Klausuren
Filtere nach Studienstufe, Rechtsbereich, Quelle und Verfügbarkeit. Jede Filter-Kombination ist als URL teilbar.
(Original-)Referendarexamensklausur – Zivilrecht: BGB AT und Gesellschaftsrecht - Ein Yogi in Schwierigkeiten
Die Klausur befasst sich schwerpunktmäßig mit der Zurechnung des Fehlverhaltens eines GbR-Gesellschafters und den dabei relevanten Fragen zur Schadensberechnung, insbesondere beim Versäumen einer Rechtsmittelfrist und einer möglichen Unterbrechung des Zurechnungszusammenhangs durch Fehler des Gerichts. Weiterhin wird die analoge Anwendung des § 130 I HGB auf BGB-Gesellschafter und die entsprechende Scheingesellschafterhaftung thematisiert. Zudem ist die Prüfung der Zurechnung arglistiger Täuschung im Rahmen des Anfechtungsrechts eines falsus procurator zu bearbeiten. Im Zentrum stehen damit haftungs- und zurechnungsrechtliche Fragestellungen im Gesellschaftsrecht der GbR.
(Original-)Assessorexamensklausur – Strafrecht: Revisionsaussichten - Baumarkt-Diamant
Die Klausur behandelt zentrale strafrechtliche Problemfelder im Rahmen einer Revision, insbesondere die Dreieckserpressung mit Bezug auf die Vermögensverfügung als Schwerpunkt. Zudem werden die sachliche Zuständigkeit bei minder schwerem Fall sowie die Reichweite der Verfahrenseinstellung bei einer einheitlichen prozessualen Tat und das Beruhen auf Belehrungsmangel in Zusammenhang mit der Verlesung ohne Gerichtsbeschluss vertieft erörtert. Die Aufgabenstellung umfasst auch Aspekte der Vererbung des Strafantragsrechts und der Antragsfrist. Damit liegt der Fokus der Klausur auf den prozessualen und materiell-rechtlichen Herausforderungen im Strafverfahren und deren revisionsrechtlicher Überprüfung.
Referendarexamensklausur – Zivilrecht: Stellvertretungsrecht, Kaufrecht, Versäumnisurteil, Gesellschaftsrecht - "UHRban Style"
In der Klausur steht die Übertragbarkeit der für automatisierte Computererklärungen entwickelten Grundsätze auf Willenserklärungen mittels künstlicher Intelligenz im Mittelpunkt. Es wird insbesondere die Analogie zum Stellvertretungsrecht, die Fähigkeit einer KI zur Abgabe einer Willenserklärung sowie die Vertretungsmacht der Geschäftsführer einer Vor-Gesellschaft geprüft. Daneben werden das Verhältnis von Nachlieferung zu Nachbesserung und das Wahlrecht des Käufers im Rahmen der Mängelgewährleistung sowie die Anforderungen an die Fristsetzung nach den neuen Vorschriften des Verbrauchsgüterkaufs behandelt.
(Original-)Assessorexamensklausur – Zivilrecht: Urteil - Golfcart gegen E-Bike
Die Klausur befasst sich mit zivilrechtlichen Fragen im Zusammenhang mit einem Unfall zwischen einem Golfcart und einem E-Bike. Ein Schwerpunkt liegt auf der haftungsbegründenden Kausalität, insbesondere der Beweiswürdigung, Zurechnung und dem Umgang mit dem Sachverhalt, sowie der Bemessung von Schmerzensgeld unter Berücksichtigung möglicher Mitverschuldensmomente wie Helm und Betriebsgefahr. Darüber hinaus werden die richtigen Anspruchsgrundlagen sowie die Beweislast und -führung zur Höchstgeschwindigkeit des Golfcarts behandelt und die Einordnung des E-Bikes als Kraftfahrzeug nach § 17 III 1 StVG diskutiert. Der Umgang mit Gesamtschuld sowie die Frage der Wiederbeschaffung versus Reparatur und die Prüfung von Feststellungsanträgen, Kosten und Zinsen runden die Klausur ab.
