Arbeitnehmerfreizügigkeit, Art. 45 AEUV
Die Arbeitnehmerfreizügigkeit nach Art. 45 AEUV schützt Unionsbürger:innen vor diskriminierenden Beschränkungen ihrer Erwerbstätigkeit in einem EU-Mitgliedstaat. Im Mittelpunkt stehen die Voraussetzungen der Arbeitnehmereigenschaft, etwa Weisungsgebundenheit, Vergütung (auch Sachleistungen) und die Wirksamkeit des Arbeitsvertrags. Examensklassiker: Bereichsausnahmen (z.B. öffentliche Verwaltung), indirekte Diskriminierung, Verpflichtung Privater ('Angonese'), sowie der Vergleichbarkeitsmaßstab bei Sozialleistungen ('Schumacker').
Klausuren zum Thema
ÖR-Anfängerklausur zum Europarecht
Die estnische Regierung sorgt sich um die Gesundheit ihrer Staatsangehörigen und hält das kollektive Einreiseverbot für Drittstaatsangehörige in die EU nicht für ausreichend. Vielmehr sieht sie eine weitere Gefahr der Infektionsverbreitung durch Unionsbürger, die sich innerhalb der EU nach wie vor uneingeschränkt bewegen und mitgliedstaatliche Grenzen überschreiten dürfen. In Estland schreitet das Infektionsgeschehen bislang erfreulicherweise nur langsam voran. Um die Ausbreitung des Virus auch weiterhin möglichst unter Kontrolle zu halten, will die estnische Regierung jeglichen Personenverkehr zwischen Estland und den anderen Mitgliedstaaten auf ein Minimum beschränken.
Klausur Schwerpunktbereich Arbeit und Soziales Streik auf dem Donaudampfer
Die Klausur behandelt arbeitskampfrechtliche Fragestellungen, darunter die Tariffähigkeit einer Spartengewerkschaft, den Grundsatz der Tarifeinheit sowie die Auswirkungen europäischer Grundfreiheiten auf das deutsche Arbeitskampfrecht. Im Mittelpunkt stehen der Streik für einen Tarifsozialplan und unionsrechtliche Einflüsse.
Arbeitnehmerfreizügigkeit, Art. 45 AEUV in der Jurafuchs-Lernapp
In der Jurafuchs-App findest du interaktive Fälle zu diesem Thema — für Studium, Referendariat und Praxis. Anfangs verlinken wir die passenden Fälle redaktionell pro Klausur; mit Phase 2 erhält jede Themenseite hier eine eigene Auswahl.