Klausuren
Filtere nach Studienstufe, Rechtsbereich, Quelle und Verfügbarkeit. Jede Filter-Kombination ist als URL teilbar.
Anfängerhausarbeit: K.O.-Tropfen
In diesem Strafrechtsfall versucht B, zusammen mit seinem Freund A, die Kommilitonin E mit K.O.-Tropfen zu betäuben und kompromittierende Fotos anzufertigen, um sie zu demütigen. Durch eine Verwechslung wäre beinahe die Schwester S zum Opfer des Angriffs geworden, der jedoch im letzten Moment verhindert wird. Einige Wochen später kommt es infolge emotionaler Verzweiflung zu einem Angriff mit einem Messer durch B auf E. Schwerpunktmäßig werden Fragen zur Qualifikation von K.O.-Tropfen als gefährliches Werkzeug, zur Behandlung eines error in persona bei der Rücktrittsprüfung sowie zum Vorliegen niedriger Beweggründe bei einer Trennungstötung aufgeworfen.
(Original-)Referendarexamensklausur – Strafrecht: Der tückische Trucker
Die Klausur befasst sich schwerpunktmäßig mit den Mordmerkmalen des § 211 StGB sowie der Zurechnung und der Schuldproblematik. Im Mittelpunkt steht die strafrechtliche Würdigung eines heimtückischen Tötungsdelikts durch einen Lkw-Fahrer ('Trucker'). Die Klausur eignet sich insbesondere zur Vorbereitung auf das Zweite Staatsexamen mit Schwerpunkt auf die Fallbearbeitung zu schwierigen Mordmerkmalen und Zurechnungsfragen.
„Verhängnisvolle Eifersucht“
Die Klausur thematisiert einen tödlich verlaufenen BDSM-Vorfall, bei dem die Täterin nach objektiver Sorgfaltswidrigkeit und dem maßgeblichen Gefahrenzusammenhang für eine fahrlässige Tötung verantwortlich sein könnte. Es sind zudem Fragen der Einwilligung, Sittenwidrigkeit nach § 228 StGB sowie der eigenverantwortlichen Selbstgefährdung zu prüfen. Die Fallbearbeitung verlangt eine differenzierte Auseinandersetzung mit der Abgrenzung zwischen einverständlicher Fremd- und Selbstgefährdung im Kontext sadomasochistischer Handlungen.
Fortgeschrittenenklausur: Wechselnde Loyalitäten
Im vorliegenden Fall geht es um eine kriminelle Gruppe, die einen Raubüberfall plant und sich während der Tat mit einem Wachmann und der Polizei konfrontiert sieht. Zahlreiche strafrechtlich relevante Handlungen, darunter Körperverletzung, Mord und versuchte Tötung, werden begangen, wobei Rücktrittsfragen und Fragen der Rechtfertigung eine zentrale Rolle spielen. Besonderes Augenmerk liegt auf komplexen Tatbeiträgen, unterschiedlichen Motivlagen der Beteiligten sowie Nebenaspekten wie Notrettung und Täuschung in der Identität. Die Konstellation betrifft sowohl das Verhältnis zwischen Täter:innen als auch die möglichen Qualifikationstatbestände und Mordmerkmale im Strafrecht.
Fortgeschrittenenklausur: Die Reise ins Gericht: Wenn der Einbruch nach hinten losgeht
T bricht in ein fremdes Haus ein, um dort Wertgegenstände zu stehlen, und nimmt Schmuck im Wert von 2.500 € mit. Dabei geht T davon aus, das Haus sei noch bewohnt, obwohl die Eigentumsverhältnisse aufgrund des Todes der Bewohnerin bereits gewechselt haben. S, ein flüchtiger Bekannter von T, beobachtet den Einbruch und wird später als Zeuge geladen. T versucht, S vor dessen Aussage vor Gericht zur Falschaussage zu bewegen; S folgt zunächst, korrigiert aber in der Verhandlung seine Aussage. Die zentrale Fallkonstellation betrifft die Strafbarkeit von T im Zusammenhang mit Diebstahl und Einbruch sowie die Strafbarkeit im Zusammenhang mit der Beeinflussung des Zeugen S.
Schwerpunktbereichsklausur – Strafrecht: Kriminalwissenschaften
Die Klausur befasst sich mit strafrechtlichen Fragestellungen aus dem Schwerpunkt Kriminalwissenschaften. Besonderer Wert wird auf vertiefte Analyse und wissenschaftliche Herangehensweise gelegt. Es handelt sich um eine typische Schwerpunktbereichsklausur im Strafrecht.
Das Schreckgespenst § 28 StGB: Besondere persönliche Merkmale in der Klausur
Die Klausur behandelt die praxisrelevanten Besonderheiten des § 28 StGB im Rahmen der Täterschaft und Teilnahme sowie deren Bedeutung für die Prüfung von besonderen persönlichen Merkmalen. Im Mittelpunkt steht die dogmatische Einordnung dieser Merkmale und deren Auswirkungen auf Strafbarkeit und Konkurrenzen. Ziel ist es, die Anwendung des § 28 StGB in der strafrechtlichen Klausur sicher zu beherrschen.
