Klausuren
Filtere nach Studienstufe, Rechtsbereich, Quelle und Verfügbarkeit. Jede Filter-Kombination ist als URL teilbar.
Beautysation auf der Königsallee
Die Klausur behandelt das Dienstvertragsrecht im Kontext eines kurzfristig abgesagten Schönheitstermins, die Abtretung von Forderungen an ein Inkassounternehmen, bereicherungsrechtliche Folgen sowie AGB-Kontrolle bei einem Behandlungsabo. Die Prüfung umfasst Fragestellungen zu Honoraransprüchen bei kurzfristigen Absagen, Forderungsübergang und Rückzahlungen nach Leistung an den Altgläubiger.
Susis Olive
Die Klausur behandelt grundlegende Fragen des Kaufrechts anhand eines Einbaufalls: S kauft einen Olivenbaum bei einem Händler, stellt nach dem Einpflanzen einen Mangel (Olivenpest) fest und verlangt Nacherfüllung, Kostenerstattung und Vorschuss für Aus- und Einpflanzarbeiten. Die Klausur vertieft dabei das kaufrechtliche Gewährleistungsrecht und thematisiert aktuelle Problemstellungen rund um Nacherfüllung und Rückabwicklung.
Aktenvortrag – Zivilrecht: Anwaltsberatung - Geschenkt oder geliehen?
In der Klausur wird schwerpunktmäßig die Frage behandelt, ob zwischen den Parteien ein konkludenter Darlehensvertrag geschlossen wurde und wie sich dies auf die Leistungskondiktion, insbesondere hinsichtlich der Beweislast und der sekundären Darlegungslast, auswirkt. Weiterhin ist ein gebührenrechtlicher Aspekt zu prüfen, der die Möglichkeit einer Klagerücknahme und strategische Erwägungen zur informatorischen Anhörung einschließt. Außerdem wird verlangt, die taktischen Möglichkeiten der Beweiserhebung, insbesondere die Parteivernehmung und alternativ die informatorische Anhörung, eingehend zu beleuchten. Die Schwerpunkte liegen somit bei der materiellen Anspruchsprüfung, Beweislast und prozesstaktischen Überlegungen.
Referendarexamensklausur – Zivilrecht: Zwangsvollstreckungs- und Mobiliarsachenrecht - Die abhandengekommene, versteigerte Sammlermünze
In dieser Klausur steht die rechtliche Behandlung einer abhandengekommenen, versteigerten Sammlermünze im Vordergrund. Schwerpunktmäßig werden der gutgläubige Erwerb einer abhandengekommenen Sache sowie die damit verbundenen Besonderheiten im Zwangsvollstreckungsrecht bearbeitet. Überdies wird der lastenfreie Erwerb kraft Hoheitsakts und die Kondiktion im Rahmen der verlängerten Drittwiderspruchsklage thematisiert. Schließlich spielt auch die dingliche Surrogation mit der Rechtsfolge des § 816 Abs. 1 Satz 1 BGB eine zentrale Rolle, insbesondere hinsichtlich des Erlöses beziehungsweise Wertersatzes.
Immer (noch) Ärger mit den Fliesen
In dieser zivilrechtlichen Übungsklausur aus dem Schuld- und Kaufrecht geht es um die Ansprüche eines Käufers gegen eine Verkäuferin wegen mangelhafter Fliesen. Geprüft werden Ansprüche auf Nacherfüllung (Lieferung mangelfreier Fliesen) sowie Kostenvorschuss für Ausbau und Neueinbau der Fliesen. Zudem ist zu untersuchen, ob und mit welchen Einwänden sich die Verkäuferin gegen die Forderungen verteidigen kann.
* "Pflegerin mit Geldsorgen
Die Klausur behandelt eine außerordentliche Kündigung einer Krankenschwester wegen der Annahme von 800 EUR von einer Patientin sowie einen innerbetrieblichen Schadensausgleich nach einem Verkehrsunfall mit einem Dienstfahrzeug. Es werden die Wirksamkeit der Kündigung und die Schadensersatzpflicht der Arbeitnehmerin gegenüber dem Arbeitgeber geprüft.
