Stefan Huster ist ein deutscher Rechtswissenschaftler und Professor an der Ruhr-Universität Bochum. Er hat den Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Sozial- und Gesundheitsrecht sowie Rechtsphilosophie inne und ist geschäftsführender Direktor des Instituts für Sozial- und Gesundheitsrecht (ISGR) an der Juristischen Fakultät. Zu seinen fachlichen Schwerpunkten zählen das Öffentliche Recht, insbesondere das Sozial- und Gesundheitsrecht sowie die Rechtsphilosophie.
Klausuren
1 KlausurExamensklausur Schwerpunktbereich Arbeits- und Sozialrecht Frauenprobleme
Die Klausur behandelt einen Fall aus dem Arbeits- und Sozialrecht: Eine Angestellte erleidet durch das Ohrlochstechen beim Juwelier eine Infektion und wird vier Tage arbeitsunfähig. Es geht um die Frage, ob die Betriebskrankenkasse verpflichtet ist, die gesamten Behandlungskosten zu übernehmen und ob die Arbeitgeberin Entgeltfortzahlung schuldet, trotz eines behaupteten Selbstverschuldens der Angestellten. Der Sachverhalt eignet sich zur eigenständigen Bearbeitung.
Häufige Schwerpunkte
Die Klausuren von Stefan Huster prüfen besonders häufig Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis (1×).