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JurafuchsKlausuren

Klausuren

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1.059 Klausuren
JuS 2023Anfänger:innen

Anfängerklausur – Zivilrecht: Schuldrecht - Veganer Burger?

Im Mittelpunkt der Klausur stehen die Abgrenzung von Verarbeitung oder Umgestaltung zum Verzehr sowie die analoge Anwendung des § 346 III 1 Nr. 1 BGB auf den Verzehr. Ein weiterer Schwerpunkt ist die Bestimmung des Mangels im Rahmen des Werklieferungsvertrages. Zudem wird der Gegenstand der herauszugebenden Bereicherung thematisiert, insbesondere das Verbot widersprüchlichen Verhaltens und die Verhinderung eines aufgedrängten Vertrags. Die Klausur behandelt damit zentrale Fragen des Schuldrechts im Zusammenhang mit einem veganen Burger.

Köhl, Willms· JuS 2023, 931
Charakteristik und AbgrenzungGrundlagen des KaufvertragsDie Leistungskondiktion+2 weitere
JA 2023Fortgeschrittene

(Gute) Eltern kann man sich nicht aussuchen

Die Klausur behandelt Fragen rund um das Testamentsrecht, darunter die Wirksamkeit handschriftlicher Testamente, Widerruf und Ersatzerbschaft sowie die Erbenstellung im Fall wechselnder letztwilliger Verfügungen. Im zweiten Teil steht die Haftung der Eltern für Sorgfaltsverstöße bei der Ausschlagung einer Erbschaft ihres minderjährigen Kindes im Fokus.

Erik Schlereth, Katharina Starz· JA 2023, 725· 300 Min
Verwandtschaft, Vertretung des Kindes und Haftung der ElternVerbraucherverträge über digitale Produkte (§ 327 ff. BGB)§ 824 BGB+5 weitere
JuS 20232. Staatsexamen / Referendariat

Referendarexamensklausur – Zivilrecht: Rückabwicklung ehebezogener Zuwendungen

Die Klausur behandelt schwerpunktmäßig die rechtliche Rückabwicklung ehebezogener Zuwendungen zwischen Ehegatten. Zentral ist die Frage nach einem fiktiven Endvermögen bei Zuwendungen, insbesondere deren Einordnung als Schenkung oder ehebedingte Zuwendung. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Anwendbarkeit des § 313 BGB bei ehebezogenen Rechtsverhältnissen sowie dem Einfluss von Zugewinnausgleichsansprüchen. Zusätzlich wird die rechtliche Folge eines Fortbestands der Ehe als Geschäftsgrundlage und die Auswirkungen darauf untersucht.

Wanninger· JuS 2023, 852
Störung der Geschäftsgrundlage, § 313 BGBDie LeistungskondiktionSchenkung, §§ 516ff. BGB+2 weitere
JA 2023Anfänger:innen

Ganz viel 'Flausch'

In dieser Anfänger-Übungsklausur des Schuldrechts AT geht es um einen Kaufvertrag über einen Schlafsack, der infolge eines Brandes während des Versands nicht beim Käufer ankommt. Thematisiert werden die wechselseitigen Ansprüche des Händlers und des Käufers, insbesondere Fragen der Unmöglichkeit, Schadensersatz und Gefahrübergang.

Hannah Christokat· JA 2023, 710· 120 Min
§ 824 BGB§ 826 BGB§ 831 BGB+5 weitere
JuS 2023Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenklausur – Zivilrecht: Familienrecht - Eltern ohne Skrupel

Die Klausur behandelt zentrale Aspekte des Familienrechts mit Fokus auf die Verwaltung des Kindesvermögens und die Bestimmung der Forderungsinhaberschaft beim Sparbuch. Thematisiert wird insbesondere die pflichtwidrige Verwaltung des Vermögens im Verhältnis zu Unterhaltspflichten sowie der lediglich mittelbare Nutzen für das Kind. Ein weiterer Schwerpunkt liegt bei der Fahrlässigkeit im Zusammenhang mit der Haftungsprivilegierung nach § 1664 BGB und der Abgrenzung zur groben Fahrlässigkeit. Zudem werden rechtliche Grundlagen wie § 1664 und § 816 II BGB bei Abhebungen vom Sparbuch in den Kontext eingebettet.

