Öffentliches RechtJA 2024Anfänger:innen
Homöopathie für Tiere
JA 2024, 43 · Öffentliches Recht für Anfänger:innen
Von Jonas Geck
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JA
JA
2024 · 43
Rechtsgebiet
Öffentliches Recht
Niveau
Anfänger:innen
Quelle
JA 2024, 43
Lösung
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Die Klausur behandelt die Verfassungsmäßigkeit des § 50 II TAMG, der es Laien wie Tierheilpraktikern verbietet, Humanhomöopathika an Tiere ohne Hinzuziehung eines Tierarztes zu verabreichen. Thematische Schwerpunkte sind die Rechtssatzverfassungsbeschwerde, die Berufsfreiheit nach Art. 12 GG, die Drei-Stufen-Lehre, Verhältnismäßigkeit und Gleichheitsgrundsatz. Geprüft wird, ob die grundrechtlichen Beeinträchtigungen – insbesondere der Berufsausübung von Tierheilpraktikern – gerechtfertigt sind.
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