Referendarexamensklausur – Öffentliches Recht: Verwaltungsrecht - E-Scooter auf Hamburgs Straßen
Die Klausur befasst sich mit den Voraussetzungen eines erfolgreichen Antrags auf einstweiligen Rechtsschutz im Zusammenhang mit dem Betrieb von E-Scootern im öffentlichen Straßenraum Hamburgs. Schwerpunkte bilden die Statthaftigkeit des Feststellungsantrags gemäß § 123 VwGO, insbesondere im Hinblick auf die Subsidiarität gegenüber Gestaltungs- und Leistungsklagen, sowie die Auslegung des § 16 I 2 HmbWG bezüglich der Nutzung im Rahmen straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften. Ein zentrales Problem ist zudem, ob die Benutzung der Straßen für den Betrieb von E-Scootern dem Verkehrszweck entspricht oder ob gewerbliche Zwecke überwiegen. Die Prüfung geht dabei vertieft auf die Abgrenzung zwischen Verkehrszweck und gewerblichem Zweck ein.
Referendarexamensklausur – Öffentliches Recht: Staatshaftungsrecht - Entschädigung für Betriebsschließungen in Zeiten von Corona
Die Klausur behandelt die systematische Einordnung und das Verhältnis von Entschädigungsansprüchen im Zusammenhang mit Betriebsschließungen während der Corona-Pandemie. Ein Schwerpunkt liegt darauf, ob und unter welchen Voraussetzungen die Rechtmäßigkeit von Betriebsschließungen nach den einschlägigen Corona-Verordnungen gegeben ist. Ferner wird die Frage thematisiert, ob trotz Betriebsschließungen als weit verbreitetes Phänomen ein Sonderopfer mit daraus resultierendem Entschädigungsanspruch vorliegt.
Referendarexamensklausur – Öffentliches Recht: Verfassungsrecht - Neue Bahntrassen per Gesetz
Die Klausur thematisiert die verfassungsrechtliche Überprüfung von Maßnahmen- und Infrastrukturgesetzen, insbesondere im Hinblick auf die Möglichkeiten der Rechtswegerschöpfung gegenüber solchen Gesetzen. Ein Schwerpunkt liegt auf der Frage, ob ein Legislativakt als Akt der öffentlichen Gewalt im Sinne des Art. 19 IV GG anzusehen ist und somit dem effektiven Rechtsschutz unterliegt. Weitere zentrale Problempunkte betreffen die Reichweite und mögliche Rechtfertigung des Anspruchs aus Art. 19 IV GG im Zusammenhang mit Gesetzesvorhaben, die Infrastrukturmaßnahmen regeln.
Referendarexamensklausur – Strafrecht: Wohin mit all dem Geld?
Die Klausur behandelt schwerpunktmäßig die strafrechtliche Einordnung der Übereignung und des Gewahrsams an Geldscheinen im Ausgabefach eines Geldautomaten sowie das tatbestandsausschließende Einverständnis durch die Geldausgabe. Ein weiterer Fokus liegt auf dem Vorsatz im Hinblick auf eine schadensgleiche konkrete Vermögensgefährdung und der Vermögensverfügung als ungeschriebenes Tatbestandsmerkmal bei Erpressungsdelikten. Zudem wird die Unbefugtheit im Sinne von § 263a StGB unter verschiedenen Verständnisansätzen (subjektiv, computerspezifisch, betrugsspezifisch) behandelt. Insgesamt stehen damit Fragestellungen aus dem Bereich des Computerstrafrechts und der Vermögensdelikte im Mittelpunkt.
Referendarexamensklausur – Zivilrecht: Handels- und Gesellschaftsrecht: Krokodile und Plastik aus dem Ozean
In der Klausur werden zentrale Fragen des Handels- und Gesellschaftsrechts behandelt. Ein Schwerpunkt liegt auf der Einzelvertretungsmacht nach dem Austritt eines Gesellschafters und der Reichweite der negativen Publizität des Handelsregisters, etwa beim Zugang einer E-Mail im Kontext der Registereintragung. Weiterhin wird das Verhältnis von Dissens und Irrtum bei Willenserklärungen thematisiert, insbesondere im Hinblick auf die Behandlung des Rechtsfolgenirrtums. Zudem ist die negative Publizität des Handelsregisters, die Anwendung der 'Rosinentheorie' sowie der Einwand des Rechtsmissbrauchs Gegenstand der Prüfung.
Referendarexamensklausur – Zivilrecht: Sachenrecht und Familienrecht - Ein ungeahnt reicher Gatte
Im Mittelpunkt der Klausur stehen komplexe Fragen zum Sachen- und Familienrecht. Es geht um den gutgläubigen Erwerb eines Gegenstands von einem Nichtberechtigten, insbesondere um die Formbedürftigkeit der Vollmachtserteilung, die Schutzwirkung einer Vormerkung sowie deren Umfang und Voraussetzungen. Ebenso werden das absolute Verfügungsverbot des § 1365 BGB bei Ehegatten und dessen Anwendung auf Einzelgegenstände sowie die Bestimmung der Entreicherung nach § 818 III BGB thematisiert. Die Klausur behandelt darüber hinaus die Reichweite des Revokationsrechts im Kontext ehelicher Vermögensverfügungen.
