Klausuren
Filtere nach Studienstufe, Rechtsbereich, Quelle und Verfügbarkeit. Jede Filter-Kombination ist als URL teilbar.
»Der Geldbündeltrick«
Die Klausur behandelt den sogenannten Geldbündeltrick, bei dem zwei Täterinnen arbeitsteilig eine ältere Person durch Täuschung und Ablenkung um ihr Geld bringen. Im Zentrum stehen die Abgrenzung zwischen Betrug und Diebstahl, Mittäterschaft, räuberischer Diebstahl, mögliche Erpressung und Hehlerei im Ganovenmilieu sowie Rechtsfragen um rechtswidrige Bereicherung und sukzessive Mittäterschaft.
»Vom Finanzguru zum Pleitegeier«
Die Klausur behandelt die zivilrechtlichen Probleme aus dem Schuldrecht AT, Handelsrecht und Deliktsrecht rund um den Kauf eines Sportboots durch einen Minderjährigen, die Vertretungsfragen im Zusammenhang mit der Prokura und Handelsregister und das Leistungsstörungsrecht bei ausbleibender Lieferung. Zudem werden Gefahrenübergang, Rücktritt und Schadensersatz nach Unfall des Transporteurs thematisiert.
Schockmoment beim Traktortreffen
Die Klausur behandelt einen polizeirechtlichen Sachverhalt im Zusammenhang mit dem rollenden Traktor auf einem Festplatz in Rheinland-Pfalz. Im Mittelpunkt stehen die Anwendung der polizeilichen Generalklausel, die Inanspruchnahme eines Nichtstörers, die Prüfung eines Regressanspruchs des Landes gegen den Störer, die Zulässigkeit landesrechtlicher Sonderzuweisungen sowie staatshaftungsrechtliche Fragen bezüglich des Ernteausfalls. Es werden zentrale Fragen des Polizei- und Staatshaftungsrechts anhand eines realitätsnahen Falls analysiert.
»Die ›kleine‹ Online-Durchsuchung«
Die Klausur behandelt eine Gesetzesverfassungsbeschwerde gegen § 100a Abs. 1 S. 3 StPO, der staatlichen Stellen den Zugriff auf verschlüsselte Nachrichten in Instant-Messengern ermöglicht. Im Zentrum stehen verfassungsrechtliche Maßstäbe zum Recht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme (IT-Grundrecht), Fragen der Grundrechtskonkurrenzen, sowie klassische Zulässigkeitsfragen bei der Verfassungsbeschwerde. Gegenstand ist u.a. das Verhältnis zu Telekommunikationsgeheimnis und Unverletzlichkeit der Wohnung.
Eigentore
Die Klausur thematisiert die rechtlichen Rahmenbedingungen der Gründung und Sitzverlegung einer Europäischen Aktiengesellschaft (Societas Europaea, SE) sowie die Vereinbarkeit der sogenannten 50+1-Regel im Profifußball mit den europäischen Grundfreiheiten. Anhand gesetzlicher Vorgaben wird insbesondere die Zulässigkeit von Mehrheitsbeteiligungsbeschränkungen und deren Umsetzung in den deutschen Profi-Fußball untersucht.
Vertrauenskrise im Bundestag
Die Klausur behandelt ein Organstreitverfahren zwischen Bundestagsabgeordneten, dem Bundestagspräsidenten und dem Bundeskanzler im Zusammenhang mit der Vertrauensfrage und der Auflösung des Bundestages. Im Mittelpunkt stehen die verfassungsrechtlichen Anforderungen an die Vertrauensfrage, das Verfahren der Bundestagsauflösung sowie die Rechte der beteiligten Verfassungsorgane. Zudem wird die Funktion des Bundespräsidenten und eine europarechtliche Zusatzfrage zur Rolle der Europäischen Kommission thematisiert.
»Das besetzte Juridicum«
Die Klausur thematisiert die Besetzung des Juridicums durch Studierende als Protestaktion und die Reaktionen der Universitätsleitung sowie des Wissenschaftsministeriums. Es geht um die verfassungsrechtlichen und verwaltungsrechtlichen Fragestellungen rund um das Hochschulorganisationsrecht, das Recht der Gefahrenabwehr und das Hausrecht einer Stiftungshochschule im öffentlichen Recht, insbesondere im Kontext von Wissenschaftsfreiheit, Selbstverwaltung und staatlicher Rechtsaufsicht.
»Vereinsverbot oder Medienzensur?«
Die Klausur behandelt den verwaltungsrechtlichen vorläufigen Rechtsschutz gegen ein Vereinsverbot, das sich gegen eine Mediengesellschaft wendet. Im Zentrum stehen die verfassungsrechtlichen Anforderungen an ein Vereinsverbot nach dem VereinsG, insbesondere das Verhältnis der Vereinigungsfreiheit zu anderen Grundrechten wie Presse- und Meinungsfreiheit. Thematisiert werden auch die typischen verfassungsrechtlichen Abwägungsprobleme bei extremistischen und antipluralistischen Bestrebungen innerhalb von Medienorganisationen.
Der (Alb ‑ )Traum vom Ponyreiten
Die Klausur behandelt grundlegende Probleme des BGB Allgemeinen Teils und des Schuldrechts. Im Mittelpunkt stehen der Vertragsschluss über WhatsApp und die Einbeziehung Dritter in Schuldverhältnisse sowie Fragen der Tierhalterhaftung und Haftung für Gehilfen bei Schadensersatzansprüchen aus Verletzung von Verkehrssicherungspflichten.
Schwerpunktbereichsklausur im Steuerrecht Steuerverfassungsrecht
Wirksamkeit eines Verwaltungsaktes und Besetzung von Ausschüssen des Bundestages
Freundschaft und Vertrauen treffen auf (Vertrags-)Grenzen
Unter Strom
Die Klausur behandelt aktuelle Fragestellungen des Straßenrechts, insbesondere die Zulässigkeit und Genehmigungspflicht von Nutzungen öffentlicher Straßen durch Privatpersonen und Unternehmen. Im Mittelpunkt stehen die versagte Sondernutzungserlaubnis für das private Laden eines Elektrofahrzeugs über den Gehweg mit Hilfe eines Kabels sowie die Anforderungen an ein gewerbliches Verleihsystem für E-Scooter. Weiterhin geht es prozessual um die statthafte Klageart und die Berücksichtigung von Klimaschutzinteressen im straßenrechtlichen Kontext.
Forschungsförderung mit Nachspiel
In der Klausur geht es um die Bewilligung und den rückwirkenden Widerruf einer Forschungsförderung nach dem Niedersächsischen Forschungsförderungsgesetz. Streitpunkt ist eine im Förderbescheid enthaltene Auflage, die Verpflichtung zu menschenrechts- und arbeitsschutzkonformen Lieferketten, sowie die rechtlichen Voraussetzungen eines behördlichen Widerrufs. Die Wirksamkeit der Auflage und die Vereinbarkeit des Landesgesetzes mit höherrangigem Recht sind zu unterstellen.
Der Geldwäschetatbestand § 261 StGB in der Klausur
Die Klausur behandelt den Geldwäschetatbestand gemäß § 261 StGB und prüft das Verständnis der einschlägigen Vorschriften sowie deren Anwendung im Rahmen strafrechtlicher Klausuren. Schwerpunkt liegt auf Aufbau, Problemen und aktuellen Entwicklungen dieses speziellen Nachtatdelikts. Die Bearbeitung erfordert solide Kenntnisse im Strafrecht und vertiefte Auseinandersetzung mit den Anforderungen des § 261 StGB.