Verlöbnis, Eheschließung, Eheaufhebung, Ehename
Das Verlöbnis (§§ 1297–1302 BGB) ist das auf die Eingehung der Ehe gerichtete wechselseitige Versprechen zweier Personen und begründet ein besonderes Rechtsverhältnis. Zentrale Themen: Rechtsnatur des Verlöbnisses, Schadensersatzansprüche bei Rücktritt (§§ 1298, 1299), Rückforderung der Geschenke (§ 1301). Eheschließung und -aufhebung richten sich nach §§ 1303–1319 BGB; im Fokus stehen Voraussetzungen, Wirkung von Formmängeln, ordnungs- und aufhebungsrelevante Vorschriften sowie Abgrenzung zur Scheidung und Namensrecht (§ 1355 BGB).
Klausuren zum Thema
Das Recht geht vor die Hunde
Die Klausur behandelt im ersten Teil Fragen zur Schenkung an Minderjährige und beschäftigt sich mit der Haftung zwischen Tierhalter und Dritten, insbesondere mit der Abgrenzung von Gefährdungs- und Verschuldenshaftung. Im zweiten Teil werden familienrechtliche Fragestellungen mit Praxisbezug zu Ehe, Vermutung der Eigentumsverhältnisse und Jagdhundhaltung thematisiert.
(Original-)Aktenvortrag – Zivilrecht: Familiensache Doll
Im Mittelpunkt der Klausur stehen die Prüfung einer kindeswohlgefährdenden Tätlichkeit sowie die Verwertung der Aussagen der Kinder und deren Billigkeitsabwägung. Zudem ist die Behandlung der Eigentumsverhältnisse und Billigkeitsprüfung bezüglich eines Familienhundes von Bedeutung. