Klausuren
Filtere nach Studienstufe, Rechtsbereich, Quelle und Verfügbarkeit. Jede Filter-Kombination ist als URL teilbar.
Ungewollte Zierplatanen
Der Fall behandelt die Frage nach der Wirksamkeit und den Rechtsfolgen eines von einer Hausverwaltung über mehrere Unterbeauftragungen erteilten Auftrags zur Pflanzung von Zierplatanen. Schwerpunkte sind Willenserklärungen per E-Mail, Abgabe und Zugang, Widerruf, Vollmacht und die Problematik des falsus procurator. Es geht insbesondere um den Anspruch des Gartenlandschaftsbauers gegen die Unterverwaltung nach erfolgloser Zahlung durch den Eigentümer.
Der letzte Wille einer Showgröße
Die Klausur stellt erbrechtliche Fragestellungen rund um das Testament einer verstorbenen TV-Moderatorin Birgit Maier dar. Weitere Probleme betreffen die Wirksamkeit einer Mietvertragskündigung unter Miterben, die Verteilung des Nachlasses sowie einen Anspruch auf Aufwendungsersatz wegen Verwahrung eines Koffers mit Schmuck im Schließfach. Die Sachverhaltskonstellation orientiert sich an Entscheidungen des BGH und beinhaltet auch eine Klage wegen Persönlichkeitsrechtsverletzung.
Anschauungsfälle zur Unmöglichkeit der Leistung im gegenseitigen Vertrag
Die Klausur stellt mehrere typische Sachverhalte zur Unmöglichkeit der Leistung im Rahmen gegenseitiger Verträge, insbesondere beim Kaufvertrag, vor. Verschiedene Konstellationen von Unmöglichkeit (z.B. durch Diebstahl, Unfall oder Verkauf an Dritte) werden mit Lösungshinweisen zur Anspruchsdurchsetzung aus Sicht der Vertragsparteien behandelt. Ziel ist die Vermittlung der systematischen Falllösung im Leistungsstörungsrecht.
Von testamentarisch (bedingt) bedachten Kindern und Enkelkindern
Die dreistündige Fortgeschrittenenklausur behandelt die Wirksamkeit und Auslegung eines gemeinschaftlichen Testaments, insbesondere die bedingte Erbeinsetzung von Kindern und Enkelkindern, Pflichtteils(straf)klauseln sowie Fragen zu Ersatzerben. Zusätzlich wird die Vererbbarkeit von Online-Konten thematisiert. Die Klausur enthält komplexe erbrechtliche Fragestellungen mit Bezügen zu materiellen Bedingungen für den Erhalt des Erbes.
Schöne neue (Zahlungs-)Welt
Der Fall thematisiert klassische und aktuelle Probleme des Allgemeinen und Besonderen Schuldrechts, insbesondere die Gefahrenübergangsregeln beim Kauf, den Verbrauchsgüterkauf bei dual use-Gütern und Existenzgründern sowie Haftungsprivilegierungen. Besonders behandelt werden Fragen des bargeldlosen Zahlungsverkehrs im Erfüllungsrecht und eine komplexe Drittschadenskonstellation.
Nicht fit, kein Fun im Alpenland
Die Klausur behandelt die Haftung eines Vereins bei einem Mountainbike-Rennen für Schäden an einem geliehenen Mountainbike, insbesondere unter Berücksichtigung vertraglicher und deliktischer Anspruchsgrundlagen. Zusätzlich werden Probleme rund um den Verkauf von Eintrittskarten durch gewerbliche Händler am Beispiel eines Konzerttickets aufgegriffen. Der Sachverhalt umfasst die Behandlung von Dritten im Schuldverhältnis sowie Haftungs- und Abtretungsthemen.
Fortgeschrittenenklausur zum Bürgschaftsrecht
Die Klausur behandelt einen typischen Fall aus dem Bürgschaftsrecht, bei dem der Anspruch einer Nachbürgin (Bank) auf Rückzahlung aus ungerechtfertigter Bereicherung gegen den Sicherungsnehmer (Bauherr) nach Inanspruchnahme aus einer Gewährleistungsbürgschaft zu prüfen ist. Schwerpunktmäßig werden die Wirksamkeit von Bürgschafts- und Nachbürgschaftserklärung unter Berücksichtigung von AGB und Einredeverzicht, sowie bereicherungsrechtliche Rückabwicklungsfragen, thematisiert.
Die Nacherfüllung Kaufrecht in der Fallbearbeitung
Die Klausur befasst sich mit der Nacherfüllung im Kaufrecht anhand eines Kooperationsvertrags zwischen einer Farbenherstellerin und einer Additiv-Herstellerin. Im Mittelpunkt stehen Mängel am Produkt "SuperCleaner" sowie die daraus resultierenden Ansprüche im kaufrechtlichen Verhältnis zwischen Unternehmern und gegenüber einem Verbraucher. Die Bearbeitung erstreckt sich auf Vertragsbeendigung, Nacherfüllung, Vorschuss und Regress.
