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Klausuren

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JA 2026Original-ExamensklausurFortgeschrittene

Original-Examensklausur: „Was für ein Theater!“

Die Examensklausur 'Was für ein Theater!' behandelt Ansprüche eines Theaterbesuchers gegen die Betreibergesellschaft eines Theaters nach mehreren Vorfällen: Verweigerung des Zutritts trotz gültiger Karte, Beschädigung einer Hose durch eine schadensbehaftete Treppe sowie Unzufriedenheit mit einer nicht werkgetreuen Theateraufführung. Zu prüfen sind verschiedene Anspruchsgrundlagen, insbesondere aus Kaufrecht, Deliktsrecht und Bereicherungsrecht.

Dr. Steffen Eicker· JA 2026, 55· 300 Min
Grundlagen des Kaufvertrags§ 823 Abs. 1 BGBDie Leistungskondiktion+3 weitere
ZjS 2026Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenklausur im Immobiliarsachenrecht: Rösterei, Ruin, Regress

A gründet die „R - Rösterei GmbH“ und stellt zur Sicherung eines Darlehens für die GmbH ein geerbtes Gartengrundstück als Sicherheit zur Verfügung, wobei zunächst zivilrechtliche Fragen zum Eigentumserwerb und zur Bestellung einer Grundschuld geklärt werden müssen. Nachdem die GmbH in Zahlungsschwierigkeiten gerät, fordert die K-Bank die Verwertung der Grundschuld und droht mit Zwangsversteigerung, worauf A das Grundstück verkauft und den Erlös zur Begleichung der Schuld nutzt. Im zweiten Teil streiten A und K über die Abtretung der Darlehensforderung nach der Zahlung und die Konsequenzen einer fehlenden Tilgungsbestimmung. Zentrale rechtliche Schwerpunkte sind das Immobiliarsachenrecht, insbesondere Eigentumserwerb vom Erben, Sicherungsgrundschuld, sowie Regresse im Insolvenzverfahren und Schadensersatzansprüche wegen Verzug.

Adrian Hemler· ZJS 2026, 93
Einredefreier Erwerb von Forderung und Sicherung durch Dritte(Gutgläubiger) Erwerb von Forderung und Sicherung durch DritteVerzögerung der Leistung, §§ 280 Abs. 1, 2, 286 BGB (Leistungsstörungsrecht)+5 weitere
JuS 2026Referendarexamensklausur2. Staatsexamen / Referendariat

(Original-)Referendarexamensklausur – Zivilrecht: Schwierigkeiten mit Anleihen und Darlehen

Die Klausur behandelt zivilrechtliche Fragestellungen im Zusammenhang mit Anleihen und Darlehen. Im Mittelpunkt stehen die rechtlichen Anforderungen und Probleme rund um Darlehensverträge, insbesondere bei komplexen Wertpapieren wie Anleihen. Ziel ist die Analyse und Lösung von typischen Prüfungsfragen im Examensniveau.

Professor Dr. Lutz Haertlein· JuS 2026, 59· 300 Min
Darlehensvertrag, §§ 488ff. BGBGrundbegriffe der Rechtsgeschäftslehre+3 weitere
JuS 2026Schwerpunktbereich

Schwerpunktbereichsklausur – Strafrecht: Kriminalwissenschaften

Die Klausur befasst sich mit strafrechtlichen Fragestellungen aus dem Schwerpunkt Kriminalwissenschaften. Besonderer Wert wird auf vertiefte Analyse und wissenschaftliche Herangehensweise gelegt. Es handelt sich um eine typische Schwerpunktbereichsklausur im Strafrecht.

Jugendgerichtsgesetz (JGG)+3 weitere
ZjS 2026Anfänger:innen

Anfängerklausur: Zwei Autokäufe

Im Fall streiten die Gebrauchtwagenhändlerin Frosch (F) und die Hund GmbH (H) mit Goldt (G) bzw. deren Mitarbeiter Apfel (A) um die Zahlung von Kaufpreisen aus zwei Autokaufverträgen. A handelte als Mitarbeiter der G und schloss die Verträge ohne deren ausdrückliche Zustimmung. Zentrale rechtliche Schwerpunkte betreffen die Haftung bei fehlender oder unklarer Vertretungsmacht sowie Fragen zum Zugang und zur Wirksamkeit von Willenserklärungen. Es sind Anspruchsgrundlagen aus dem Kaufrecht sowie die Vertreterhaftung zu prüfen.

