Freigesetzt!
Saarheim: Freigesetzt! · Öffentliches Recht für Schwerpunktbereich
In diesem Fall wendet sich der Kläger gegen die Kündigung seines Arbeitsverhältnisses aufgrund seiner Heterosexualität und macht neben nationalem Recht insbesondere auch unionsrechtliche Diskriminierungsverbote und Grundrechte geltend. Im Zentrum steht die Prüfung einer Verfassungsbeschwerde gegen arbeitsgerichtliche Urteile, insbesondere hinsichtlich der möglichen Verletzung der Berufsfreiheit, des Diskriminierungsverbots und der Garantie des gesetzlichen Richters. Thematisiert werden zudem die Reichweite von § 1 und § 23 KSchG, die Anwendbarkeit des AGG, die Bindungswirkung der Richtlinie 2000/78/EG, sowie der unionsrechtliche Grundrechtsschutz und eine mögliche Vorlagepflicht an den EuGH.
Schwerpunkte
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- VerfassungsbeschwerdeVertiefung: Unterlassene Vorlage an den EuGH
- VerfassungsbeschwerdeBeschwerdebefugnis bei Betroffenheit in grundrechtsgleichen Rechten
- VerfassungsbeschwerdeBeschwerdebefugnis bei möglicher Verletzung von EU-Grundrechten („Recht auf Vergessen II“)
- VerfassungsbeschwerdeRegelung (nicht) abschließend durch EU-Recht determiniert („Recht auf Vergessen I“)
- VerfassungsbeschwerdeSelbstbetroffenheit (Beispiel 1: Adressat einer Norm)
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