vertretungsmacht und die Analogie zu § 899a BGB sowie die Voraussetzungen einer Anscheinsvollmacht. Weiterhin wird die Bedeutung von Beschaffenheitsvereinbarungen und der vertraglich vorausgesetzten Verwendung geprüft, wobei das Exposé eine besondere Rolle spielt. Ein Schwerpunkt liegt zudem auf der Frage nach der ordnungsgemäßen Form bei der Abtretung des Anspruchs auf Übergabe und Übereignung eines Grundstücks. Diese Aspekte stehen im Mittelpunkt der rechtlichen Prüfung und bestimmen maßgeblich die Lösung der Fallkonstellation.
Fortgeschrittenenklausur – Zivilrecht: Sachenrecht - Ärger um die Spielkonsole
Die Klausur behandelt im Schwerpunkt die Rückwirkungsproblematik bei genehmigungsbedürftigen Verfügungsgeschäften sowie die Argumentation zu Bösgläubigkeit und deren abschließende Bewertung. Ferner wird die Anspruchsgrundlage bei Unmöglichkeit im Sachrecht und die Zuweisung des Commodum ex negotiatione vertieft. Im Zentrum steht zudem die Auslegung von Willenserklärungen im Rahmen der Stellvertretung sowie die damit verbundenen Genehmigungsfragen. Die Aufgaben erfordern insbesondere eine kohärente juristische Argumentation und eine sorgfältige Abwägung der Sachverhalte.
(Original-)Assessorexamensklausur – Zivilrecht: Kirchenarbeitsrecht
Die Klausur behandelt schwerpunktmäßig die Bestimmtheit der Kündigung im Kirchenarbeitsrecht, insbesondere im Zusammenhang mit der Wiederverheiratung als schwere Verletzung der Loyalitätsobliegenheit sowie der Gesamtabwägung zwischen kirchlicher Selbstbestimmung und Arbeitnehmer-Grundrechten, inklusive der Einbeziehung von EU-Recht und dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Ferner wird die Auslegung sachgrundloser Kettenbefristungen unter dem Gesichtspunkt des Vertrauensschutzes erörtert. Zudem steht der Freiwilligkeitsvorbehalt in Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) als zivilrechtliches Problem im Mittelpunkt. Diese Aspekte bilden die Schwerpunkte der Prüfungsfragen der Klausur.
Die vegane Variante
Müllerin M verliert durch Diebstahl zwei Mehlsäcke, die D an den gutgläubigen Bäcker B weiter verkauft. Nach der Verarbeitung durch B begehrt M von B Ersatz. Eine Variante behandelt zusätzlich, ob M von D den Kaufpreis verlangen kann. Schadensersatzansprüche und das Eigentümer-Besitzer-Verhältnis sind jeweils ausdrücklich ausgenommen.
(Original-)Assessorexamensklausur – Zivilrecht: Urteil mit Tatbestand
Im Mittelpunkt der Klausur steht die Auslegung der Vertretungsregelung nach dem Ausscheiden eines Gesellschafters, wobei unter anderem die Beweislast nach Abnahme, die ergänzende Vertragsauslegung hinsichtlich eines Kostenvoranschlags, die Prozessaufrechnung gegenüber einem Prozessstandschafter sowie das Mitverschulden zu behandeln sind. Daneben sind die Formulierung des Tatbestands sowie Fragen zur negativen Publizität des Handelsregisters von Bedeutung. Ebenso ist zu prüfen, inwiefern die Kommanditistenhaftung wiederauflebt, wenn ein Anteil ohne Nachfolgevermerk übertragen wird. Die Problemstellung legt einen Schwerpunkt auf gesellschaftsrechtliche und verfahrensrechtliche Besonderheiten im Kontext von Haftung und Vertretung.
(Original-)Referendarexamensklausur – Zivilrecht: Werkvertragsrecht, AGB-Recht und Gesamtschuld
In der Klausur geht es um zentrale Fragen des Werkvertragsrechts, insbesondere das Werkmängelrecht vor Abnahme und den Umgang mit allgemeinen Leistungsstörungen. Ein Schwerpunkt liegt auf der Problematik der gestörten Gesamtschuld, einschließlich der Haftungsbeschränkung durch vertragliche Vereinbarungen. Zudem werden die Haftungsbegrenzung in AGB sowie Besonderheiten bei der rechtlichen Stellung der GbR als Verbraucherin behandelt. Abschließend werden die Identität des Leistungsinteresses bei Gesamtschuldnern und die Berechnung der Haftungsquote sowie der übergegangene Anspruch thematisiert.
Referendarexamensklausur – Zivilrecht: Die geplatzte Aufstiegsfeier
Die Klausur befasst sich schwerpunktmäßig mit der Entschädigung für den Ausfall des mobilen Internets, dem Mitverschulden sowie der Schadensminderungsobliegenheit im Rahmen eines Haftungsschadens des Leasingnehmers. Darüber hinaus werden die Voraussetzungen des Vertrags mit Schutzwirkung zugunsten Dritter sowie die negative Publizität des Handelsregisters und der Umfang beziehungsweise die Einschränkung der Prokura geprüft. Im Mittelpunkt steht die rechtliche Analyse von Schadensersatzansprüchen und möglichen Haftungsbegrenzungen. Zusätzlich sind Aspekte der Dritthaftung und handelsrechtlicher Publizität relevant.