Roland Schimmel· ZJS 2026, 84
StellvertretungAbgabe und Zugang von WillenserklärungenAuslegung der Willenserklärung+5 weitere
JA 2026Anfänger:innen

„Ärztin mit Leiden“

Die Klausur behandelt die rechtliche Überprüfung des Aufhebungsbescheids einer Approbation für eine Ärztin, die aufgrund einer psychischen Erkrankung und einer damit verbundenen Tat von der Behörde als unwürdig und gesundheitlich ungeeignet angesehen wird. Es sind Fragen zu Voraussetzungen und Ermessen bei Rücknahme und Widerruf von Approbationen gemäß Bundesärzteordnung sowie zu den allgemeinen Grenzen und Maßstäben des Verwaltungsrechts zu beantworten.

Carolin Richrath, Julia Klaren· JA 2026, 44· 120 Min
Materielle Rechtmäßigkeit von Verwaltungsakten – EinführungErmessen und VerhältnismäßigkeitUnbestimmte Rechtsbegriffe+2 weitere
JuS 2026Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenhausarbeit – Zivilrecht: Saldotheorie im Dreieck

Die Hausarbeit behandelt die Anwendung der Saldotheorie im bereicherungsrechtlichen Dreipersonenverhältnis. Im Mittelpunkt steht die Frage, wie Bereicherungsansprüche bei mehrgliedrigen Leistungsbeziehungen korrekt erfasst und ausgeglichen werden. Thematisiert werden auch grundlegende Strukturen des Bereicherungsrechts und typische Klausurprobleme.

Dr. Philipp Schlüter· JuS 2026, 48· 240 Min
Bereicherungsausgleich im MehrpersonenverhältnisUmfang des BereicherungsanspruchsDie Leistungskondiktion+4 weitere
ZjS 2026Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenklausur zum Handels- und Gesellschaftsrecht: Bezahlen für den Porsche der anderen?

V, ein Automobil-Sammler, verlangt von B, einem ehemaligen Gesellschafter der ABC-OHG, die Zahlung des Kaufpreises für einen Porsche. Im Mittelpunkt steht, ob B als (ehemaliger) Gesellschafter für Verbindlichkeiten haftet, nachdem die ABC-OHG den Autohandel eines Einzelkaufmanns W übernommen hat und dabei ein ausdrücklicher Haftungsausschluss für Altverbindlichkeiten vereinbart wurde. Zu prüfen ist insbesondere die Gesellschafterhaftung einschließlich Nachhaftung bei der OHG, die gesetzliche Haftung des Erwerbers nach § 25 Abs. 1 HGB sowie die Bedeutung der Registerpublizität nach § 15 Abs. 1 HGB. Der Fall behandelt zudem die Voraussetzungen für einen Anspruch des V gegen B aus abgeleiteter Haftung.

StellvertretungEinredefreier Erwerb von Forderung und Sicherung durch Dritte(Gutgläubiger) Erwerb von Forderung und Sicherung durch Dritte+5 weitere
JuS 2026Anfänger:innen

Anfängerklausur – Öffentliches Recht: Grundrechte – Turban oder Motorrad?

Die Klausur thematisiert die Kollision zwischen der Tragepflicht eines Motorradhelms und dem Wunsch, aus religiösen Gründen einen Turban zu tragen. Im Zentrum stehen die Grundrechte aus Art. 4 und Art. 2 GG, insbesondere Fragen zum Prüfungsmaßstab, zur Abwägung und zur Verhältnismäßigkeit. Die Arbeit eignet sich besonders zur Einführung in grundrechtliche Falllösungen im öffentlichen Recht.

Luca Fynn Duda· JuS 2026, 41· 120 Min
Glaubens- und Weltanschauungsfreiheit (Art. 4 GG)Allgemeine Handlungsfreiheit (Art. 2 Abs. 1 GG)Recht der öffentlichen Sachen+4 weitere
JA 2026Fortgeschrittene1. Staatsexamen

Das Schreckgespenst § 28 StGB: Besondere persönliche Merkmale in der Klausur

Die Klausur behandelt die praxisrelevanten Besonderheiten des § 28 StGB im Rahmen der Täterschaft und Teilnahme sowie deren Bedeutung für die Prüfung von besonderen persönlichen Merkmalen. Im Mittelpunkt steht die dogmatische Einordnung dieser Merkmale und deren Auswirkungen auf Strafbarkeit und Konkurrenzen. Ziel ist es, die Anwendung des § 28 StGB in der strafrechtlichen Klausur sicher zu beherrschen.

