Klausuren
Filtere nach Studienstufe, Rechtsbereich, Quelle und Verfügbarkeit. Jede Filter-Kombination ist als URL teilbar.
Scheiden tut weh
Der Fall behandelt die Rückforderung einer Vermögenszuwendung der Schwiegereltern im Zusammenhang mit einer Immobilienfinanzierung, die Abgrenzung zwischen Schenkung und unbenannter Zuwendung, die Mitverpflichtung eines Ehegatten im Stromlieferungsvertrag sowie Schadensersatzansprüche bei Verstoß gegen das großelterliche Umgangsrecht. Die Lösung erfordert eine umfassende zivilrechtliche Prüfung der jeweils gestellten Ansprüche. Die Sachverhaltskonstellation beinhaltet nach der Trennung und Scheidung der Eheleute auch familienrechtliche und schuldrechtliche Aspekte.
Eine folgenreiche Gefälligkeit
Im Fall 'Eine folgenreiche Gefälligkeit' geht es um die Abwehr eines Vollstreckungszugriffs im Rahmen einer Einziehungsklage nach Pfändung und Überweisung einer Forderung. Die Beklagte streitet mit der Klägerin über einen angeblich zu Gunsten ihres Lebensgefährten bestehenden Zahlungsanspruch, eingewandt werden insbesondere Erfüllung, Aufrechnung und Unpfändbarkeit. Die Mandanten wollen sämtliche rechtlichen Verteidigungsmöglichkeiten prüfen lassen.
Der minderjährige Stellvertreter
In der Klausur geht es um die Wirksamkeit eines im Namen eines Dritten durch einen minderjährigen Stellvertreter geschlossenen Kaufvertrags. Zu prüfen ist insbesondere das Zusammenwirken von Stellvertretung und beschränkter Geschäftsfähigkeit sowie die Rolle der invitatio ad offerendum. Die Frage ist, ob der Getränkehändler gegen den Bruder oder die minderjährige Schwester einen Zahlungsanspruch hat.
Original-Examensklausur: "Sonnenwiese im Windpark
Die Klausur behandelt typische zivilrechtliche Anspruchsgrundlagen und Prozessfragen. Gegenstand sind unter anderem Schadensersatzansprüche wegen fahrlässiger Brandstiftung, offene Mietforderungen, sowie der Beseitigungs- und Herausgabeanspruch wegen eines Grundstücksüberbaus. Zudem wird eine Widerklage erhoben, und Streitpunkte wie Anspruchskonkurrenz, haftungsbegründende Kausalität, und Verjährung beleuchtet.
Freundschaftsdienste
Die Klausur behandelt die zivilrechtlichen Probleme rund um sogenannte Freundschaftsdienste. Im Mittelpunkt stehen Fragen zum Zustandekommen eines Vertrages, der Herausgabe von Sachen sowie der Anspruchsberechtigung bei unklarer Vertragslage und Fremdbesitzerkonstellationen. Es wird insbesondere der Aspekt beleuchtet, inwiefern bei einer Reparatur unter Freunden rechtliche Verpflichtungen entstehen und wie mit einer späteren Weiterveräußerung umzugehen ist.
* "Immer Ärger mit Opa
Die Klausur behandelt verschiedene Problemkreise aus dem Schuldrecht: Zunächst stehen beim Gebrauchtwagenkauf Fragen zum Gewährleistungsausschluss, zur Beweislastumkehr sowie zur Verpflichtung zur Übernahme von Transportkosten beim Verbrauchsgüterkauf im Mittelpunkt. Im zweiten Teil geht es um einen Anspruch auf Schadens- und Schmerzensgeld wegen einer behaupteten Pflichtverletzung im Zusammenhang mit einem Hausnotrufvertrag. Der dritte Teil thematisiert die Wirksamkeit und rechtliche Einordnung eines Vertrags mit einem sog. Wunderheiler. Ein Bearbeitungsvermerk schließt deliktsrechtliche Vorschriften aus.
80. Geburtstag mit Hindernissen
Die Klausur behandelt die Ansprüche eines Metzgers gegen eine 80-jährige Kundin nach einer von deren Enkel bestellten, fehlerhaften Buffetbestellung anlässlich eines Geburtstags. Im Grundfall steht der Umfang und die Wirksamkeit der von einem Minderjährigen übermittelten Erklärung sowie ein Erklärungsirrtum im Mittelpunkt. Die Abwandlung behandelt Gewährleistungsfragen und die Sachmangelproblematik bei potentiell gesundheitsschädlicher Ware.
