Klausuren
Filtere nach Studienstufe, Rechtsbereich, Quelle und Verfügbarkeit. Jede Filter-Kombination ist als URL teilbar.
Fortgeschrittenenklausur – Zivilrecht: Maklerrecht und Mietrecht - Streit um Maklerkosten
Die Klausur behandelt zentrale Fragestellungen des Makler- und Mietrechts. Im Vordergrund steht die Problematik einer unberechtigten Kündigung im Mietverhältnis, insbesondere in Bezug auf die Anwendung einer Analogie zu § 573 II Nr. 2 BGB bei einer Eigenbedarfskündigung durch eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR). Außerdem werden die Mitteilungs- und Treuepflichten des Vermieters beim Wegfall des Eigenbedarfs sowie die Ersatzfähigkeit von Umzugs- und Maklerkosten im Lichte des Schutzzwecks der Rücksichtnahmepflicht geprüft. Im Rahmen des Maklerrechts spielt zudem der Vertragsschluss und die Textform des Maklervertrags eine Rolle.
Anfängerklausur – Zivilrecht: Trennungs- und Abstraktionsprinzip - "Zum Verwechseln ähnlich."
Die Klausur befasst sich schwerpunktmäßig mit der Abgrenzung von Duldungs- und Anscheinsvollmacht sowie der Identifizierung des Vertragsgegenstands im Rahmen schuldrechtlicher Verträge. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Anfechtbarkeit der Anscheinsvollmacht, einschließlich der Anfechtung bei Identitätsirrtümern und dem maßgeblichen Zeitpunkt zur Fristwahrung. Daneben wird auch die Bedeutung der invitatio ad offerendum und die Fernwirkungen des Minderjährigenrechts geprüft. Insgesamt stehen damit Fragen zum Vertrauensschutz im Stellvertretungsrecht und den formellen Anforderungen bei Vertragsschlüssen im Fokus.
Vereinsleben mit Folgen?
Die Klausur behandelt verschiedene zivilprozessuale und materiellrechtliche Fragestellungen im Zusammenhang mit einem Verkehrsunfall und Unfallflucht. Thematisch stehen Beweislast und Beweiswürdigung, der Versicherungsregress nach Obliegenheitsverletzung, das Einspruchsverfahren gegen ein Versäumnisurteil, Gesamtschuldnerschaft und Aspekte des Verkehrsversicherungsrechts im Mittelpunkt. Die Sachverhalts- und Klageredaktion greift typische Probleme des Assessorexamens auf.
Von folgenreichen Missverständnissen und Anmaßungen
Die Klausur behandelt im Allgemeinen Teil des BGB zwei Fälle: Im ersten geht es um ein Missverständnis bezüglich einer Maßeinheit und die Frage, ob ein Rückzahlungsanspruch aufgrund Irrtums und/oder Täuschung besteht. Im zweiten Fall steht die fälschliche Vertretung durch einen Minderjährigen mittels einer gefälschten Vollmacht und die Frage der Zahlungsansprüche aus einem vermeintlichen Kaufvertrag im Zentrum. Gewährleistungsrecht soll explizit nicht geprüft werden.
Referendarexamensklausur – Zivilrecht: Deliktsrecht und Zwangsvollstreckungsrecht - Feuer und Flamme
Die Klausur behandelt schwerpunktmäßig die Abgrenzung zwischen psychisch vermitteltem und unmittelbar verursachtem Schaden im Deliktsrecht. Zudem wird die Einordnung des Risikos psychischer Beeinträchtigung im Zusammenhang mit einer konkreten Berufstätigkeit in den Schutzzweck der Norm sowie die juristische Trennung vom allgemeinen Lebensrisiko analysiert. Ein weiteres zentrales Thema ist die Anwendbarkeit der Gewahrsamsvermutung nach § 808 II 1 ZPO bei der Zwangsvollstreckung gegen Ehegatten in außerehelichen Lebensgemeinschaften. Der normative Schadensbegriff und die Frage einer Vorteilsanrechnung werden ebenfalls thematisch aufgegriffen.
Anfängerhausarbeit – Zivilrecht: Das smarte Bewässerungssystem
In der Klausur werden insbesondere die deliktsrechtliche Schutzfähigkeit von Daten und die Frage nach einem Recht am eigenen Datenbestand als sonstiges Recht untersucht. Ein Schwerpunkt liegt auch auf der näheren Bestimmung des Begriffs der „Funktionen“ im Sinne des § 475a II 1 BGB im Zusammenhang mit smarten Bewässerungssystemen. Darüber hinaus wird behandelt, inwiefern die Auslegung des Vertragsgegenstands die Steuerbarkeit der Anlage per App sowie eventuell bestehende Mängel betrifft. Insgesamt geht es um zivilrechtliche Fragestellungen bezüglich moderner Technik im Verbraucheralltag.