(Original-)Referendarexamensklausur – Zivilrecht: Schuldrecht AT und Arbeitsrecht - Athen in Trümmern
Die Klausur behandelt zentrale Fragestellungen im Schuldrecht AT und Arbeitsrecht. Im Mittelpunkt steht die Konkretisierung der Bringschuld sowie die Haftungsprivilegierung bei Gläubigerverzug. Zudem wird ausführlich die AGB-Inhaltskontrolle mit besonderem Fokus auf Aussschlussfristen, das Transparenzgebot und die geltungserhaltende Reduktion im Hinblick auf § 3 S. 1 MiLoG geprüft. Auch die Möglichkeit einer Entkonkretisierung wird thematisiert.
Anfängerklausur – Zivilrecht: Bereicherungsrecht - Der Corona-Friseursalon
In dieser Klausur werden zentrale Fragen des Bereicherungsrechts behandelt. Ein Schwerpunkt liegt auf der umfassenden Diskussion des Spannungsverhältnisses zwischen Entreicherung, Haftungsverschärfung und dem Minderjährigenschutz, insbesondere im Kontext der Unterscheidung zwischen Leistungs- und Eingriffskondiktion. Weiterhin ist die Zweckbestimmung einer Leistung bei Irrtum des Vertreters von Bedeutung. Zudem wird geprüft, wann bei einer vorgenommenen Tätigkeit im Sinne des § 812 BGB 'etwas erlangt' wurde.
Schieflage im Garten
Die Klausur greift zentrale Probleme des Werkvertragsrechts bei Mängeln nach Bauleistungen auf. Im Fokus stehen Fragen zur Abnahme, Sachmängelhaftung, Gewährleistungsrechten und den speziellen Ansprüchen auf Nacherfüllung, Kostenvorschuss sowie Ersatz von Gutachterkosten. Zudem ist zu prüfen, ob ein Rücktritt oder Widerruf vom Vertrag möglich ist.
Schwerpunktbereichsklausur – Zivilrecht: Handels- und Personengesellschaftsrecht - Die selbstkühlenden Bierfässer des Dr. L
Die Klausur behandelt zentrale Fragestellungen des Handels- und Personengesellschaftsrechts, insbesondere die Vertretung einer Kommanditgesellschaft durch einen Gesellschafter und die Bedeutung der negativen Publizität des Handelsregisters hinsichtlich der teleologischen Reduktion des § 15 I HGB. Außerdem wird die Abgrenzung zwischen der Erfüllungs- und Haftungstheorie bei der Frage der Publizitätswirkung im Handelsregister thematisiert. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf dem Namensschutz und dem Schutz des Rechtsverkehrs vor Irreführung im Zusammenhang mit Gesellschaften. Damit fordert die Klausur die Auseinandersetzung mit wichtigen gesellschaftsrechtlichen Grundlagen im Personengesellschaftsrecht und deren Auswirkungen auf den Rechtsverkehr.
Fortgeschrittenenklausur – Zivilrecht: Kreditsicherungsrecht und AGB-Recht - Die Baufinanzierung
Die Klausur thematisiert zentrale Fragen des Kreditsicherungsrechts im Kontext der Baufinanzierung, insbesondere bei der Verwendung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Ein Schwerpunkt liegt auf der Inhaltskontrolle von Vorausabtretungsklauseln, insbesondere in Bezug auf mögliche Übersicherung, Knebelung und Verleitung zum Vertragsbruch. Zudem wird die Inhaltskontrolle der Globalzession vertieft behandelt, unter besonderer Berücksichtigung von Übersicherung sowie Rückübertragungs- und Teilverzichtsklauseln. Abgerundet wird die Prüfung durch die wirksame Einbeziehung und Bestimmbarkeit abgetretener Forderungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Mobilfunkvertrag
Die Klausur behandelt den Vertragsschluss eines Mobilfunk- und Kartenvertrags im Wege des Fernabsatzes. Im Mittelpunkt stehen die Voraussetzungen und etwaige Ausschlüsse des Widerrufsrechts bei Fernabsatzverträgen, insbesondere bei Einschaltung eines Boten für die Vertragsübermittlung. Geprüft werden Ansprüche auf Rückgewähr des Kaufpreises und der gezahlten Grundgebühren nach erklärtem Widerruf.