Julian Brockhues, Felix Kastner· JA 2026, 34· 120 Min
Täterschaft und TeilnahmeAllgemeiner Teil
JuS 20262. Staatsexamen / Referendariat

Häufige Fehler in der Zivilurteilsklausur im Assessorexamen

Die Klausur analysiert typische Fehlerquellen in der zivilrechtlichen Urteilsklausur des Assessorexamens. Es werden die zentralen Bestandteile wie Rubrum, Tatbestand und Entscheidungsgründe angesprochen sowie Besonderheiten und Fehler im Umgang mit Klageänderungen und Widerklagen aufgezeigt. Ziel ist die Sensibilisierung für strukturierte und fehlerfreie Entscheidungsfindung im zweiten Staatsexamen.

Dr. Klaus Kleinbauer· JuS 2026, 38· 60 Min
EntscheidungsgründeTatbestandRubrum+3 weitere
JA 2026Fortgeschrittene

„Der ,eigenmächtige‘ Überstundenbonus“

Die Klausur behandelt die Strafbarkeit der T, die im Betrieb des O zunächst ein Schnitzmesser betrachtet und sich sodann eine wertvolle Uhr (10.000 EUR) als 'Überstundenbonus' aneignet. Zudem schubst sie nach einem enttäuschenden Fußballspiel einen Fan gezielt gegen einen Stahlträger, wodurch dieser eine Prellung erleidet. Prüfungsgegenstand sind insbesondere Diebstahl mit Waffen und die Anforderungen an ein gefährliches Werkzeug, sowie Körperverletzung mit Blick auf das verwendete Mittel.

Cem-Inan Yildirim, Max Frankenreiter· JA 2026, 28· 120 Min
Diebstahl (§ 242 StGB)Diebstahl mit Waffen, Banden- und Wohnungseinbruchdiebstahl (§ 244 StGB)Gefährliche Körperverletzung, § 224 StGB+2 weitere
JA 20261. Staatsexamen

„Auf gute Nachbarschaft“

Die Klausur behandelt mögliche Rechte und Ansprüche zwischen Nachbarn bei der Nutzung eines Grundstücks als Zugangsweg, insbesondere Unterlassungsansprüche bei Errichtung eines Tores. Zudem werden zivilrechtliche Probleme im Zusammenhang mit dem Abschluss und der Rückabwicklung von Kaufverträgen über elektronische Geräte, fehlerhafte Stellvertretung sowie die Geschäftsfähigkeit und Genehmigung beim Abschluss eines Tablet-Kaufs durch einen Minderjährigen behandelt.

Dr. Josephine Odrig· JA 2026, 14· 300 Min
Grundbegriffe der RechtsgeschäftslehreAngebot und AnnahmeGeschäftsfähigkeit+4 weitere
JA 2026Fortgeschrittene

„Das Erbe fährt digital“

Die Klausur behandelt in zwei Teilen zentrale Probleme aus dem Erb- und Sachenrecht. Im ersten Teil geht es um die Wirksamkeit eines digitalen Testamentes sowie um die Erbenstellung und die Frage des gutgläubigen Erwerbs eines Autos. Im zweiten Teil steht die Wirkung einer Auflassungsvormerkung beim Grundstückskauf, insbesondere nach Barzahlung und Eigentumswechsel, im Fokus.

Simon Böhringer, Fabian Konnerth· JA 2026, 7· 180 Min
Gesetzliche ErbfolgeGrundprinzipien des SachenrechtsRechtsgeschäftlicher Eigentumserwerb an beweglichen Sachen+4 weitere
JURA 2026Fortgeschrittene

ÖR-Fortgeschrittenenhausarbeit – Versammlungsfreiheit im befriedeten Bezirk

Die Übungshausarbeit thematisiert die verfassungsrechtliche Zulässigkeit von Versammlungen im befriedeten Bezirk und die damit verbundenen Beschränkungen der Versammlungsfreiheit. Zu prüfen sind die Grenzen und Voraussetzungen einer Einschränkung nach Art. 8 GG sowie einfache gesetzliche Regelungen zum Versammlungsrecht.

Leonard Hoeft· JURA 2026, 1172
Versammlungsfreiheit (Art. 8 Abs. 1 GG)Materielle Rechtmäßigkeit einzelner Beschränkungen von Versammlungen+2 weitere
JURA 2026Fortgeschrittene

ZR-EJS-Probeklausur zum Erbrecht und Sachenrecht

Die Klausur befasst sich mit grundlegenden Problemen des Erbrechts sowie dem Sachenrecht, insbesondere Eigentumsübergang und Erbfolge. Ziel ist die eigenständige Fallbearbeitung und Anwendung relevanter Vorschriften aus dem BGB auf einen Sachverhalt.

