Fortgeschrittenenhausarbeit: Parteimitglieder im Schützenverein
ZJS 2020, 454 · Öffentliches Recht für Fortgeschrittene
Von Thomas Kemper, Leon Heuschen
Ein Sportschütze (P) hat eine waffenrechtliche Erlaubnis für ein Repetiergewehr, nachdem er Mitglied einer vom BVerfG als verfassungsfeindlich eingestuften Partei wurde. Die Ordnungsbehörde widerruft seine Waffenbesitzkarte wegen Zweifel an seiner Zuverlässigkeit und ordnet die Sicherstellung der Waffe an. Bei der Vollstreckung wird seine Wohnung gegen seinen Willen durchsucht und das Gewehr sichergestellt; anschließend erhält er einen Kostenbescheid. Schwerpunkte liegen im besonderen Gefahrenabwehrrecht, Parteienprivileg nach Art. 21 Abs. 2 GG, waffenrechtlicher Unzuverlässigkeit (§ 5 Abs. 2 Nr. 3 WaffG n.F.) sowie Grundrechtsschutz der Wohnung und Kostenrecht.
Schwerpunkte
Weitere Klausuren zu Unverletzlichkeit der Wohnung (Art. 13 GG)
Übung macht den Meister — hier sind 6 weitere Klausuren mit verwandter Themenstellung.