Bongartz, Hergenröder· JuS 2023, 845
Verwandtschaft, Vertretung des Kindes und Haftung der Eltern
ZjS 2023Fortgeschrittene1. Staatsexamen

Examensübungsklausur: „Glücklose Geschäfte“

Im ersten Teil der Klausur verlangt der Rechtsanwalt R von A die Zahlung eines Honorars in Höhe von 10.000 € für die Ausarbeitung eines notariellen Vertragsentwurfs zur Übertragung eines Grundstücks mit Nießbrauchsvorbehalt, nachdem A das Mandat frühzeitig gekündigt hat. Im zweiten Fall begehrt B von D die Herausgabe beziehungsweise den Wertersatz einer an A überlassenen Motorsäge, nachdem diese im Zuge der Zwangsvollstreckung an D veräußert wurde. Zentrale Schwerpunkte der Prüfung liegen im Dienstvertragsrecht, insbesondere bei der vorzeitigen Beendigung und Honorarpflicht (§§ 611, 628 BGB), sowie im Bereich der Zwangsvollstreckung und der Gutgläubigkeit des Erwerbs bei Verstrickung fremder Sachen. Es sind jeweils die zivilrechtlichen Ansprüche und die Voraussetzungen einer wirksamen Anspruchsdurchsetzung zu prüfen.

Marcus Rehtmeyer· ZJS 2023, 1285
Nicht oder nicht wie geschuldete Leistung, §§ 280 Abs. 1, 3, 281 BGB (Leistungsstörungsrecht)Gesetzlicher Eigentumserwerb an beweglichen SachenRechtsgeschäftlicher Eigentumserwerb an beweglichen Sachen+5 weitere
ZjS 2023Fortgeschrittene

Grundkurshausarbeit zur Partnervermittlung: „Wo die Liebe hinbellt!“

Valentine (V) beauftragt den Partnervermittler Reginald Herzsprung (H) nach erfolgloser Online-Partnersuche mit einem Vermittlungsvertrag. Im Zentrum steht die Frage, ob und nach welchen rechtlichen Grundlagen H einen Vergütungsanspruch gegen V im Zusammenhang mit dem angebotenen digitalen Vermittlungspaket geltend machen kann. Schwerpunkte sind der Anwendungsbereich und die analoge Anwendung von § 656 BGB auf moderne, softwaregestützte Partnervermittlungen sowie verbraucherschützende Widerrufsrechte. Außerdem ist zu klären, wie die vertraglichen Pflichten im Verhältnis zwischen V und H auszugestalten und zu bewerten sind.

Verbraucherverträge über digitale Produkte (§ 327 ff. BGB)AGBSchadensersatz statt oder neben der Leistung (Leistungsstörungsrecht)+5 weitere
JuS 2023Referendarexamensklausur2. Staatsexamen / Referendariat1. Staatsexamen

(Original-)Referendarexamensklausur – Zivilrecht: Zahlreiche Missgeschicke

Die Klausur behandelt die Voraussetzungen eines Rückzahlungsanspruchs nach Rücktritt vom Kauf eines Unfallwagens, insbesondere das Vorliegen eines Mangels und die Unmöglichkeit der Nach­erfüllung. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf dem Ausschluss eines Entgeltfortzahlungsanspruchs bei Wind­unfall und dem Begriff des Verschuldens. Zudem wird die Zurückweisung einer Kündigung nach § 174 BGB sowie die Anwendbarkeit der Norm bei organchaftlicher Alleinvertretungsmacht von GbR-Gesellschaftern geprüft.

Henssler, Deckenbrock, Kurzer· JuS 2023, 757
Grundlagen des KaufvertragsRücktrittMinderung & Schadensersatz+5 weitere
JuS 2023Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenklausur – Zivilrecht: Schuldrecht - Eine Frage der (Anwalts-)Ehre

Die Klausur behandelt zentrale Fragestellungen rund um den Verbrauchsgüterkaufvertrag mit digitalen Elementen. Im Fokus steht das vertragsmäßige und funktionale Kriterium bei der Bestimmung der relevanten Funktionen sowie die Anforderungen an die Aktualisierung zur Herstellung der Vertragsmäßigkeit, insbesondere bei Kaufsachen mit digitalen Komponenten und den Ausschluss durch AGB. Zusätzlich wird der Ort der Nacherfüllung unter Berücksichtigung der Verbrauchsgüterkauf-Richtlinie und der BGH-Rechtsprechung geprüft. Die Klausur zielt darauf ab, aktuelle Problemstellungen des Schuldrechts in technisierten Vertragsverhältnissen praxisnah zu beleuchten.