Gesetzliche ErbfolgeRechtsgeschäftlicher Eigentumserwerb an beweglichen Sachen+2 weitere
JURA 2026Fortgeschrittene

ZR-Abschlussklausur zu Verträgen über digitale Produkte

Der Fall behandelt zentrale Fragestellungen zu Verträgen über digitale Produkte. Im Mittelpunkt steht die Anwendung der neu eingeführten Vorschriften der §§ 327 ff. BGB, die Rechte und Pflichten bei Vertragsstörungen sowie die Abgrenzung zum klassischen Kaufrecht. Es werden insbesondere Gewährleistungsrechte und die Besonderheiten des digitalen Leistungsaustauschs thematisiert.

Verbraucherverträge über digitale Produkte (§ 327 ff. BGB)+3 weitere
JURA 2026Anfänger:innen

ÖR-Anfängerklausur zu Grundrechten: Politische Pflicht oder privat im Pool?

Die Klausur behandelt die Frage, ob und inwieweit ein Bürger verpflichtet werden kann, an einer politischen Pflichtveranstaltung teilzunehmen, oder ob er das Recht hat, sich privaten Aktivitäten, wie dem Aufenthalt im eigenen Pool, zu widmen. Im Mittelpunkt stehen die grundrechtlichen Abwehrrechte gegen staatliche Verpflichtungen.

Konrad Schilling· JURA 2026, 1057
Allgemeine GrundrechtslehrenAllgemeine Handlungsfreiheit (Art. 2 Abs. 1 GG)
JURA 2026Examensklausur1. Staatsexamen

ZR-Examensklausur zur Klimahaftung von Unternehmen

Die Klausur thematisiert die zivilrechtliche Haftung von Unternehmen für klimabezogene Schäden. Es werden insbesondere deliktsrechtliche Anspruchsgrundlagen im Zusammenhang mit Klimarisiken und deren Zurechnung geprüft. Die Bearbeitung erfordert eine vertiefte Auseinandersetzung mit den Bedingungen und Problematiken privatrechtlicher Klimahaftung.

David Schily· JURA 2026, 1048
§ 823 Abs. 1 BGB§ 823 Abs. 2 BGB§ 1004 BGB (analog)+2 weitere
JURA 2026Fortgeschrittene

ZR-Fortgeschrittenenklausur im Zivilrecht

Vera ist neu in der Kryptoszene und nutzt den Rechner primär für ihre Finanzen. Sie speichert auf dem Laptop ihr Bitcoin-Wallet samt Sicherheitsschlüssel lokal ab. Eine Sicherheitskopie fertigt sie nicht an. Im April 2023 kündigt der Hersteller von DoorX medienwirksam an, den Support von DoorX im Oktober 2025 einzustellen, wovon Vera nichts mitbekommt. Auch Sicherheitsupdates werden für das Betriebssystem dann nicht mehr angeboten. Im November 2025 wird Veras Laptop auf Grund einer Sicherheitslücke Opfer eines Cyberangriffs. Ihr Bitcoin-Wallet und der Sicherheitsschlüssel werden unwiderruflich gelöscht und Vera verliert den Zugriff auf ihre Bitcoins, die zu diesem Zeitpunkt einen Marktwert von 75.000€ hatten. Später stellt sich heraus, dass auch DoorEleven diese Sicherheitslücke aufwies. Für DoorEleven hatte der Hersteller jedoch bereits Mitte Oktober ein Sicherheitsupdate bereitgestellt, durch das die Lücke geschlossen wurde. Vera wendet sich nun an Uranus und verlangt 75.000€ für ihre verlorenen Bitcoins. Außerdem verlangt sie, dass die Sicherheitslücke geschlossen wird oder wenn nötig, dass ihr ein neuer Laptop ohne Sicherheitslücke geliefert wird. U wendet ein, dass sie keinen Einfluss auf die Updatepolitik des Herstellers hat. Zudem käme ein neuer Laptop nicht in Frage. Vera hatte sich damals bewusst für das ältere Modell entschieden und das neuere sei mit 1000€ auch wesentlich teurer.