ORIGINAL: "Abwehr von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen
Die Klausur behandelt die Abwehr von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen durch Klage auf Unzulässigkeit der Vollstreckung in bestimmte Gegenstände, darunter ein Fahrzeug, Konten und eine Computeranlage. Thematisiert werden unter anderem die Drittwiderspruchsklage, gewillkürte Prozessstandschaft, gutgläubiger Erwerb, die verlängerte Drittwiderspruchsklage sowie Vollstreckung in Forderungen und einseitige Erledigung.
Energieversorgung
Die Klausur behandelt den Vertragsschluss sowie typische Problemfelder des Schuldrechts und Kaufrechts am Beispiel eines Stromlieferungsverhältnisses. Neben dem Umgang mit Sachmängeln, Pflichtverletzung und Verzögerung der Leistung werden Besonderheiten wie das kaufmännische Bestätigungsschreiben, Geschäftsführung ohne Auftrag und der Haftungsausschluss durch AGB thematisiert. Die Studierenden sollen im Gutachten alle relevanten Anspruchsgrundlagen und Einwendungen überprüfen.
Die Gebrauchtwagenprofis
Die Klausur behandelt einen umfassenden Übungsfall aus dem BGB AT und Schuldrecht, speziell zum Vertragsschluss und Internetauktionen (eBay) im Kontext eines Gebrauchtwagenverkaufs. Thematisiert werden insbesondere die Fragen zur Stellvertretung, Angebot und Annahme über eBay, der Umgang mit vorzeitiger Auktionsbeendigung sowie (in der Abwandlung) Verbraucher-Widerruf und deren rechtliche Folgen. Die AGB von eBay einschließlich der Rolle als Empfangsvertreter werden einbezogen.
Anwalt, Anwalt, gib' mir mein Grundstück wieder!
Die Klausur behandelt die anwaltliche Haftung im Zusammenhang mit der Abwendung einer Zwangsversteigerung. Ein Grundstückseigentümer verliert sein Grundstück durch Zuschlag in der Zwangsversteigerung, nachdem sein Rechtsanwalt im letzten Moment die ausstehende Zahlung an die Bank tätigt, aber deren Versteigerungsantrag nicht rechtzeitig zurückgenommen wird. Hauptsächlich steht die Frage im Raum, ob ein anwaltlicher Haftungsanspruch wegen der Zwangsversteigerung und daraus resultierender Schäden besteht.
Montgomerys Moneten
Der Fall 'Montgomerys Moneten' betrifft die Finanzierung und Absicherung eines Schlossbaus durch hypothekengesicherte Darlehen unter Beteiligung mehrerer Banken. Im Mittelpunkt stehen die rechtlichen Fragen rund um die Bestellung und Abtretung von Hypotheken, Darlehen und Zessionen sowie mögliche bereicherungsrechtliche Ansprüche in mehreren Abwandlungen. Es werden Grundpfandrechte, Sicherungsverträge und Rechtsetzung von Auszahlungsmodalitäten geprüft.
Nichts als Ärger mit dem Studierendenwohnheim
In dieser zivilrechtlichen Übungsklausur gründen drei Studenten zur Verwaltung eines Mehrfamilienhauses eine OHG. Zu prüfen sind u.a. die persönliche Haftung eines Gesellschafters nach Widerspruch gegen ein Geschäft, Einwendungen aus § 129 III HGB sowie Regressansprüche unter den Gesellschaftern. Außerdem wird der Haftungsumfang nach den Beteiligungsverhältnissen und der Ablauf eines möglichen Innenausgleichs problematisiert.
Fortgeschrittenenklausur: PayPal-Käuferschutz schützt vor Klagen nicht
Im Fall verlangt die Jungunternehmerin J Rückerstattung des Kaufpreises für ein über eBay erworbenes Mobiltelefon von der Anbieterin A, nachdem die Ware beim Versand durch ein Post-Päckchen verloren geht. J nutzt den PayPal-Käuferschutz, worauf PayPal den gezahlten Betrag zurückerstattet, weil A keinen Versandbeleg vorlegen kann. Im Mittelpunkt stehen Fragen des allgemeinen Schuldrechts, insbesondere der Einfluss von Zahlungsdienstleister-Prüfungen und Käuferschutzrichtlinien auf das Verhältnis zwischen Käufer und Verkäufer. Thematisiert werden die gesetzliche und vertragliche Haftung bei Verlust der Ware, die Funktion des PayPal-Käuferschutzes sowie mögliche Ansprüche im Zusammenhang mit dem Online-Handel und elektronischen Zahlungsmitteln.