Ein Grundstück kommt selten allein
Die Klausur behandelt einen Nachlassfall mit Schwerpunkt auf der Auslegung eines Testaments und der Vermächtnisanordnungen. Es geht um Zahlungsansprüche und vermächtnisrechtliche Streitigkeiten zwischen Miterben, einschließlich einer Hilfsanfechtung wegen eines Irrtums über Nachlassverbindlichkeiten. Prozessrechtlich relevant sind Widerklage und das Versäumnisurteil.
Referendarexamensklausur – Zivilrecht: Deliktsrecht - "Dieselskandal"
Die Klausur behandelt zentrale Fragen des Deliktsrechts im Zusammenhang mit dem Dieselskandal. Schwerpunktmäßig wird die Haftung nach § 826 BGB iVm § 31 BGB thematisiert, insbesondere die normative Kontrolle der Differenzhypothese, die Rolle von Softwareupdates, Zurechnung und Sittenwidrigkeit. Weiterhin werden die Rechtsfolgen, insbesondere die Abgrenzung von großem und kleinem Schadensersatz im Deliktsrecht, Vorteilsausgleichung, Nutzungsanrechnung sowie Deliktszinsen nach § 849 BGB analysiert. Der Schutzgesetzcharakter und der Schutzzweckzusammenhang im Kontext von § 823 II BGB iVm EG-FGV iVm § 31 BGB werden ebenfalls detailliert erörtert. Die Klausur legt besonderen Wert auf die Argumentation und Subsumtionstechnik bei der Bearbeitung dieser Problemfelder.
'Kohle' für Koalas – neue 'Hausnummern' (auch) für die Kommanditistenhaftung
Die Klausur behandelt zentrale Fragen der Kommanditistenhaftung in der KG nach HGB, insbesondere im Zusammenhang mit dem Eintritt neuer Kommanditisten, der Haftsumme und der Haftung für Altverbindlichkeiten, sowie im Fall des Ausscheidens eines Kommanditisten. Weiterhin werden die Vertretungsverhältnisse in der KG, die Bindung an den Gesellschaftsvertrag, Pachtvertragsbeziehungen und die Verrechnung von Forderungen thematisiert.
(Original-)Referendarexamensklausur – Zivilrecht: BGB AT und Gesellschaftsrecht - Ein Yogi in Schwierigkeiten
Die Klausur befasst sich schwerpunktmäßig mit der Zurechnung des Fehlverhaltens eines GbR-Gesellschafters und den dabei relevanten Fragen zur Schadensberechnung, insbesondere beim Versäumen einer Rechtsmittelfrist und einer möglichen Unterbrechung des Zurechnungszusammenhangs durch Fehler des Gerichts. Weiterhin wird die analoge Anwendung des § 130 I HGB auf BGB-Gesellschafter und die entsprechende Scheingesellschafterhaftung thematisiert. Zudem ist die Prüfung der Zurechnung arglistiger Täuschung im Rahmen des Anfechtungsrechts eines falsus procurator zu bearbeiten. Im Zentrum stehen damit haftungs- und zurechnungsrechtliche Fragestellungen im Gesellschaftsrecht der GbR.
Fortgeschrittenenklausur – Zivilrecht: Familien- und Erbrecht - Blut ist dicker als Wasser?
Die Klausur behandelt zentrale Fragestellungen des Familien- und Erbrechts. Schwerpunktmäßig geht es um die Zugewinnberechnung, insbesondere die Einordnung eines Lottogewinns als Anfangs- oder Endvermögen, sowie die Formwirksamkeit eines Testaments (hier speziell die Unterschrift und der Testierwille). Weiterhin steht die konkludente Annahme einer Erbschaft durch die Beantragung eines Erbscheins im Mittelpunkt. Die Klausur prüft somit sowohl materielle als auch verfahrensrechtliche Probleme rund um das Erbrecht und Vermögensfragen im Familienrecht.
Anfängerklausur – Zivilrecht: Nebenpflichtverletzungen - Datenklau im Handyshop
Die Klausur behandelt im Schwerpunkt den immateriellen Schaden aufgrund einer Persönlichkeitsrechtsverletzung sowie die Einbeziehung und den Prüfungsumfang von Grundrechten in die Interessen- und Güterabwägung, insbesondere das Erkennen und Anwenden von § 826 BGB. Zudem geht es um die Herleitung der Grundsätze eines Vertrags mit Schutzwirkung zugunsten Dritter, wobei die Leistungs- und Gläubigernähe sowie die Rolle des Erfüllungsgehilfen analysiert werden. Ein weiterer wesentlicher Punkt ist die Wahrung des Persönlichkeitsrechts beziehungsweise der Vertraulichkeit als Nebenpflicht und deren Zumutbarkeitsgrenze. Thematisiert wird der Datenklau im Kontext eines Handyshops und die zivilrechtlichen Nebenpflichtverletzungen.