Meyer, Wiesehöfer· JuS 2023, 752
Grundlagen des KaufvertragsNacherfüllung +5 weitere
JA 2023Fortgeschrittene

* "Der einstweilige Viktor

Die Klausur schildert einen Streit zwischen zwei Personen um das Besitzrecht an einem Hund, bei dem beide Beteiligte mittels einstweiliger Verfügung vorgehen. Zu prüfen sind insbesondere zivilprozessuale Fragen rund um den vorläufigen Rechtsschutz, Besitzschutz und die materiellen Besitz- und Eigentumsverhältnisse am Hund. Die Sachverhaltskonstellation verlangt eine strukturierte Prüfung der Erfolgsaussichten des Antrags auf Erlass einer einstweiligen Verfügung, insbesondere hinsichtlich der Voraussetzungen von Besitzschutz und einstweiliger Verfügung.

Dr. Thomas Thiede, Jan Mäkeler· JA 2023, 630· 180 Min
Mietverhältnisse über WohnraumCrashkurs Kaufrechtsänderungen 2022Die Anwaltsklausur aus Klägersicht (Typ 1)+5 weitere
JuS 20232. Staatsexamen / Referendariat

(Original-)Aktenvortrag – Zivilrecht: Familiensache Haller

Die Klausur behandelt die Abgrenzung zwischen Familienstreit- und Haushaltssachen sowie die familienrechtliche Sonderregelung des § 1361a BGB und darauf beruhende Sekundäransprüche. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der rechtlichen Würdigung und Beweisführung bei unbenannten Zuwendungen bzw. Schenkungen im familiären Kontext. Zudem wird die Herausgabe eines geleasten Haushaltsgegenstands thematisiert, insbesondere im Hinblick auf familienrechtliche Ansprüche nach einer Trennung. Damit stehen zentrale Fragen des Familienrechts und der Vermögensauseinandersetzung im Fokus.

Engelhorn· JuS 2023, 675
Scheidung und ScheidungsfolgenZugewinnausgleich und andere Vermögensausgleichsansprüche+3 weitere
JuS 2023Referendarexamensklausur2. Staatsexamen / Referendariat1. Staatsexamen

(Original-)Referendarexamensklausur – Zivilrecht: Besitz, Eigentum und Gesamtschuld - Skulptur auf Abwegen

Die Klausur behandelt zentrale zivilrechtliche Fragestellungen rund um Besitz, Eigentum und Gesamtschuld. Schwerpunkte sind der Erwerb des Besitzes bei einer Grenzverwirrung sowie die mietrechtlichen Pflichten, insbesondere Obhuts-, Schutz- und Meldepflichten im Rahmen einer Mietergemeinschaft als Gesamtschuldner. Ein weiteres zentrales Thema ist die Einrede gegen den Regressanspruch des leistenden Gesamtschuldners, wobei auf die Verjährung im Innenverhältnis und die Geltendmachung gegenüber Dritten eingegangen wird. Die Prüfung kombiniert dabei Aspekte des Sachenrechts und Schuldrechts in Zusammenhang mit einer Grundskulptur als Streitobjekt.

Haertlein, Stößer· JuS 2023, 660
Grundprinzipien des SachenrechtsArten des BesitzesGläubiger- /Schuldnermehrheit+4 weitere
ZjS 2023Fortgeschrittene1. Staatsexamen

Examensübungsklausur Immobiliarsachenrecht: Eine Vormerkung kommt selten allein

Im Mittelpunkt des Falls steht die Frage, ob K von A die Zustimmung zur Löschung des Widerspruchs im Grundbuch verlangen kann. Der Sachverhalt dreht sich um mehrfachen Verkauf eines Grundstücks, Auflassungsvormerkungen und deren unberechtigte Löschung sowie die Sicherung des Eigentumserwerbsanspruchs durch Vormerkung. Rechtlich relevant sind dabei insbesondere der Grundbuchberichtigungsanspruch gemäß § 894 BGB, die Wirksamkeit von Vormerkungen und der gutgläubige Erwerb lastenfreier Vormerkungen. Die Abwandlung betrachtet eine veränderte Reihenfolge der Eigentumseintragungen und den Übergang von Ansprüchen, sodass erneut die Zustimmung zur Löschung begehrt wird.

