Schwerpunktbereichsklausur – Unternehmen und Wettbewerb: Kautelarjuristische Praxis in der Unternehmensnachfolge
JuS 2022, 432 · Sonstiges für Schwerpunktbereich
Von Hendricks, Kunzmann

Im Mittelpunkt der Klausur steht die Gestaltung von erbrechtlichen Regelungen in der Unternehmensnachfolge, insbesondere die Differenzierung zwischen Erb- und Pflichtteilsverzicht sowie die Behandlung damit verbundener Risiken und Liquiditätsvorteile. Ein weiterer Schwerpunkt ist der Grundsatz der materiellen Höchstpersönlichkeit bei letztwilligen Verfügungen und die Möglichkeit einer teleologischen Reduktion des § 2065 II BGB im Zusammenhang mit der Wahl von Vermächtnisnehmern. Zusätzlich wird die Gestaltung und Wirkung von Vorsorgeinstrumenten wie Nießbrauchsvermächtnissen, Rentenauflagen und die Zuweisung von Kommanditanteilen für zukünftige Erben behandelt.
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- Haftung bei Übertragung eines kaufmännischen UnternehmensUnternehmenserwerb mit Firmenfortführung / Haftung des Erwerbers, § 25 Abs. 1 S. 1 HGB (Übertragungsgeschäft unwirksam)
- Gewillkürte ErbfolgeTeilnichtigkeit (Fall)
- Gewillkürte ErbfolgeAnfechtung von Testamenten - Anfechtung Widerruf (Fall)
- Gewillkürte ErbfolgeAnfechtung von Testamenten – Übergehen eines Pflichtteilberechtigten 2 (Fall)
- Gewillkürte ErbfolgeAnfechtung von Testamenten – Motivirrtum 1 (Fall)
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