Fortgeschrittenenklausur: Ein Urlaub zum Vergessen
Michael Mayer bucht für sich, seine Freundin Franziska Friedrich und ihre gemeinsame Tochter Elli Friedrich einen Cluburlaub über das Reisebüro Traumreisen e.K. Während des Aufenthalts auf Sizilien kommt es zu einem Diebstahl im Hotel und einem schwerwiegenden Unfall in der Kindererlebniswelt, bei dem die Tochter verstirbt und Franziska eine gesundheitliche Folge erleidet. Nach der vorzeitigen Heimreise verlangen M und F Schadensersatz für verschiedene Positionen, darunter Wertgegenstände, Reisekosten, Behandlungskosten und Schmerzensgeld. Das Reisebüro fordert im Gegenzug anteilige Zahlung des Reisepreises. Der Fall thematisiert zentrale reiserechtliche Ansprüche, Haftungsfragen im Zivilrecht sowie Ansprüche aus der europäischen Fluggastrechteverordnung.
Anna, Ottilie und die enterbte Tochter
Die Übungsklausur behandelt den Rücktritt aus einem Grundstücksübertragungsvertrag mit Rückforderungsrecht und Auflassungsvormerkung, sowie die Gestaltung eines Erbvertrags/Testaments mit Vor- und Nacherbschaft. Es sind erbrechtliche und sachenrechtliche Aspekte zu prüfen, insbesondere wie die Mandantin das Eigentum an einer Wohnung zurückerlangen kann und wie die Erbfolge zugunsten einer Tochter unter Ausschluss der Pflichtteilsansprüche gestaltet werden kann.
Ghostwriter und Weltpolitik
Die Klausur thematisiert Rechtsfragen im Zusammenhang mit der Veröffentlichung vertraulicher Gesprächsaufzeichnungen und persönlichen Zitaten eines prominenten Politikers durch einen Ghostwriter. Es werden insbesondere Ansprüche auf Unterlassung, Herausgabe der Tonbänder und auf Geldentschädigung sowie der Schutz des allgemeinen Persönlichkeitsrechts geprüft. Außerdem werden die Auswirkungen des Versterbens des Betroffenen auf die zivilrechtlichen Ansprüche beleuchtet.
Examensklausur: Zwangsvollstreckung ohne Ende?
Sebastian kauft ein E-Piano über einen Onlinemarktplatz, wobei Uneinigkeit über den tatsächlich geschuldeten Kaufpreis besteht. Nachdem das E-Piano an ihn geliefert wird, gewährt seine Bekannte Doro ihm ein Darlehen und erhält als Sicherheit ein Verwertungsrecht am Instrument, das jedoch in Sebastians Wohnung verbleibt. Aufgrund weiterer Schulden wird gegen Sebastian die Zwangsvollstreckung durchgeführt und das E-Piano durch die Gerichtsvollzieherin gepfändet, was Doro zum Anlass nimmt, sich mit einer Klage gegen die Pfändung zu wehren. Im zweiten Teil des Sachverhalts fragt Sebastian, ob er angesichts einer Forderung gegen die Heavy Metal OHG, deren Gesellschafterin Erika ist, rechtliche Möglichkeiten hat, eine weitere Zwangsvollstreckung zu stoppen. Der Fall fokussiert auf Fragen des Eigentumserwerbs, Sicherungsübereignung, Pfändung und Zwangsvollstreckung sowie auf prozessuale Rechtsbehelfe im Vollstreckungsrecht.
Übungsfall: Augen auf beim Gebrauchtwagenkauf
Der Erzieher K kauft von der V-GmbH, einer auf Gebrauchtwagenhandel spezialisierten Gesellschaft, einen Opel Corsa. Nach Auftreten eines Motordefekts verlangt K von der V-GmbH Nacherfüllung sowie einen Transportkostenvorschuss. Nach fruchtlosem Ablauf der Frist lässt K das Fahrzeug auf eigene Kosten reparieren und fordert anschließend Schadensersatz in Höhe von 1.500 €. Im gerichtlichen Verfahren steht die Frage im Raum, ob K einen Anspruch auf Ersatz von Transport- und Reparaturkosten hat, insbesondere angesichts des vertraglich vereinbarten Gewährleistungsausschlusses und des Erfüllungsorts. Außerdem thematisiert der Fall prozessrechtlich die Erledigungserklärung im Zivilprozess.
