Klausuren
1 KlausurJA 2012Fortgeschrittene
Widersprichst Du noch oder lebst Du schon?
Im Fall begehrt die Anwohnerin Krogmann verkehrsberuhigende Maßnahmen in ihrer Straße. Die Straßenverkehrsbehörde lehnt dies ab und die Mandantin legt Widerspruch ein, der u.a. mit Hinweis auf Fristablauf sowie inhaltlich abgelehnt wird. Die Bearbeitung verlangt die Prüfung der Zulässigkeit und Begründetheit des Widerspruchs mit Bezug zum allgemeinen Verwaltungsrecht und zum Straßenverkehrsrecht.
Zulässigkeit des WiderspruchsverfahrensBegründetheit des Widerspruchsverfahrens+2 weitere
Häufige Schwerpunkte
Die Klausuren von Dr. Anders Leopold prüfen besonders häufig Begründetheit des Widerspruchsverfahrens (1×) und Zulässigkeit des Widerspruchsverfahrens (1×).