Referendarexamensklausur – Zivilrecht: Leasing, Straßenverkehrsrecht und Allgemeines Schuldrecht
In der Klausur stehen zentrale Fragen des Straßenverkehrs- und Schadensrechts im Vordergrund. Schwerpunktmäßig geht es um die Problematik der gestörten Gesamtschuld sowie um verschiedene Zurechnungs- und Mitverschuldensfragen, etwa beim Einsatz von Smartphones, bei erhöhter Geschwindigkeit und der Nutzung einer App im Straßenverkehr. Ein weiterer Kernpunkt ist die Kontrolle von Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Dreiecksverhältnis beim Finanzierungsleasing mit besonderem Blick auf die Abtretung von Gewährleistungsrechten an den Verbraucher. Schließlich wird die Kombination aus Gewährleistungsausschluss und -abtretung in AGB sowie der Gewährleistungsausschluss im verbundenen Vertrag näher geprüft.
Referendarexamensklausur: Zivilprozessrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht
Im Mittelpunkt des Falls steht die Auseinandersetzung um die Pfändung eines Fahrzeugs, das im Eigentum der A steht, im Rahmen der Zwangsvollstreckung gegen eine OHG, deren Gesellschafterin A möglicherweise geworden ist. A begehrt die Untersagung der Zwangsvollstreckung in ihren PKW, während der Gläubiger V auf die Haftung der Gesellschafterin verweist. Rechtlich relevant sind Fragen zur Gesellschaftsstellung nach Ausscheiden und Tod eines Gesellschafters, vor allem im Hinblick auf Fortsetzungsklauseln, zur Möglichkeit der Anfechtung des Gesellschaftsvertrags, sowie zur persönlichen Haftung im Handelsrecht. Zudem spielen prozessuale Probleme der richtigen Klageart bei der Abwehr einzelner Vollstreckungsmaßnahmen eine Rolle.
Aktenvortrag – Zivilrecht: Anwaltsberatung - Pferde auf dem Fahrradweg
Im Zentrum der Klausur steht die Prüfung zivilrechtlicher Ansprüche im Zusammenhang mit einem Unfall zwischen Pferden und einem Radfahrer auf einem Fahrradweg. Thematisiert wird in besonderem Maße die Haftung aus Tierhalterverantwortung und die Frage der Exkulpation, insbesondere im Hinblick auf die Nutzung des Radweges sowie ein mögliches Mitverschulden des Geschädigten. Weitere Schwerpunkte betreffen die Bemessung eines Schmerzensgeldanspruchs mit besonderen medizinischen Folgen und der Umgang mit unbezifferten Schmerzensgeldklagen. Abgerundet wird die Klausur durch die pflichtenorientierte anwaltliche Beratung des Mandanten hinsichtlich Zweckmäßigkeit und Aufklärung.
Aktenvortrag – Öffentliches Recht: Polizei- und Ordnungsrecht, Staatshaftungsrecht und Verwaltungsprozessrecht - (Un-)mittelbare Folgen einer Obdachloseneinweisung
Die Klausur befasst sich mit den unmittelbaren Folgen einer behördlichen Obdachloseneinweisung und den daraus resultierenden haftungs- sowie verwaltungsprozessrechtlichen Fragestellungen. Ein Schwerpunkt liegt auf der Frage des Folgenbeseitigungsanspruchs und insbesondere darauf, ob der weitere Aufenthalt des Betroffenen als unmittelbare Folge der Maßnahme anzusehen ist. Darüber hinaus werden die Prüfungsaufbauten im Kontext einseitiger und übereinstimmender Erledigungserklärungen mit den jeweiligen prozessualen Konsequenzen thematisiert. Abgerundet wird die Klausur durch Überlegungen zur Zweckmäßigkeit und zur prozessualen Gestaltung der Klage.