Streitende Nachbarn
Die Klausur behandelt Fragen des Grundstücksrechts im Kontext eines Verkaufs während der Insolvenz des Verkäufers, insbesondere die Wirksamkeit des Eigentumserwerbs und gutgläubigen Erwerbs. Zusätzlich werden deliktsrechtliche und nachbarrechtliche Ansprüche sowie ein Anspruch aus § 906 II 2 BGB analog zwischen Nachbarn thematisiert.
Stadionbesuch mit Hürden - von Wertpapieren und Viren
Die Klausur behandelt zivilrechtliche Fragen rund um den Erwerb und die Weitergabe von Eintrittskarten zu einem Fußballspiel, insbesondere die Klassifizierung der Tickets als Inhaber- oder Namenspapiere. Im Fokus stehen der Umgang mit vertraglichen Veräußerungsverboten, die Bindung an Allgemeine Geschäftsbedingungen (ATGB) des Vereins sowie Ansprüche der Käufer auf Einlass trotz etwaiger Vertragsverstöße oder geänderter Umstände. Die Prüfung umfasst zudem Aspekte zum Wegfall der Geschäftsgrundlage.
* "Start-up mit Startschwierigkeiten
Die Klausur behandelt einen Streit zwischen einer GmbH und einer Unternehmergesellschaft über einen Suchmaschinenmarketing-Vertrag und die Wirksamkeit von AGB-Klauseln, insbesondere ein Wettbewerbsverbot samt Vertragsstrafe. Zu prüfen sind unter anderem Zahlungs-, Kündigungs- und Schadensersatzansprüche, die prozessuale Zulässigkeit von Anträgen, die Rolle eines Versäumnisurteils und die Rechtmäßigkeit einer Zwangsvollstreckung nach Vergleich. Die Fragestellungen verlangen eine umfassende Analyse der AGB-Kontrolle, der rechtlichen Einordnung des Vertrags und der prozessualen Besonderheiten.
Der sog. Abgasskandal und ein Software-Update: Ende gut, alles gut?
Die Klausur behandelt Ansprüche eines Autokäufers im Zusammenhang mit dem Abgasskandal, insbesondere Gewährleistungs- und Rückabwicklungsrechte gegenüber der Verkäuferin sowie deliktische Ersatzansprüche gegen den Hersteller. Überprüft werden die Rückabwicklung nach Kaufrecht, mögliche Sachmängel, Nachlieferungsansprüche und deliktische Haftung, jeweils mit Fokus auf das Verhalten aller Beteiligten und die Bedeutung technischer Mängel sowie eines angebotenen Software-Updates.
Pferdefreunde
Die Klausur thematisiert die Abgrenzung von Miet- und Verwahrungsvertrag bezüglich Pferdeunterstellung auf einem Reiterhof, das Vermieterpfandrecht samt Verwertungsbefugnissen (Versteigerung), den rechtsgeschäftlichen und gesetzlichen Eigentumserwerb an Tieren wie auch an zugehörigen Pferdepässen, Anspruchsgrundlagen und Einwendungen im Rahmen der Herausgabe- sowie Widerklage. Zudem stehen Beweiswürdigung und das Zueigenmachen gegnerischen Vortrags im Zivilprozess im Mittelpunkt.
