Anfängerklausur: Das Kopftuch der Richterin
ZJS 2020, 373 · Öffentliches Recht für Anfänger:innen
Von Jakob Beaucamp, Felix Thrun
Im Mittelpunkt des Falls steht die Richterin E, die nach ihrer Konversion zum Islam als überzeugte Muslima ihr Kopftuch auch während Gerichtsverhandlungen tragen möchte. Das nordrhein-westfälische Justizneutralitätsgesetz verbietet jedoch das Tragen religiöser Symbole oder Kleidungsstücke in gerichtlichen Verhandlungen. E fühlt sich durch dieses gesetzliche Verbot in ihrer Religionsfreiheit beeinträchtigt und erhebt Verfassungsbeschwerde gegen das Gesetz. Zentraler rechtlicher Schwerpunkt ist der Konflikt zwischen der Neutralitätspflicht im Justizdienst und der grundrechtlich geschützten Religionsfreiheit gemäß Grundgesetz.
Schwerpunkte
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- VerfassungsbeschwerdeVertiefung: Unterlassene Vorlage an den EuGH
- VerfassungsbeschwerdeBeschwerdebefugnis bei Betroffenheit in grundrechtsgleichen Rechten
- VerfassungsbeschwerdeBeschwerdebefugnis bei möglicher Verletzung von EU-Grundrechten („Recht auf Vergessen II“)
- VerfassungsbeschwerdeRegelung (nicht) abschließend durch EU-Recht determiniert („Recht auf Vergessen I“)
- VerfassungsbeschwerdeSelbstbetroffenheit (Beispiel 1: Adressat einer Norm)
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