Einredefreier Erwerb von Forderung und Sicherung durch Dritte(Gutgläubiger) Erwerb von Forderung und Sicherung durch DritteNicht oder nicht wie geschuldete Leistung, §§ 280 Abs. 1, 3, 281 BGB (Leistungsstörungsrecht)+5 weitere
JA 20231. Staatsexamen

Von Sandkasten zu Sozialplan

Die Klausur behandelt zentrale Fragestellungen im Rahmen von Kündigung und Aufhebungsverträgen im Arbeitsrecht. Thematisiert werden die Wirksamkeit der Kündigung aufgrund fehlender Vollmachtsurkunde, die Notwendigkeit der Sozialauswahl und betriebsbezogenen Abgrenzung, sowie die Anfechtung und Nichtigkeit eines Aufhebungsvertrags unter Druck und Drohung. Zudem wird die Vergütungsfrage im Falle der Nichtigkeit des Aufhebungsvertrags geprüft.

Prof. Dr. Matthias Jacobs, David K. Takacs· JA 2023, 543· 300 Min
Verbraucherverträge über digitale Produkte (§ 327 ff. BGB)Stellvertretung§ 824 BGB+5 weitere
JA 2023Fortgeschrittene

Hybrid-Umstieg mit Hindernissen

Die Klausur behandelt die sachenrechtlichen Probleme rund um den Eigentumserwerb und Herausgabeansprüche bei der Weiterveräußerung und Reparatur eines Kfz durch verschiedene Zwischenhändler und einen Werkunternehmer. Im Fokus stehen insbesondere die Voraussetzungen und Durchbrechungen des gutgläubigen Erwerbs, der Eigentumsvorbehalt sowie das Werkunternehmerpfandrecht und die damit verbundenen Herausgabeansprüche aus § 985 BGB.

Dennis Büchel· JA 2023, 535· 180 Min
Verbraucherverträge über digitale Produkte (§ 327 ff. BGB)§ 824 BGB§ 826 BGB+5 weitere
ZjS 2023Fortgeschrittene1. Staatsexamen

Examensübungsklausur: Langes Gesicht nach Pferdekauf

In diesem Fall verlangt K von der Tierärztin T Schadenersatz wegen einer angeblich fehlerhaften Begutachtung eines bei einer Auktion erworbenen Reitpferdes. K hatte das Pferd im Vertrauen auf das von T ausgestellte Gutachten der Mangelfreiheit erworben, stellte jedoch später eine bereits zum Kaufzeitpunkt bestehende Lahmheit fest. Zentrale rechtliche Probleme betreffen den Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter, die Haftung aus dem Gutachten, die Wirksamkeit von Haftungsausschlüssen in AGB sowie Ansprüche im Rahmen des Verbrauchsgüterkaufs und die Verjährung etwaiger Ansprüche. Auch die Voraussetzungen für einen Rücktritt vom Kaufvertrag und die Möglichkeit, Ansprüche gegen den Zuchtverein V geltend zu machen, stehen im Mittelpunkt.

Tim Kniepkamp, Paul Suilmann· ZJS 2023, 990
AGBHaftung aus culpa in contrahendo (Leistungsstörungsrecht)Schadensersatz statt oder neben der Leistung (Leistungsstörungsrecht)+5 weitere
ZjS 2023Fortgeschrittene1. Staatsexamen

Examensübungsklausur: „Dein oder mein?“

Im Mittelpunkt des Falls steht ein Streit um die Herausgabe bzw. das Eigentum an einem Haushaltsgerät, das ein Ehepartner während bestehender Ehe allein gekauft, aber später von der Ehefrau an einen Dritten weitergegeben wurde. Nachfolgend veräußert dieser Dritte das Gerät an einen gutgläubigen Käufer, der nun vom ursprünglichen Erwerber auf Herausgabe in Anspruch genommen wird. Zudem macht der ursprüngliche Eigentümer einen Zahlungsanspruch gegen die zwischengeschaltete Person geltend. Die rechtlichen Schwerpunkte liegen im Eigentumsrecht, insbesondere beim gutgläubigen Erwerb beweglicher Sachen, im Bereicherungsrecht sowie Übergängen im Familien- und Erbrecht im Zusammenhang mit dem Tod eines Ehepartners und der Wirksamkeit eines gemeinschaftlichen Testaments nach Scheidung und ergänzenden Erklärungen.

