Anfängerhausarbeit BGB AT: „Formvollendeter Anteilserwerb“
ZJS 2024, 984 · Zivilrecht für Anfänger:innen
Im Fall „Formvollendeter Anteilserwerb“ verlangt Fridolin Fröhlich (F) von Rembert Reichstein (R) die Zahlung einer Erfolgsprämie in Höhe von 100.000 € für den Erwerb von Geschäftsanteilen an einer GmbH. R hatte F telefonisch als Vertreter bevollmächtigt, Anteile von Gideon Gierig (G), dem Alleingesellschafter der GmbH, zu erwerben. Streitpunkte ergeben sich insbesondere aus der Vertretung und dem Umfang der Vollmachten, dem Formzwang beim Anteilskauf sowie Fragen zur Wirksamkeit und Durchsetzbarkeit des Prämienversprechens. Im Mittelpunkt stehen examensrelevante Probleme zum Stellvertretungsrecht, zur Formunwirksamkeit und zum Missbrauch von Vertretungsmacht.
Schwerpunkte
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- StellvertretungHaftung des Vertretenen aus culpa in contrahendo?
- StellvertretungHaftung nach § 179 Abs. 1 BGB analog Anwendung beim Boten ohne Botenmacht?
- StellvertretungHaftung nach § 179 Abs. 1 BGB bei vermögenslosem Vertretenen?
- StellvertretungHaftung nach § 179 Abs. 1 BGB analog bei nicht existierendem Vertretenen?
- StellvertretungHaftung nach § 179 Abs. 1 BGB analog bei nichtigem Vertrag?
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