Examensklausur: Der Teufel steckt im Detail
Ein Investor (I) erwirbt von einer Stadt (R) ein Grundstück, dessen Weg sich später als öffentlich gewidmete Straße herausstellt. I ficht daraufhin den Vertrag wegen arglistiger Täuschung und Irrtums an sowie hilfsweise wegen Mangelhaftigkeit, während die Stadt die Wirksamkeit bestreitet. U, ein Unternehmer, hatte zur Absicherung einer Vertragsstrafe eine Hypothek auf seinem Grundstück bestellt, gegen deren Inanspruchnahme er sich nun mit einer Vollstreckungsabwehrklage wehrt. Zentrale rechtliche Schwerpunkte betreffen unter anderem die Anfechtung von Verträgen, Sachmangelgewährleistung beim Grundstückskauf, Sicherungsabreden mittels Hypothek sowie bereicherungsrechtliche Rückabwicklungsfragen.
Das lukrative Geschäft mit dem Fußballtor
In dem Fall geht es um die Wirksamkeit einer Eigentumsübertragung an einem Fußballtor, das ursprünglich dem Unternehmen U gehörte und von A nur leihweise überlassen wurde. Nach einem Weiterverkauf an den O-e.V. stehen insbesondere Fragen zur Herausgabe (Vindikationslage), zur Berechtigung von U an den Erlösen sowie Ansprüche auf die von B erzielten Einnahmen im Raum. Geprüft werden sachenrechtliche und bereicherungsrechtliche Ansprüche sowie mögliche Ansprüche aus unerlaubter Handlung.
Anfängerklausur: Aufreibende Abrechnung
In dem Fall beauftragt eine Schmuckhändlerin eine Schlosserin gegen Festpreis, ein Geländer zu montieren, verweigert anschließend aber die Abnahme und Zahlung unter Berufung auf vermeintliche Mängel. Nach Zahlungs- und Abnahmeforderung sowie Fristablauf tritt die Schlosserin ihre Werklohnforderung an ihre Tochter ab. Im weiteren Verlauf erklärt die Händlerin gegenüber beiden die Aufrechnung mit einer Gegenforderung aus einem früheren Schmuckkaufvertrag. Der Fall behandelt wesentliche Aspekte zum Werkvertrag, zur Fälligkeit der Vergütung, zur Abnahme und Abnahmefiktion sowie zur Aufrechnung und Abtretung von Forderungen.
Original-Examensklausur: "Bootsfahrt mit zivilprozessualen Untiefen
Die Klausur thematisiert einen Bootsausflug mit Mängeln und Unfallfolgen im Zusammenhang mit einer über einen Reiseveranstalter gebuchten Pauschalreise. Neben der materiell-rechtlichen Haftung im Delikts- und Reiserecht sind zentrale zivilprozessuale Fragen zu Mahnbescheid, Einspruch, Zuständigkeit, Versäumnisurteil und Vollstreckung zu prüfen. Zudem wird der Umgang mit eigenen Gegenforderungen und den Möglichkeiten der Streitverkündung problematisiert.
Übungshausarbeit: Ärger in der Studentenbude
Im ersten Teil des Falls verlangt die E-GmbH als Stromversorger von M, die gemeinsam mit ihrem Sohn S einen Mietvertrag für eine Berliner Wohnung unterschrieben hat, Zahlung für Strom, der ausschließlich von S genutzt wurde. Streitpunkt ist, ob ein vertraglicher Anspruch der E-GmbH gegen M auf Zahlung besteht, obwohl M die Wohnung nicht bewohnt und keinen Stromlieferungsvertrag abgeschlossen hat. Im zweiten Teil entdeckt S Schimmel in der Wohnung, der nach bloßer Überstreichung weiter bestehen bleibt. Nach Verkauf der Wohnung durch V an K mit Ausschluss der Mängelgewährleistung im Kaufvertrag stehen Fragen zur Haftung bei arglistiger Täuschung sowie zur Bestätigung eines anfechtbaren Rechtsgeschäfts im Mittelpunkt.