Wilhelm Böttcher· JURA 2026, 1040
Sach- und RechtsmängelNacherfüllung Minderung & Schadensersatz+3 weitere
JURA 2026Fortgeschrittene

ÖR-Fortgeschrittenenhausarbeit – Öffentliches Recht in seinen internationalen und europäischen Bezügen

Die vorliegende Hausarbeit beschäftigt sich in zwei Abschnitten mit einem umstrittenen Konflikt um die Letztentscheidung über die Auslegung von Unionskompetenzen zwischen dem EuGH und dem BVerfG. Der erste Abschnitt thematisiert die europarechtliche Perspektive im Rahmen eines zu prüfenden Vorlageverfahrens. Nach der im Anschluss ergangenen fiktiven Entscheidung des EuGH ist eine Verfassungsbeschwerde zu prüfen, die Elemente bisher vom BVerfG entschiedenen Verfassungsbeschwerden im Rahmen einer ultra-vires Kontrolle kombiniert. Materiell steht eine fiktive Richtlinie zu Seevögeln im Fokus, die auch die Fischerei betrifft und potenziell regional hätte reguliert werden können.

Europäische IntegrationVerfassungsbeschwerde+3 weitere
JURA 2026Fortgeschrittene

ÖR-Fortgeschrittenenhausarbeit zum Verwaltungsrecht

Die A-GmbH schließt mit dem Wohnungseigentümer E einen auf zehn Jahre befristeten Mietvertrag über eine 70 m² große Drei-Zimmer-Wohnung mit vier Schlafplätzen, Küche und Bad. Die Wohnung wurde zuvor zehn Jahre lang an ein Ehepaar vermietet. Das Mehrfamilienhaus, welches als Wohngebäude genehmigt ist, umfasst sechs Wohnungen und befindet sich im unbeplanten Innenbereich der Stadt Augsburg. In der unmittelbaren Umgebung befinden sich Wohngebäude, ein Restaurant, eine Arztpraxis und ein Lebensmittel-Discounter mit einer Verkaufsfläche von 797, 9 m², der überwiegend von Anwohnern für die Deckung des täglichen Bedarfs und zur Versorgung des Gebiets genutzt wird. Die Nachbarn wurden durch die A-GmbH ordnungsgemäß beteiligt. Nach Zustimmung des E reicht die A-GmbH am 1. 4. 2025 beim Bauamt der Stadt Augsburg schriftlich einen ordnungsgemäßen Antrag auf Erteilung einer Baugenehmigung für die geplante Kurzzeitvermietung ein. Der Leiter des Bauamts teilt A am 7. 4. 2025 telefonisch mit, dass seine Abteilung seit zwei Jahren mit hohen Krankenständen und vielen Anträgen belastet sei und daher eine Entscheidung erst in mehreren Monaten getroffen werden könne. Ihm sei jedoch zu Ohren gekommen, dass die Stadt Augsburg an einer Zweckentfremdungssatzung von Wohnraum (ZwEWS) arbeite, welche möglicherweise die Kurzzeitvermietung verhindern könne.

Johannes T. Kayser· JURA 2026, 689
Unbeplanter Innenbereich (§ 34 BauGB)Die BaugenehmigungDie Merkmale des Verwaltungsakts+3 weitere
JURA 2026Anfänger:innen

StR-Anfängerhausarbeit zum Strafrecht AT und gefährlicher Körperverletzung

Die StR-Anfängerhausarbeit behandelt einen strafrechtlichen Sachverhalt aus dem Bereich des Allgemeinen Teils sowie der gefährlichen Körperverletzung. Der Fall eignet sich insbesondere zur Anwendung und Vertiefung von Grundkenntnissen im Strafrecht AT und in den §§ 223, 224 StGB.

Gefährliche Körperverletzung, § 224 StGBKausalitätObjektive Zurechnung+4 weitere
JURA 2026Fortgeschrittene

ÖR-Fortgeschrittenenklausur zum öffentlich-rechtlichen Äußerungsrecht

Die Klausur behandelt das öffentlich-rechtliche Äußerungsrecht im fortgeschrittenen Stadium und prüft anhand eines Sachverhalts die Einschlägigkeit und Grenzen der Meinungs- und Informationsfreiheit sowie die rechtlichen Anforderungen an staatliche Äußerungen und Maßnahmen. Es werden grundrechtliche Fragen und die Voraussetzungen für ein behördliches Handeln im Rahmen des Äußerungsrechts erörtert.

Jim Engelbrecht· JURA 2026, 371
Meinungsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 GG)Allgemeines Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG)+2 weitere
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