Reise nach Bergen aan Zee
Die Klausur thematisiert das Pauschalreiserecht nach Umsetzung der Pauschalreiserichtlinie und stellt typische Haftungsfragen des Reiseveranstalters in unterschiedlichen Konstellationen dar. Es werden Sachmängel, Rechte und Ansprüche der Reisenden, insbesondere Minderung sowie Schadensersatz und Entschädigung, anhand eines Sachverhalts zur Reise nach Bergen aan Zee behandelt.
Drittschaden und Drittschadensliquidation
Die Klausur behandelt das Thema Drittschaden und Drittschadensliquidation im Zivilrecht. Es werden der Grundsatz des Gläubigerinteresses und die Relativität der Schuldverhältnisse erläutert sowie Ausnahmen und Prüfungsfragen im Kontext von Schaden Dritter besprochen. Beispielsweise wird auf die Ersatzfähigkeit von Besuchskosten naher Angehöriger nach einem Unfall eingegangen.
Urlaub lass' ich mir nicht nehmen
Die Klausur befasst sich mit der Frage, ob ein Anspruch auf Übertragung von Urlaubstagen aus einem Arbeitsverhältnis mit einem polnischen Arbeitgeber auf einen neuen Arbeitgeber in Deutschland besteht. Sie erfordert die Prüfung der internationalen Rechtswahl (IPR), die Auslegung des Arbeitsvertrags sowie die Voraussetzungen und Übertragbarkeit von Urlaubsansprüchen im Arbeitsrecht.
Streit um die Baumaschine
In dieser Fortgeschrittenenklausur wird die rechtliche Stellung einer Sicherungsnehmerin untersucht, die gegen einen nachrangigen Erwerber die Herausgabe und Schadensersatz wegen Beschädigung einer Baumaschine verlangt. Schwerpunkte sind das Eigentümer-Besitzer-Verhältnis, die Wirksamkeit dinglicher Sicherungsrechte sowie Besitzschutz- und Herausgabeansprüche im Mobiliarsachenrecht.
Die Modelleisenbahn
Die Klausur behandelt konkurrierende erbrechtliche Verfügungen durch mehrere Testamente eines Erblassers hinsichtlich seines Nachlasses, insbesondere einer wertvollen Modelleisenbahnanlage. Im Mittelpunkt steht die Frage, welche Ansprüche Markus Möder als potenzieller Erbe gegen Ilse Igner geltend machen kann, nachdem verschiedene Testamente und ein kontroverser Besitz am Nachlass bestehen.
Wellness aus dem Baukasten
Die Klausur thematisiert einen Online-Vertragsschluss über ein Hotelarrangement mit Zusatzleistungen, der die Abwicklung eines Pauschalreisevertrags über eine Onlineagentur umfasst. Im Mittelpunkt steht die Frage nach Ansprüchen des Reisenden gegen den Reisevermittler bei Mängeln der Unterkunft, insbesondere Rückzahlungsansprüche nach Herabstufung der Zimmerkategorie wegen Schimmelbefalls.
* "Wer darf hier was?
Die Klausur behandelt zivilrechtliche Probleme im Zwangsvollstreckungsrecht, insbesondere die Rechtsbehelfe gegen die Pfändung von Sachen im ehelichen Haushalt und bei Leasing. Im Mittelpunkt stehen die Eigentums- und Gewahrsamsvermutung, die Drittwiderspruchsklage sowie Interventionsrechte aus Besitz. Der Bearbeiter soll die Erfolgsaussichten dieser Rechtsbehelfe rechtlich prüfen.
Die umtriebige Gute-Freunde-GbR
Die Klausur behandelt einen Grundstücksverkauf zwischen einer GbR und einem Dritten unter besonderer Berücksichtigung der Frage der Eigentumslage nach mehreren Veräußerungen, Gesellschaftsrecht sowie des Kondiktionsrechts. Schwerpunkte sind das Trennungs- und Abstraktionsprinzip, der Bestimmtheitsgrundsatz bei Grundstücksgeschäften sowie die analoge Anwendung des § 899a BGB und die Voraussetzungen eines Herausgabeanspruchs.
Zahlen, bitte! Beschränkte Wirkung des PayPal-Käuferschutzes
Die Klausur behandelt den Vertragsschluss über eBay und die Frage, ob der Verkäufer nach Rückbuchung des Kaufpreises durch den PayPal-Käuferschutz noch einen Anspruch gegen den Käufer auf Kaufpreiszahlung hat. Im Mittelpunkt stehen die Erfüllungswirkung der PayPal-Zahlung, die Auswirkungen der Rückbuchung sowie die rechtliche Einordnung der PayPal-Käuferschutzbedingungen. Außerdem wird die Lieferung einer nicht vertragsgemäßen, sondern höherwertigen Sache thematisiert.
Familie Veistenauer
Die Klausur behandelt die Übertragung eines Grundstücks eines Vaters auf seine minderjährige Tochter zu besonders günstigen Bedingungen, wobei auch die Familienbindung des Grundbesitzes und Rücktrittsmöglichkeiten sowie Grundpfandrechte thematisiert werden. Im Mittelpunkt stehen Fragen des Minderjährigenrechts, der Vertragsgestaltung, des Grundstückserwerbs und der Belastung mit Rechten Dritter. Es wird zudem gefragt, wie sich die Antworten ändern, wenn die Übertragung unentgeltlich erfolgt und das Grundstück verpachtet ist.