„Der ,eigenmächtige‘ Überstundenbonus“
Die Klausur behandelt die Strafbarkeit der T im Zusammenhang mit dem Diebstahl einer Uhr (‚Überstundenbonus‘), dem Beisichführen einer Schusswaffe sowie eines Messers, und einem tätlichen Angriff, wobei insbesondere das Beisichführen gefährlicher Werkzeuge und deren Einordnung nach § 244 StGB und § 224 StGB thematisiert werden. Im Fokus stehen die Qualifikationstatbestände des schweren Diebstahls und der gefährlichen Körperverletzung.
StR-Anfängerklausur zu Delikten gegen Leib und Leben
Die Klausur behandelt verschiedene Aspekte der Körperverletzungs- und Tötungsdelikte im Zusammenhang mit einer durch einen Nichtmediziner durchgeführten Injektion von Silikonöl und den hierdurch verursachten tödlichen Folgen. Schwerpunkte bestehen in der Prüfung der objektiven Zurechnung der Todesfolge, der Abgrenzung von bedingtem Vorsatz und bewusster Fahrlässigkeit sowie der Erörterung von Rechtfertigungs- und Schuldausschließungsgründen.
Stress im Parlament
Die Anfängerklausur mit dem Titel 'Stress im Parlament' behandelt das Staatsorganisationsrecht und richtet sich an Einsteiger:innen im Öffentlichen Recht. Im Mittelpunkt steht die verfassungsrechtliche Problematik parlamentarischer Abläufe und möglicher Konflikte zwischen Staatsorganen.
»Cheaten« bei Onlineschachturnieren und Drohen mit Rufschäden
Die Hausarbeit behandelt strafrechtliche Fragestellungen zu Vermögensdelikten im Zusammenhang mit Betrug bzw. ‚Cheaten‘ bei Onlineschachturnieren sowie dem Drohen mit Rufschäden. Sie ist als Übungsfall für Fortgeschrittene konzipiert.
Die Gefährdung als Merkmal der Straßenverkehrsdelikte
Der Beitrag behandelt anhand eines Übungsfalls die Prüfung der konkreten Gefahr als zentrales Tatbestandsmerkmal der Straßenverkehrsdelikte. Im Fokus stehen die Abgrenzung zwischen Vorsatz und Fahrlässigkeit sowie Fragen zu Kausalität und objektiver Zurechnung bei § 315b StGB. Zugleich wird kritisch hinterfragt, ob die in der Rechtsprechung vertretene dreistufige Struktur für konkrete Gefährdungsdelikte tragfähig ist.
Betrug im Brauhaus, Kampf vorm Kiosk
Die Klausur thematisiert die Strafbarkeit des C und behandelt dabei Betrug im Zusammenhang mit einem Brauhausbesuch (Dreiecksbetrug), sowie einen qualifizierten räuberischen Diebstahl und eine gefährliche Körperverletzung bei einem Vorfall im Kiosk. Zentral diskutiert werden Aspekte des Tatbestands, der mittelbaren Täterschaft, des Alternativvorsatzes und des Konkurrenzverhältnisses im Strafrecht.
Verhängnisvolle Eifersucht
Im Übungsfall "Verhängnisvolle Eifersucht" wird die Strafbarkeit der drei Beteiligten A, B und K geprüft. Thematisiert werden Tötungs-, Körperverletzungs- und Unterlassungsdelikte sowie die Besonderheiten der Teilnahme, Rücktritt vom Versuch und die Auswirkungen von Irrtümern. Der Sachverhalt beinhaltet eine Verwechslung des Opferidentität, den Versuch der Tötung, das Unterlassen von Hilfe durch einen Dritten und die Beratung durch einen neutralen Dritten.
(Original-)Referendarexamensklausur – Strafrecht: Ein Versuch mit Sprengkraft
Die Klausur thematisiert wesentliche Aspekte des Versuchs im Strafrecht, insbesondere die Abgrenzung verschiedener Versuchsstadien sowie die Voraussetzungen und Grenzen eines strafbefreienden Rücktritts. Anhand eines Sprengstofffalles werden anspruchsvoll die Problembereiche von Tatentschluss, unmittelbarem Ansetzen und Rücktritt behandelt. Sie eignet sich besonders zur Vorbereitung auf das Zweite Staatsexamen.
Die Beweiswürdigung in der Strafurteilsklausur
Die Klausur behandelt die Beweiswürdigung im Rahmen der strafrechtlichen Urteilsklausur. Sie thematisiert die Anforderungen an die Darstellung, Bewertung und Dokumentation von Beweisvorgängen durch das Gericht. Besonderes Augenmerk liegt auf typischen Fehlerquellen und dem methodisch richtigen Vorgehen bei der Entscheidungsfindung im Urteil.
