Öffentliches RechtSaarheimSchwerpunktbereich
Nichts für viel Lärm
Saarheim: Nichts für viel Lärm · Öffentliches Recht für Schwerpunktbereich
Saarheim
Saarheimer Fälle
Rechtsgebiet
Öffentliches Recht
Niveau
Schwerpunktbereich
Quelle
Saarheim: Nichts für viel Lärm
Lösung
Enthalten
Die Klausur behandelt einen Fall aus dem Kommunalrecht, in dem der Oberbürgermeister einer Stadt eigenmächtig einer ortsansässigen Firma einen Zuschuss für Lärmsanierungsmaßnahmen gewährt, ohne die gesetzlichen oder haushaltsrechtlichen Voraussetzungen zu beachten. Es werden die Voraussetzungen und Folgen der Rücknahme eines rechtswidrigen Zuwendungsbescheids und die Rückforderung der Zuwendung thematisiert. Zudem spielen unionsrechtliche Vorgaben (De-minimis-Beihilfen) eine Rolle.
Schwerpunkte
Entscheidung durch GerichtsbescheidMaßnahmen (Versammlungen unter freiem Himmel): Verbot, Auflage und AuflösungFreizügigkeit (Art. 11 GG)Gleichheitsrecht (Art. 3 GG)Menschenwürde (Art. 1 Abs. 1 GG)Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG)Versammlungsfreiheit (Art. 8 Abs. 1 GG)Telekommunikationsgeheimnis (Art. 10 Abs. 1 GG)
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