Der Pkw im Lager
In der Klausur geht es um die Frage, ob der Kläger Anspruch auf Herausgabe eines Pkw gegen die Lager GmbH hat. Zentral sind dabei die Voraussetzungen des rechtsgeschäftlichen Eigentumserwerbs an beweglichen Sachen nach Kaufvertrag sowie die Besitz- und Herausgabeansprüche, einschließlich etwaiger Zurückbehaltungsrechte und des Streitpunkts einer Sicherungsverwahrung. Thematisiert wird auch das Verhältnis zwischen kostenfreier Unterbringung, Besitzkonstitution und Besitzwechsel, sowie eventuelle Gegenforderungen der Beklagten.
Mit dem Tesla durch den Monsun
Die Klausur behandelt die zivilrechtliche Problematik rund um einen gestohlenen und weiterverkauften Tesla. Zentrale Prüfungspunkte sind das Vermieterpfandrecht, Fragen zum Besitz und der gutgläubige Erwerb des Autos durch den Käufer, ebenso wie das Bestehen und der Rang verschiedener Sicherungsrechte (Anwartschaftsrecht, Sicherungsübereignung). Es geht außerdem um die Voraussetzungen und das Erlöschen des Vermieterpfandrechts sowie die dingliche Rechtslage rund um den Wagen.
Referendarexamensklausur – Zivilrecht: Stellvertretungsrecht, Kaufrecht, Versäumnisurteil, Gesellschaftsrecht - "UHRban Style"
In der Klausur steht die Übertragbarkeit der für automatisierte Computererklärungen entwickelten Grundsätze auf Willenserklärungen mittels künstlicher Intelligenz im Mittelpunkt. Es wird insbesondere die Analogie zum Stellvertretungsrecht, die Fähigkeit einer KI zur Abgabe einer Willenserklärung sowie die Vertretungsmacht der Geschäftsführer einer Vor-Gesellschaft geprüft. Daneben werden das Verhältnis von Nachlieferung zu Nachbesserung und das Wahlrecht des Käufers im Rahmen der Mängelgewährleistung sowie die Anforderungen an die Fristsetzung nach den neuen Vorschriften des Verbrauchsgüterkaufs behandelt.
Die verlegbare Hochzeitsfeier
Die Klausur behandelt die Gewährleistungsrechte beim Kauf von Waren mit digitalen Elementen. Es wird untersucht, ob Käufer nach dem Wegfall eines für die Nutzung erforderlichen Servers von ihrem Verkäufer die Rückabwicklung des Kaufvertrages verlangen können. Dabei werden sowohl Verbraucher- als auch Unternehmerkonstellationen betrachtet.
(Original-)Assessorexamensklausur – Zivilrecht: Urteil - Golfcart gegen E-Bike
Die Klausur befasst sich mit zivilrechtlichen Fragen im Zusammenhang mit einem Unfall zwischen einem Golfcart und einem E-Bike. Ein Schwerpunkt liegt auf der haftungsbegründenden Kausalität, insbesondere der Beweiswürdigung, Zurechnung und dem Umgang mit dem Sachverhalt, sowie der Bemessung von Schmerzensgeld unter Berücksichtigung möglicher Mitverschuldensmomente wie Helm und Betriebsgefahr. Darüber hinaus werden die richtigen Anspruchsgrundlagen sowie die Beweislast und -führung zur Höchstgeschwindigkeit des Golfcarts behandelt und die Einordnung des E-Bikes als Kraftfahrzeug nach § 17 III 1 StVG diskutiert. Der Umgang mit Gesamtschuld sowie die Frage der Wiederbeschaffung versus Reparatur und die Prüfung von Feststellungsanträgen, Kosten und Zinsen runden die Klausur ab.
Unternehmensgründung
Die Klausur behandelt die Gründung einer GmbH mit Schwerpunkt auf die Kapitalaufbringung und die Einbringung von Sacheinlagen, sowie die Haftungsfragen der Gesellschafter und Geschäftsführer während der Vorgesellschaft und nach Eintragung ins Handelsregister. Die Aufgaben umfassen die Darstellung gesetzlicher Anforderungen bei Sacheinlagen, die Haftung für Verbindlichkeiten vor und nach Gründung, sowie die Folgen von Anlaufverlusten und deren Auswirkung auf spätere Haftungsrisiken.