Marcus Rehtmeyer· ZJS 2023, 978
Klage auf vorzugsweise Befriedigung, § 805 ZPOGesetzlicher Eigentumserwerb an beweglichen Sachen+6 weitere
JuS 2023Referendarexamensklausur2. Staatsexamen / Referendariat1. Staatsexamen

(Original-)Referendarexamensklausur – Zivilrecht: Arbeitsrecht - Fair verhandeln und Maskenverweigerung

Die Klausur behandelt das Gebot des fairen Verhandelns im Arbeitsrecht und die daraus resultierenden Rechtsfolgen, wobei insbesondere auch die Rücksichtnahmepflichten von Arbeitnehmern im Privatleben und die Abgrenzung des billigen Ermessens thematisiert werden. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Abmahnung, ihrer Funktion sowie dem Maßstab der Interessenabwägung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Dabei werden typische Konfliktfelder wie fairer Umgang in Vertragsverhandlungen und grenzüberschreitendes Verhalten analysiert. Die Klausur vertieft zudem die Rechtsstellung des Arbeitnehmers insbesondere im Kontext des Verbraucherstatus gemäß BGB und dessen Hauptleistungspflichten im Aufhebungsvertrag.

Jacobs, Vogt· JuS 2023, 565
Dienstvertrag, §§ 611ff. BGBAGBGrundbegriffe der Rechtsgeschäftslehre+5 weitere
JuS 2023Anfänger:innen

Anfängerklausur – Zivilrecht: Sachenrecht und Vertragsrecht - Photovoltaik

Die Klausur thematisiert schwerpunktmäßig die zivilrechtliche Einordnung von Photovoltaikanlagen im Sachenrecht. Zentral behandelt werden die Wesentliche-Bestandteil-Problematik beim Gebäude und die Sonderrechtsfähigkeit eingebauter Gegenstände inklusive der maßgeblichen Bestandteile gemäß §§ 93 und 94 BGB. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Abgrenzung zwischen außerordentlicher und ordentlicher Kündigung sowie der Form und Frist der Kündigungserklärung bei Vertragsverhältnissen. Die Aufgabe verlangt eine genaue Auseinandersetzung mit dem Gebäude- und Besitzbegriff sowie der Vertragsstruktur im Kontext von Photovoltaikanlagen.

Bauermeister, Dittrich· JuS 2023, 554
Rechtsgeschäftlicher Eigentumserwerb an beweglichen SachenGesetzlicher Eigentumserwerb an beweglichen SachenGrundprinzipien des Sachenrechts
JA 2023Fortgeschrittene

Probleme mit Luxusautos und -uhren

In dieser Übungsklausur werden zwei komplexe Sachverhalte aus dem Zivilrecht behandelt. Im ersten Teil geht es um einen Autokauf durch eine Minderjährige, Stellvertretungsprobleme, einen möglichen gutgläubigen Erwerb sowie Bereicherungs- und Rückabwicklungsansprüche. Im zweiten Teil werden Ansprüche bezüglich einer wertvollen Taschenuhr geprüft, die nach dem Erbfall zu Unrecht veräußert und sodann zurückübertragen wird, mit Fokus auf das Eigentum und mögliche Herausgabe- oder Ersatzansprüche.

Raphael Reiss· JA 2023, 452· 300 Min
Verbraucherverträge über digitale Produkte (§ 327 ff. BGB)Einredefreier Erwerb von Forderung und Sicherung durch Dritte(Gutgläubiger) Erwerb von Forderung und Sicherung durch Dritte+5 weitere
JuS 20232. Staatsexamen / Referendariat1. Staatsexamen

Referendarexamensklausur – Zivilrecht: Zivilprozess- und Erbrecht - Der enterbte Ehemann

In der Klausur stehen die Pflichtteilsberechnung für Ehegatten unter besonderer Berücksichtigung von Zugewinnausgleichsansprüchen, die Beeinträchtigungsabsicht bei Pflichtteilsergänzungsansprüchen sowie die Auswirkungen des Erbscheinverfahrens auf die Erbenfeststellungsklage im Mittelpunkt. Es werden zentrale erbrechtliche und zivilprozessuale Problemstellungen behandelt. Schwerpunktmäßig geht es um die Anspruchsgegner des Pflichtteilsergänzungsanspruchs, das Niederstwertprinzip und die praktische Berechnung des Pflichtteils. Zudem wird die Rolle des Erbscheins und die Wechselwirkung zwischen Erbrecht und Prozessrecht beleuchtet. Die Klausur verlangt eine vertiefte Auseinandersetzung mit der erbrechtlichen Anspruchsprüfung im Verhältnis von Ehegatten.

