Hausarbeit: Bürgermeisterin bekennt Farbe – Behördlicher Aufruf zum Versammlungsboykott
ZJS 2017, 328 · Öffentliches Recht für Fortgeschrittene
Von Michael Schwarz, Mattias Wendel
Im Mittelpunkt des Falls steht ein öffentlichkeitswirksamer Facebook-Post der Oberbürgermeisterin einer Stadt, mit dem sie Bürgerinnen und Bürger zum Boykott einer von einer Partei angemeldeten Versammlung aufruft. Die Partei, die die Demonstration veranstalten will, sieht dadurch ihre Versammlungs- und Meinungsfreiheit sowie das parteienrechtliche Gleichbehandlungsgebot verletzt. Rechtlich relevant sind insbesondere Fragen zum staatlichen Neutralitätsgebot, zum Verhältnis zwischen Meinungsäußerung von Amtsträgern und deren hoheitlichen Bindungen, zum Grundrechtsschutz politischer Parteien sowie zu verwaltungsrechtlichen Abwehr- und Beseitigungsansprüchen einschließlich Rechtsschutzmöglichkeiten nach § 123 VwGO. Der Fall bietet die Gelegenheit zur vertieften Auseinandersetzung mit den Grenzen zulässiger Einflussnahme einer Behörde auf die öffentliche Meinungsbildung im Vorfeld politischer Versammlungen.
Schwerpunkte
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