Referendarexamensklausur – Zivilrecht: Erfolgsaussicht einer Räumungsklage - Schumanns Schatten
Die Klausur behandelt zentrale Problemfelder im Zusammenhang mit der Erfolgsaussicht einer Räumungsklage im Mietrecht. Schwerpunkte liegen auf der Abgrenzung zwischen der Beendigung des Mietverhältnisses und einer Anfechtung, insbesondere dem ausnahmsweise beachtlichen Motivirrtum und den damit zusammenhängenden Fragen der materiell-rechtlichen Rechtskrafterstreckung sowie der Zulässigkeit des Bestreitens mit Nichtwissen. Weiterer Fokus liegt auf der Räumungspflicht eines Dritten nach § 546 II BGB und dem Umfang des gesetzlichen Schuldbeitritts. Zudem wird die Zuständigkeit in Mietrechtsstreitigkeiten, insbesondere bei Mischmietverhältnissen (Wohnraum/Gewerbe), beleuchtet. Die Klausur prüft somit vor allem mietrechtliche Grundlagen und prozessuale Besonderheiten im Rahmen einer Räumungsklage.
Assessorexamensklausur – Zivilrecht: Endurteil im schriftlichen Verfahren - Bilder am Pool
In der Klausur geht es schwerpunktmäßig um Fragen der Rechtsnachfolge, insbesondere im Zusammenhang mit der mittelbaren Fruchtziehung durch Lichtbilder, der Störereigenschaft sowie möglichen Duldungspflichten nach § 1004 II BGB und dem Urheberrechtsgesetz. Zudem ist das Verhältnis zwischen allgemeinem Persönlichkeitsrecht und Universalsukzession zu prüfen, einschließlich der Wiederholungs- und Erstbegehungsgefahr und des quasinegatorischen Unterlassungsanspruchs. Daneben werden der Widerruf des Einverständnisses mit einer Entscheidung im schriftlichen Verfahren sowie Fragen zu ausschließlichen und fliegenden Gerichtsständen behandelt. Die Klausur setzt damit einen Schwerpunkt auf das Verhältnis von Persönlichkeitsrecht, Nachfolgerrecht und speziellen Unterlassungsansprüchen im Zivilprozess.
Referendarexamensklausur – Öffentliches Recht: Verfassungs- und Verwaltungsrecht - Immer wieder Ärger im Bundestag
Die Klausur behandelt schwerpunktmäßig die Frage des Vorbehalts des Gesetzes bei polizeilichen Maßnahmen im Bundestag, insbesondere unter Berücksichtigung der Rechtsnatur der Dienstanweisung PVD und deren Verhältnis zu Art. 40 II GG sowie dem Landespolizeirecht. Zudem wird die Bedeutung und Reichweite von Rechtsgütern mit Verfassungsrang geprüft, wie die Funktionsfähigkeit des Bundestages und die Kompetenzzuweisung des Art. 40 II GG. Schließlich ist die verfassungsrechtliche Relevanz eines Verstoßes gegen die Dienstanweisung PVD im Hinblick auf die Selbstbindung der Verwaltung und die Prüfung der Tatbestandsvoraussetzungen ein weiterer Schwerpunkt.
Referendarexamensklausur – Strafrecht: Verhängnisvolle Feier
In der Klausur stehen Fragen zur eigenverantwortlichen Selbstgefährdung und einverständlichen Fremdgefährdung im Mittelpunkt, insbesondere die möglichen Auswirkungen auf Zurechnung oder Rechtswidrigkeit sowie unterschiedliche Lösungsansätze. Daneben werden die Voraussetzungen einer psychischen Beihilfe und die damit verbundene Problematik der Sperrwirkung nach § 30 II StGB behandelt. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der materiellen Ausgestaltung der Heimtücke, der Verwendung gemeingefährlicher Mittel sowie der Prüfung niedriger Beweggründe.
(Original-)Assessorexamensklausur – Strafrecht: In der Cloud überführt
Die Klausur behandelt schwerpunktmäßig die strafrechtliche Einordnung digitaler Handlungen. Insbesondere geht es um die Bewertung von Kopien als Urkunden und deren Gebrauch durch Upload, die Abgrenzung zwischen Betrug und Computerbetrug sowie die Prüfung eines Vermögensschadens trotz Rückzahlungsanspruchs. Weiterhin werden Fragen zur Beweisverwertung nach einer irrtümlich genehmigten Durchsuchung und die Abgrenzung verschiedener Ermittlungsmaßnahmen wie Onlinedurchsuchung und Telekommunikationsüberwachung thematisiert. Abschließend sind die Anforderungen an die formale Ausgestaltung einer Abschlussverfügung und des Anklagesatzes prüfungsrelevant.
