Übungsfall im Verwaltungsrecht: Werbung für die Weihnachtslotterie
ZJS 2024, 761 · Öffentliches Recht für Fortgeschrittene
Von Kaie Lemken, Christopher Paskowski
Die Dorothee-Henriette-Pagliarini-Stiftung beantragt die behördliche Erlaubnis zur Durchführung einer bundesweiten Weihnachtslotterie und erhält diese mit der Auflage, dass Influencer-Marketing für die Lotterie untersagt ist. Die Stiftung wendet sich gegen diese Nebenbestimmung, da sie keinen sachlichen Unterschied zwischen Influencer-Marketing und klassischer Werbung sieht und die Zielgenauigkeit moderner Werbung für die Lotterie betont. Im Streit steht die behördliche Begrenzung der Werbemaßnahmen unter Berufung auf den Glücksspielstaatsvertrag 2021 sowie die Abwägung zwischen Werbefreiheit und gesetzlichen Spielerschutzvorgaben. Zentral zu prüfen sind die Rechtmäßigkeit der Werbebeschränkung und insbesondere die Vereinbarkeit mit Art. 12 und 5 GG sowie den einschlägigen Bestimmungen des Glücksspielstaatsvertrags.
Schwerpunkte
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