„Der Tortenwurf“
In dieser Übungsklausur wird die Strafbarkeit einer politischen Aktivistin geprüft, die während einer Wahlkampfveranstaltung einer Partei im Bundestagswahlkampf 2025 den Spitzenkandidaten mit einer Sahnetorte bewirft. Im Mittelpunkt stehen Fragen zu Körperverletzung, Sachbeschädigung, Hausfriedensbruch und (tätlicher) Beleidigung, insbesondere mit Blick auf Schutzbereiche und politische Meinungsäußerung.
Schwerpunktbereichsklausur – Wirtschaftsstrafrecht: Dubiose Geschäfte
Die Klausur behandelt zentrale Fragestellungen des Wirtschaftsstrafrechts, insbesondere zu Untreue und Betrug. Der Schwerpunkt liegt auf der juristischen Analyse dubioser Geschäftspraktiken. Es werden auch Bezüge zu verwandten Delikten wie Computerbetrug und Geldwäsche geprüft.
Käse – Das Gold der einfachen Leute
Die Klausur thematisiert die strafrechtlichen Abgrenzungen zwischen Trickdiebstahl und Sachbetrug sowie die Tatbestandsmerkmale des räuberischen Diebstahls, einschließlich der Frage, wann ein Werkzeug als gefährlich gilt. Zudem wird die objektive Zurechnung einer schweren Folge behandelt. Die Fallkonstruktion verknüpft praktische Probleme des Allgemeinen Teils mit der Anwendung zentraler Delikte des Besonderen Teils.
Anfängerklausur – Strafrecht: Missglückte Pläne
Die Klausur behandelt die strafrechtliche Bewertung missglückter Pläne mit Schwerpunkt auf dem Versuch und Rücktritt. Studierende analysieren typische Anfängerprobleme zum subjektiven Tatbestand sowie zur Täterschaft und Teilnahme im Allgemeinen Teil des Strafrechts. Die Aufgaben fördern das Verständnis der Voraussetzungen und Grenzen des Versuchs im deutschen Strafrecht.
Schwerpunktbereichsklausur – Deutsche Strafrechtsgeschichte: Der Verjährungsskandal von 1968/1969
Die Klausur thematisiert den Verjährungsskandal von 1968/1969 im Spiegel der deutschen Strafrechtsgeschichte. Die Aufgabenstellung verlangt die historische Einordnung, Analyse des Gesetzgebungsverfahrens sowie Bewertung der rechtlichen und gesellschaftlichen Konsequenzen. Besondere Schwerpunkte liegen auf rechtshistorischer Recherche und der kritischen Reflexion damaliger Entwicklungen.
Student auf Abwegen
Die Klausur thematisiert zwei Hauptaspekte: Zum einen die Strafbarkeit eines Studenten, der einen Prüfer mit Gewalt in den Main stößt, um die Prüfungsunterlagen zu zerstören und dabei zumindest billigend in Kauf nimmt, dass der Prüfer verletzt oder getötet wird. Zum anderen wird die Strafbarkeit eines Arztes geprüft, der dem bewusstlosen Studenten zur Lebensrettung den Arm amputiert, ohne dessen Einwilligung oder die Angehörigen erreicht zu haben. Schwerpunktmäßig werden insbesondere die Abgrenzung von Totschlag und Körperverletzung sowie die Einwilligung in den ärztlichen Eingriff erörtert.
Examensübungsklausur: Wer bremst, verliert – und wer überholt, riskiert alles
Pamilla (P) und Sajan (S) liefern sich mit hochmotorisierten Fahrzeugen spontan ein Rennen auf einer Landstraße, wobei P auf der Gegenfahrbahn bleibt und beide deutlich zu schnell fahren. Im Verlauf ignorieren sie bewusst die Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer. P kollidiert bei einem Überholmanöver nach einer Kuppe mit dem Fahrzeug der entgegenkommenden Gali (G), die lebensgefährlich verletzt und dauerhaft querschnittsgelähmt wird. Der Fall thematisiert strafrechtliche Aspekte rund um verbotene Kraftfahrzeugrennen, fahrlässige und vorsätzliche Gefährdung des Straßenverkehrs sowie mögliche Delikte gegen Leib und Leben. Die Prüfung der strafrechtlichen Verantwortlichkeit von P und S in Bezug auf das Unfallgeschehen steht im Mittelpunkt.
Anfängerklausur – Strafrecht: Die Leiden des Struppi
Die Klausur behandelt zentrale Aspekte der mittelbaren Täterschaft durch vorsatzloses Handeln und das unmittelbare Ansetzen bei mittelbarer Täterschaft. Ein Schwerpunkt liegt zudem auf den Anforderungen an das 'Bestimmen' im Sinne des § 26 StGB sowie der Abgrenzung zwischen Täterschaft und mittelbarer Täterschaft. Studierende setzen sich mit diesen strafrechtlichen Problemfeldern auseinander und zeigen ihre Kenntnisse im Bereich der Strafrechtsdogmatik.