High ist okay
Saarheim: High ist okay · Öffentliches Recht für Schwerpunktbereich
Die Klausur behandelt das DroGeInfVerVerG, das die Verbreitung bestimmter Informationen über Drogenkonsum verbietet und § 144 StGB als neue Strafnorm einführt. Im Mittelpunkt steht die Verfassungsbeschwerde eines Vereins, der behauptet, durch das Gesetz in seinen Grundrechten auf Glaubens- und Weltanschauungsfreiheit, Meinungsfreiheit und Berufsfreiheit verletzt zu sein. Zu prüfen ist insbesondere, ob ein Eingriff in diese Grundrechte vorliegt und ob das Gesetz verfassungsrechtlich tragfähig begründet sowie im Kompetenzbereich des Bundes erlassen wurde.
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- VerfassungsbeschwerdeVertiefung: Unterlassene Vorlage an den EuGH
- VerfassungsbeschwerdeBeschwerdebefugnis bei Betroffenheit in grundrechtsgleichen Rechten
- VerfassungsbeschwerdeBeschwerdebefugnis bei möglicher Verletzung von EU-Grundrechten („Recht auf Vergessen II“)
- VerfassungsbeschwerdeRegelung (nicht) abschließend durch EU-Recht determiniert („Recht auf Vergessen I“)
- VerfassungsbeschwerdeSelbstbetroffenheit (Beispiel 1: Adressat einer Norm)
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