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Was ist Tatbestand und was ist Rechtsfolge?

Der Tatbestand bezeichnet im Gesetz die Voraussetzungen, unter denen eine Rechtsfolge eintritt; die Rechtsfolge regelt die Konsequenzen, die bei Vorliegen des Tatbestandes gelten (vgl. Aufbau einer Norm: ‚Wenn…dann…‘-Struktur). Examensrelevant: Abgrenzung zwischen Tatbestand und Rechtsfolge, Subsumtionstechnik, Unterscheidung zwischen notwendigen und fakultativen Rechtsfolgen.

Zu diesem Thema ergänzen wir die Klausurensammlung laufend — schau gleich nochmal vorbei.
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Was ist Tatbestand und was ist Rechtsfolge? in der Jurafuchs-Lernapp

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