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Öffentliches RechtZjS 2017Fortgeschrittene

Hausarbeit: Weibliche Beschneidung vor Erziehungs-, Religions- und Gleichheitsgrundrecht

ZJS 2017, 457 · Öffentliches Recht für Fortgeschrittene

Von Marco Schulz

Zur Fundstelle (ZjS)Im Editor schreibenBald
Rechtsgebiet
Öffentliches Recht
Niveau
Fortgeschrittene
Quelle
ZJS 2017, 457
Lösung
Enthalten

Im vorliegenden Fall lassen die Eltern E ihre fünfjährige Tochter T in Deutschland nach der Flucht aus ihrem Heimatland beschneiden, wobei ein Arzt unter medizinischen Standards einen kleinen Teil der Klitorisvorhaut entfernt. Die Eltern begründen die Beschneidung mit kulturellen und religiösen Wertvorstellungen, insbesondere zur Erziehung von T zu Reinheit, Keuschheit, Treue und Gehorsam. Nach Anzeige und amtsgerichtlicher Verurteilung wegen Körperverletzung nach § 223 StGB machen E geltend, die Entscheidung verletze ihre Grundrechte, insbesondere das Elternrecht und die Religionsfreiheit, und verweisen auf die angebliche Gleichheit zur Knabenbeschneidung (§ 1631d BGB). Es geht zentral um die Frage, ob das gerichtliche Urteil Grundrechte der Eltern verletzt und wie diese gegen den staatlichen Schutz vor Körperverletzung abzuwägen sind.

Schwerpunkte

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