Fortgeschrittenenklausur – Zivilrecht: Sachenrecht - Das verschwundene Tonband
In der Klausur werden zentrale Aspekte des Sachenrechts anhand eines verschwundenen Tonbands geprüft. Ein Schwerpunkt liegt auf der rechtlichen Einordnung einer Verarbeitung oder Umgestaltung des Tonbands durch Besprechen unter Berücksichtigung persönlichkeits- und urheberrechtlicher Aspekte. Daneben wird das Eigentumserwerb durch Fund mit besonderem Fokus auf die Rolle des besitzlosen Finders nach Ablauf der Fundfrist behandelt. Schließlich ist die rechtliche Analyse der Ersitzung mit Fristanrechnung Teil der Aufgabenstellung.
Immer Ärger – nicht nur – mit den Mietern
Die Klausur behandelt eine zivilrechtliche Fallkonstellation rund um ein vermietetes Apartmenthaus. Thematisiert werden mögliche Schadenersatzansprüche eines Besuchers gegenüber der Vermieterin wegen eines herabfallenden Baumastes, die Haftung eines Mieters für einen Aufzugsschaden infolge einer Hundeleinenblockierung, sowie das Recht eines Mieters auf Mietminderung wegen Nichtnutzbarkeit des Aufzugs. Prüfungsgegenstand sind unter anderem vertragliche Schutzwirkungen zugunsten Dritter, Fahrlässigkeit, Tierhalterhaftung sowie mietrechtliche Gewährleistungsfragen.
Referendarexamensklausur – Zivilrecht: Handels- und Gesellschaftsrecht: Krokodile und Plastik aus dem Ozean
In der Klausur werden zentrale Fragen des Handels- und Gesellschaftsrechts behandelt. Ein Schwerpunkt liegt auf der Einzelvertretungsmacht nach dem Austritt eines Gesellschafters und der Reichweite der negativen Publizität des Handelsregisters, etwa beim Zugang einer E-Mail im Kontext der Registereintragung. Weiterhin wird das Verhältnis von Dissens und Irrtum bei Willenserklärungen thematisiert, insbesondere im Hinblick auf die Behandlung des Rechtsfolgenirrtums. Zudem ist die negative Publizität des Handelsregisters, die Anwendung der 'Rosinentheorie' sowie der Einwand des Rechtsmissbrauchs Gegenstand der Prüfung.
Der Glatteissturz
Die Klausur behandelt Ansprüche auf Schadensersatz und Schmerzensgeld aufgrund eines Sturzes auf einer eisglatten, nicht geräumten Wegefläche im Gemeinschaftseigentum einer Wohnungseigentümergemeinschaft. Zentral sind dabei die Voraussetzungen und die Haftung aus der Verkehrssicherungspflichtverletzung gemäß § 823 Abs. 1 BGB, Beweisfragen insbesondere im Hinblick auf den Anscheinsbeweis sowie Prozessfragen wie Feststellungsantrag und Zinsschuld.
Referendarexamensklausur – Zivilrecht: Sachenrecht und Familienrecht - Ein ungeahnt reicher Gatte
Im Mittelpunkt der Klausur stehen komplexe Fragen zum Sachen- und Familienrecht. Es geht um den gutgläubigen Erwerb eines Gegenstands von einem Nichtberechtigten, insbesondere um die Formbedürftigkeit der Vollmachtserteilung, die Schutzwirkung einer Vormerkung sowie deren Umfang und Voraussetzungen. Ebenso werden das absolute Verfügungsverbot des § 1365 BGB bei Ehegatten und dessen Anwendung auf Einzelgegenstände sowie die Bestimmung der Entreicherung nach § 818 III BGB thematisiert. Die Klausur behandelt darüber hinaus die Reichweite des Revokationsrechts im Kontext ehelicher Vermögensverfügungen.
Referendarexamensklausur – Zivilrecht: Leasing, Straßenverkehrsrecht und Allgemeines Schuldrecht
In der Klausur stehen zentrale Fragen des Straßenverkehrs- und Schadensrechts im Vordergrund. Schwerpunktmäßig geht es um die Problematik der gestörten Gesamtschuld sowie um verschiedene Zurechnungs- und Mitverschuldensfragen, etwa beim Einsatz von Smartphones, bei erhöhter Geschwindigkeit und der Nutzung einer App im Straßenverkehr. Ein weiterer Kernpunkt ist die Kontrolle von Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Dreiecksverhältnis beim Finanzierungsleasing mit besonderem Blick auf die Abtretung von Gewährleistungsrechten an den Verbraucher. Schließlich wird die Kombination aus Gewährleistungsausschluss und -abtretung in AGB sowie der Gewährleistungsausschluss im verbundenen Vertrag näher geprüft.