Referendarexamensklausur – Öffentliches Recht: Staatsorganisationsrecht - Kabinettsbildung und Vetorecht eines Ministers
In der Klausur steht die verfassungsrechtliche Zulässigkeit der Ernennung eines Klimaschutzministers im Zentrum, insbesondere unter Berücksichtigung der Gestaltungskompetenzen des Bundeskanzlers bei der Kabinettsbildung. Weiterhin wird das mögliche Spannungsverhältnis eines suspensiven Vetorechts eines künftigen Ministers mit der Richtlinienkompetenz des Bundeskanzlers nach Art. 65 S. 1 GG sowie dem Kollegialprinzip nach Art. 65 S. 3 GG thematisiert. Zusätzlich wird das absolute Vetorecht und seine Vereinbarkeit mit denselben Prinzipien untersucht. Die Arbeit erfordert eine vertiefte Auseinandersetzung mit den grundlegenden Strukturen und Kompetenzen der Bundesregierung im Staatsorganisationsrecht.
(Original-)Assessorexamensklausur – Zivilrecht: Anwaltsklausur Arbeitsrecht - Kündigungsschutz, AGB-Kontrolle und (Teil-)Betriebsübergang
Die Klausur thematisiert schwerpunktmäßig die rechtlichen Voraussetzungen und Argumentationslinien bei einer personenbedingten Kündigung wegen Alkoholismus, einschließlich der abgestuften Darlegungslast und der Interessenabwägung. Ein weiterer zentraler Aspekt ist die Auslegung und Kontrolle arbeitsvertraglicher Klauseln, insbesondere hinsichtlich Bindungsklauseln für Sonderzahlungen und deren Zusammenhang mit dem Urlaubsanspruch. Zudem wird die Rolle der gewillkürten Prozessstandschaft im Zusammenhang mit Widerklagen vertieft behandelt.
(Original-)Referendarexamensklausur – Öffentliches Recht: Staatsorganisationsrecht und Grundrechte - Entziehung des Personalausweises
In der Klausur steht die Entziehung des Personalausweises im Zentrum, wobei insbesondere die verfassungsrechtliche Prüfung anhand der Wechselwirkungslehre auf den Grundrechtsschutz und die Verhältnismäßigkeit fokussiert wird. Zusätzlich wird die Frage der verfassungskonformen Vorlage eines Gesetzesentwurfs mit Leerstelle nach Art. 76 I GG behandelt. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Beschwerdebefugnis bei einer vollzugsbedürftigen Gesetzesregelung.
(Original-)Assessorexamensklausur – Zivilrecht: Enttäuschte Erwartungen beim Vergleich und beim Grundstückskauf
Die Klausur beschäftigt sich im Schwerpunkt mit der Beweiswürdigung hinsichtlich einer Informationspflicht unter Einbeziehung von Zeugen und Sachverständigen, dem Prüfungspunkt der Statthaftigkeit einer Titelgegenklage sowie der Bestimmung der Wechselbezüglichkeit und Bestimmtheit eines Vergleichs im Rahmen einer Räumungsverpflichtung. Weitere zentrale Aspekte betreffen die Auslegung des Vergleichs mit Blick auf die Vollstreckbarkeit und die Subsidiarität einer Feststellungsklage sowie den wirtschaftlichen Zusammenhang zwischen Klage und Widerklage. Insgesamt werden prozessuale und materiell-rechtliche Fragen zu Vergleichsverhandlungen und Grundstückskauf sowie zur damit verbundenen Anspruchsdurchsetzung erörtert. Die Klausur legt besonderen Wert auf die sorgfältige Analyse von Beweisfragen und die präzise Argumentation prozessualer Abläufe.
Referendarexamensklausur – Öffentliches Recht: Verfassungsrecht und Verwaltungsrecht - Das virtuelle Hausrecht
Die Klausur behandelt das virtuelle Hausrecht im Kontext einer öffentlichen Einrichtung auf Facebook und befasst sich insbesondere mit der VA-Qualität der Sperrung der Seite. Zudem werden die maßgeblichen Grundrechtspositionen, darunter gleichberechtigter Zugang nach Art. 3 I GG und die umfassende Account-Sperrung nach Art. 5 I 1 GG, herausgearbeitet. Ein Schwerpunkt liegt auf der Übertragung des virtuellen Hausrechts aus dem analogen Bereich und der Prüfung der Verhältnismäßigkeit der Account-Sperrung, insbesondere in Bezug auf die Abwägung der betroffenen Grundrechtspositionen sowie den Aspekt Schmähkritik. Die rechtlichen Rahmenbedingungen und Voraussetzungen für die Ausübung des virtuellen Hausrechts stehen im Mittelpunkt der Analyse.