Drum prüfe, wer sich ewig bindet, indem er erst den Kaufpreis mindert
Im Fall geht es um einen Kaufvertrag über ein Cabrio, das sich nach dem Kauf als besonders fehleranfällig herausstellt. K verlangt zunächst eine Minderung des Kaufpreises und später die Rückabwicklung des Vertrags sowie Schadensersatz für einen durch einen Defekt verursachten weiteren Schaden. Zu prüfen sind die gewährleistungsrechtlichen Zahlungsansprüche des Käufers gegen den Verkäufer im Lichte des Kaufrechts und eingeschränkter Gewährleistungsklauseln.
Kindschaftsrecht
Die Klausur behandelt Fragen aus dem Kindschaftsrecht mit Schwerpunkt auf Abstammungsrecht, elterlicher Sorge und dem Umgang der Eltern mit der Veröffentlichung von Kinderfotos in sozialen Medien. Im Zentrum steht der Streit der Eltern darüber, ob Fotos der Einschulung ihres Kindes im Internet geteilt werden dürfen. Zusätzlich ist die Rolle des Jugendamts im familiengerichtlichen Verfahren zu analysieren.
Sportwagen und Baumaschinen
Die Klausur behandelt zum einen Ansprüche des Käufers bei einer unerheblichen Leistungsabweichung beim Autokauf sowie einen Schadensersatzanspruch gegen ein Prüfunternehmen nach Beschädigung des Fahrzeugs. Zum anderen werden die Rechtsfolgen kollidierender AGB beim Maschinenkauf unter Eigentumsvorbehalt mit Blick auf Eigentumserwerb und Herausgabeansprüche geprüft.
Schlafwunder
Die Klausur behandelt Ansprüche im Zusammenhang mit dem Abschleppen eines unbefugt abgestellten Fahrzeugs, insbesondere Rückforderungsansprüche bezüglich gezahlter Abschleppkosten und die Haftung für beim Abschleppvorgang entstandene Lackschäden. Es werden sachenrechtliche und schuldrechtliche Anspruchsgrundlagen sowie das Bereicherungsrecht, die Geschäftsführung ohne Auftrag und deliktsrechtliche Aspekte geprüft.
Stein ist nicht gleich Stein
Die Klausur behandelt handelsrechtliche Fragestellungen im Kontext eines Kaufvertrags über Baumaterialien sowie die Rolle des Spediteurs beim Transport unter Eigentumsvorbehalt. Schwerpunkte sind das kaufmännische Bestätigungsschreiben, die kaufmännische Rügeobliegenheit, das Pfandrecht des Spediteurs und der gutgläubige Erwerb nach HGB.
Examensübungsklausur: Ein Übel kommt selten allein…
K, Betreiberin einer Schraubenproduktion, bestellt bei V zwei Produktionsmaschinen. Aufgrund von Lieferproblemen und Mängeln der gelieferten Maschinen verlangt K von V Schadensersatz für entgangenen Produktionsgewinn sowie den Ersatz eines Mehrpreises für eine als Ersatz bei einem Dritten gekaufte Maschine. V stellt die Ansprüche weitgehend in Frage und verweist auf angebliche Nutzungsvorteile der K. Weiterhin wird die Frage aufgeworfen, ob K im Zusammenhang mit einem Online-Fernsehkauf und einem nachfolgenden Vollstreckungsbescheid noch Widerrufsrechte oder andere Rechtsbehelfe gegenüber H geltend machen kann. Der Fall behandelt schwerpunktmäßig kaufrechtliche Leistungsstörungen, Schadensersatzansprüche und verbraucherschützende Vorschriften im Onlinehandel.
Fehlgeleitet
Die Klausur behandelt einen Unfall im Zusammenhang mit einem teilautonomen Fahrzeug, das durch einen Softwarefehler bei hoher Geschwindigkeit im Ort eine Familie überfährt. Haftungs- und Ausgleichsfragen hinsichtlich des Halters, Fahrers, Programmierfehlers und potentiellen Schäden sind zu klären. Ansprüche aus §§ 823 II, 831, 844 BGB sind von der Bearbeitung ausgenommen.