Bühler, Bogner· JuS 2023, 494
Gesetzliche ErbfolgeGewillkürte Erbfolge+3 weitere
ZjS 2023Fortgeschrittene1. Staatsexamen

Examensübungsklausur: Digitales Allerlei

In diesem Fall kauft D über die von der N-AG betriebene Online-Plattform Nozama verschiedene Artikel bei der L-GmbH, darunter Bademäntel, von deren überhöhtem Preis er erst später erfährt. Dabei erfährt D, dass das Angebot der L-GmbH vorrangig angezeigt wurde, weil diese für eine bevorzugte Platzierung gezahlt hatte und die N-AG als Betreiberin durch Vermittlungsprovisionen profitiert. D beschäftigt sich daraufhin mit Rücktritts- und Widerrufsrechten sowie möglichen Ansprüchen wegen mangelnder Preistransparenz und Informationspflichtverletzungen der N-AG. Zugleich erklärt die L-GmbH die Anfechtung eines weiteren Kaufvertrags unter Berufung auf einen Preisirrtum und verweist auf die AGB der Plattform. Es stehen Fragen zu Vertragsschluss, Widerruf, Informationspflichten bei Online-Marktplätzen sowie zur Anfechtung von Willenserklärungen und deren AGB-rechtlicher Bewertung im Zentrum.

David Lang, Kevin Rösch· ZJS 2023, 769
Verbraucherverträge über digitale Produkte (§ 327 ff. BGB)Abgabe und Zugang von WillenserklärungenSchadensersatz statt oder neben der Leistung (Leistungsstörungsrecht)+5 weitere
JuS 20232. Staatsexamen / Referendariat1. Staatsexamen

Referendarexamensklausur – Zivilrecht: Kaufrecht sowie Handels- und Gesellschaftsrecht: Digital ist besser

Die Klausur behandelt insbesondere die Abgrenzung von Schadensersatz neben bzw. statt der Leistung mit besonderem Fokus auf Fristsetzungserfordernis und Vertretenmüssen sowie die Zurechnung. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf dem Verhältnis firmenrechtlicher Grundsätze zueinander, insbesondere dem Irreführungsverbot und der Firmenbeständigkeit. Zudem wird die Abgrenzung der Leistung auf die Einlage sowie die Haftung und Aufrechnung mit Sozialansprüchen gem. § 110 HGB ausführlich geprüft.

Mittwoch, Elste· JuS 2023, 487
Grundlagen des KaufvertragsVerbraucherverträge über digitale Produkte (§ 327 ff. BGB)Minderung & Schadensersatz+1 weitere
ZjS 2023Anfänger:innen

Anfängerklausur BGB AT/Schuldrecht AT: Gefälschter Dalvador Salí

Im Mittelpunkt des Falls steht der Verkauf einer Kunstreplik als vermeintliches Original zwischen einer Kunsthändlerin und einem Käufer. Nach einem versehentlich vertauschten Preisschild und einem Vertragsabschluss über das als Original ausgegebene Werk fordert die Verkäuferin die Zahlung des Restkaufpreises, während der Käufer wegen der Falschinformation den Vertrag rückabwickeln und sein bereits geleistetes Geld zurückverlangen möchte. Der Fall behandelt zentrale zivilrechtliche Fragen zu Vertragsschluss, Anfechtung, Irrtum und Täuschung sowie die Konkurrenz von Anfechtung, culpa in contrahendo und Sachmängelgewährleistung. Außerdem steht das Trennungs- und Abstraktionsprinzip im Fokus.

Johannes Ipsen, Jonas Rehder· ZJS 2023, 751
Haftung aus culpa in contrahendo (Leistungsstörungsrecht)Einredefreier Erwerb von Forderung und Sicherung durch Dritte(Gutgläubiger) Erwerb von Forderung und Sicherung durch Dritte+5 weitere
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