Fortgeschrittenenklausur: Fußballstar im Coronajahr
ZJS 2021, 485 · Zivilrecht für Fortgeschrittene
Von Kevin Göldner
Der Fußballprofi M steht beim Verein 1. FC Einwurf (E) unter Vertrag, wobei der Vertrag üblicherweise am 30.6.2020 endet. Durch die Corona-Pandemie wird die Saison verlängert, sodass Pflichtspiele noch im Juli und August stattfinden. E möchte, dass M weiterhin für den Verein spielt, während M sich bereits ab dem 1.7.2020 beim neuen Verein FC Öligarch verpflichtet hat und dies verweigert. Im zweiten Teil des Falls verursacht M bei einer Hilfsaktion mit dem Auto von R einen erheblichen Schaden an seinem eigenen Fahrzeug und fordert Ersatz von R. Die zentralen rechtlichen Schwerpunkte liegen im Arbeitsrecht (Vertragslaufzeit, Saisonende, TzBfG) und im Haftungsrecht (Schadenersatzfragen bei Fahrzeugnutzung).
Schwerpunkte
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- Verzögerung der Leistung, §§ 280 Abs. 1, 2, 286 BGB (Leistungsstörungsrecht)Ersatz des Verzugsschadens
- Störung der Geschäftsgrundlage, § 313 BGBVerwendungszweckstörung - Krönungszugsfall
- Störung der Geschäftsgrundlage, § 313 BGBLeistungserschwerung II - Abgrenzung zu § 275 Abs. 2 BGB
- Störung der Geschäftsgrundlage, § 313 BGBFehlen der Geschäftsgrundlage
- Störung der Geschäftsgrundlage, § 313 BGBStörung der Geschäftsgrundlge: Hyperinflation, Weltwirtschaftskrise
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