Polizei- und Ordnungsrecht
Das Polizei- und Ordnungsrecht regelt die Gefahrenabwehr und die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung durch Polizei und Ordnungsbehörden (z.B. auf Grundlage der polizeilichen Generalklausel, Standardmaßnahmen, Gefahrenabwehrverordnungen). Klausurrelevant: Abgrenzung zwischen präventivem und repressivem Handeln (Schwerpunkttheorie), Rechtsschutz gegen polizeiliches Handeln (§ 113 Abs. 1 S. 4, § 80 Abs. 5 VwGO), Verantwortlichkeit für Störer, sowie Sekundäransprüche (Art. 34 GG, § 839 BGB).
Unterthemen
Neueste Klausuren zum Thema
Die vollständige Sammlung erreichst du über die Unterthemen.Referendarexamensklausur – Öffentliches Recht: Polizei- und Ordnungsrecht – Messerverbot in der Innenstadt
Eine Übungsklausur für das Referendarexamen im Öffentlichen Recht behandelt das polizei- und ordnungsrechtliche Messerverbot in der Innenstadt. Im Mittelpunkt stehen die rechtlichen Voraussetzungen und die Verhältnismäßigkeit polizeilicher Eingriffe zum Schutz der öffentlichen Sicherheit. Es werden Grund- und Verwaltungsrechte sowie Gefahrenabwehrrecht geprüft.
Aktenvortrag – Öffentliches Recht: Verwaltungsprozessrecht und Polizeirecht – Fortsetzungsfeststellungsinteresse im „Gesamteingriffsszenario“
Die Klausur behandelt verwaltungsprozessuale Fragestellungen rund um das Fortsetzungsfeststellungsinteresse im Rahmen sogenannter Gesamteingriffsszenarien. Im Mittelpunkt stehen polizeirechtliche Maßnahmen und die Anforderungen an Zulässigkeit und Begründetheit der Fortsetzungsfeststellungsklage nach erledigten Eingriffen.
Referendarexamensklausur – Öffentliches Recht: Polizei- und Ordnungsrecht – Haarige Angelegenheit
Die Klausur behandelt eine öffentlich-rechtliche Fallgestaltung aus dem Polizei- und Ordnungsrecht und befasst sich insbesondere mit der polizeilichen Gefahrenabwehr. Im Mittelpunkt stehen Eingriffsbefugnisse und die Abwägung mit Grundrechten des Betroffenen.
Polizei- und Ordnungsrecht in der Jurafuchs-Lernapp
In der Jurafuchs-App findest du interaktive Fälle zu diesem Thema — für Studium, Referendariat und Praxis. Anfangs verlinken wir die passenden Fälle redaktionell pro Klausur; mit Phase 2 erhält jede Themenseite hier eine eigene Auswahl.