»Nachhaltiges Chaos«
JURA 2025, 2177 · Öffentliches Recht für 1. Staatsexamen

Die Klausur behandelt in Teil 1 Fragen zur Rücknahme und zum Widerruf von Verwaltungsakten sowie die Bindungswirkung behördeninterner Verwaltungsvorschriften. Teil 2 thematisiert die unmittelbare Anwendbarkeit europäischer Richtlinien zugunsten eines Bürgers gegenüber einem privaten Unternehmen. Teil 3 prüft, inwieweit gegen ein unionsrechtlich determiniertes deutsches Gesetz mittels Verfassungsbeschwerde vorgegangen werden kann – hier mit Bezug auf das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) und unbekannte Normen des Lieferkettenrechts.
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- VerfassungsbeschwerdeVertiefung: Unterlassene Vorlage an den EuGH
- VerfassungsbeschwerdeBeschwerdebefugnis bei Betroffenheit in grundrechtsgleichen Rechten
- VerfassungsbeschwerdeBeschwerdebefugnis bei möglicher Verletzung von EU-Grundrechten („Recht auf Vergessen II“)
- VerfassungsbeschwerdeRegelung (nicht) abschließend durch EU-Recht determiniert („Recht auf Vergessen I“)
- VerfassungsbeschwerdeSelbstbetroffenheit (Beispiel 1: Adressat einer Norm)
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