Eine dunkle Vergangenheit
Die Klausur behandelt familienrechtliche Fragestellungen im Kontext einer gleichgeschlechtlichen Ehe zwischen Tante und Nichte, insbesondere Vorfragen der Wirksamkeit der Eheschließung (Verwandtschaftsverhältnis, Ehe für alle, möglicherweise Nötigung) und deren Auflösung. Im zweiten Teil wird eine vermögensrechtliche Auseinandersetzung bezüglich eines Oldtimers diskutiert, insbesondere Eigentum, Besitz und Herausgabeansprüche.
* "Zu spät? Zu früh! Nie ist es recht.
Die Klausur behandelt einen Gebrauchtwagenkauf unter besonderer Berücksichtigung der Stellvertretung, Anfechtung, Rücktritt sowie kaufrechtlicher Gewährleistungsrechte. Im Vordergrund stehen Probleme zum Vertretungsrecht, zur Wirksamkeit des Rücktritts und zu Sachmängelansprüchen beim Verbrauchsgüterkauf einschließlich Verjährung, Fristsetzung und Prozessrecht (Versäumnisurteil). Die Abwandlung thematisiert einen formularmäßigen Haftungsausschluss beim Autokauf, verdeckte Mängel und Ersatzansprüche für Reparaturen.
Anfängerklausur: Freud und Leid liegen nah beieinander
Im ersten Teil der Klausur verlangt Fiona von ihrem Ex-Ehemann Mats einen Zugewinnausgleich nach der Scheidung, wobei insbesondere ein Kronkorkengewinn in Höhe von 10.000 € im Streit steht. Es geht um die Berechnung des Zugewinns und die Frage, ob dieser Gewinn beim Ausgleich zu berücksichtigen ist. Der rechtliche Schwerpunkt liegt auf den Vorschriften der §§ 1373 ff. BGB sowie der Bewertung verschiedener Vermögenswerte, darunter Erbschaft, Wertzuwächse und Schmerzensgeld. Im zweiten Teil geht es um die Erbfolge nach dem Tod von Fiona, die ihrem Ehemann Karl und ihrer Freundin Sophie testamentarische Anordnungen hinterlässt; hier stehen die erbrechtlichen Regelungen und die Wirksamkeit einer eigenhändigen Verfügung im Vordergrund.
Das Recht auf Vergessenwerden: DS-GVO und APR
Die Klausur behandelt das Recht auf Vergessenwerden im Zusammenhang mit Bild- und Filmaufnahmen einer Person durch einen ehemaligen Partner sowie im Rahmen der beruflichen Nutzung durch einen ehemaligen Arbeitgeber. Thematisiert werden Ansprüche auf Löschung von Fotos und Unterlassung der weiteren Veröffentlichung eines Videos unter Einbeziehung von DS-GVO, Allgemeinem Persönlichkeitsrecht und Fragen zur Einwilligung. Der Schwerpunkt liegt auf Zivilrecht und Medienrecht unter europarechtlichem Bezug.
Fortgeschrittenenklausur: Die Kündigungs- verzichtsklausel
Im Mittelpunkt des Falls steht ein Mietvertrag zwischen der Vermieterin V und dem Mieter X, der von Makler M vermittelt wurde. Strittig ist eine handschriftlich eingefügte Kündigungsverzichtsklausel mit einer Laufzeit von fünf Jahren, die im Vertrag vereinbart wurde. X möchte das Mietverhältnis vor Ablauf der Verzichtsfrist kündigen und beruft sich auf die Unwirksamkeit der Klausel wegen AGB-rechtlicher Vorgaben (§§ 305 ff. BGB). Zu erörtern sind insbesondere die Einordnung der Klausel als Allgemeine Geschäftsbedingung, die wirksame Einbeziehung und die Zulässigkeit des Laufzeitverzichts nach § 307 BGB sowie die Abgrenzung zur Individualvereinbarung.
Fortgeschrittenenklausur: Der Schnee-Fall
Der Fall behandelt die Schneeräumpflicht an einem bayrischen Mehrfamilienhaus, dessen Eigentümer V auf Mallorca lebt und die Erdgeschosswohnung an M vermietet hat. In der Hausordnung wird die Schneeräumungspflicht formularmäßig auf M übertragen, der dieser Pflicht jedoch nicht nachkommt. Als Folge des unterlassenen Schneeräumens verletzt sich der 16-jährige K beim Betreten des Grundstücks und verlangt von V Schadensersatz, wobei V auf die Pflichtenübertragung verweist. Später verlangt V die Erstattung der Behandlungskosten von M und es werden die Wirksamkeit der Übertragung und die rechtlichen Ansprüche zwischen den Beteiligten geprüft. Zentrale Schwerpunkte sind vertragliche und deliktische Haftung, Verkehrssicherungspflichten sowie die Wirksamkeit von AGB-Regelungen.