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Öffentliches RechtSaarheimSchwerpunktbereich

Keinen Platz den Drogen!

Saarheim: Keinen Platz den Drogen · Öffentliches Recht für Schwerpunktbereich

Von Klaus Grupp, Ulrich Stelkens

Rechtsgebiet
Öffentliches Recht
Niveau
Schwerpunktbereich
Quelle
Saarheim: Keinen Platz den Drogen
Lösung
Enthalten

Im Stadtmauerpark Saarheim wurde mittels Allgemeinverfügung nach § 12 Abs. 3 des Saarländischen Polizeigesetzes (SPolG) ein Aufenthaltsverbot für Personen mit Bezug zur Drogenszene verhängt. Der Fall behandelt die Rechtmäßigkeit dieser Verfügung, deren sofortige Vollziehbarkeit sowie den Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs durch einen Betroffenen. Es werden insbesondere verwaltungsrechtliche und grundrechtliche Aspekte geprüft.

Schwerpunkte

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