Werkrecht
Das Werkrecht (§§ 631–650v BGB) regelt die entgeltliche Herstellung eines vereinbarten Erfolgs durch den Unternehmer. Zentrale Themen sind die Abgrenzung zu Dienstvertrag (§ 611) und Werklieferungsvertrag (§ 650), Gefahrtragung (§§ 644, 645), die Mängelgewährleistung (§ 634), sowie Besonderheiten bei der Vertragsbeendigung (u.a. Kündigung durch Besteller, § 648, und Unternehmer, § 643). Klassiker: Sachmängelhaftung, Abgrenzungsthematik, Vergütungsansprüche.
Unterthemen
Neueste Klausuren zum Thema
Die vollständige Sammlung erreichst du über die Unterthemen.(Original-)Aktenvortrag – Zivilrecht: Anwaltsgutachten – Werkvertrag und negative Feststellungsklage
Die Klausur behandelt einen zivilrechtlichen Aktenvortrag aus anwaltlicher Sicht mit Schwerpunkt auf dem Werkvertragsrecht und der negativen Feststellungsklage gemäß § 256 ZPO. Geprüft werden die Anspruchsgrundlagen aus dem Werkvertragsverhältnis, typische Probleme bei der Geltendmachung und Abwehr von Werklohnforderungen, sowie die prozessualen Besonderheiten der negativen Feststellungsklage. Die Klausur eignet sich besonders zur Vorbereitung auf das zweite Staatsexamen und legt Wert auf systematische Analyse aus Sicht des Beklagten.
Pkw-Kauf mit Hindernissen
Die Klausur behandelt einen Kaufvertrag über einen gebrauchten Pkw, insbesondere das Vorliegen von Sachmängeln zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs sowie die Anwendung der Beweislastumkehr gemäß § 477 Abs. 1 S. 1 BGB. Zudem thematisiert sie die kaufrechtliche Gewährleistung, die Abgrenzung zwischen Verbraucher- und Unternehmerstatus (§ 13, § 14 BGB) und die Anwendbarkeit des § 344 Abs. 1 HGB.
I See My Red Door, I Must Have It Painted Black
Die Klausur behandelt drei Schwerpunkte: Im ersten Teil werden Mittäterschaft, Schuldnermehrheit und Rechtfertigungsgründe bei Protestaktionen, insbesondere eine Sachbeschädigungsaktion mit Farbsprühgeräten, vertieft. Der zweite Teil befasst sich mit dem deliktischen Schutz von Vorbehaltseigentum und der Beziehung zwischen Vorbehaltseigentümer und Anwartschaftsinhaber im Schadensfall. Im dritten Teil liegt der Fokus auf Gefahrtragungsfragen im Werkvertragsrecht und Drittschadensliquidation.
Werkrecht in der Jurafuchs-Lernapp
In der Jurafuchs-App findest du interaktive Fälle zu diesem Thema — für Studium, Referendariat und Praxis. Anfangs verlinken wir die passenden Fälle redaktionell pro Klausur; mit Phase 2 erhält jede Themenseite hier eine eigene Auswahl.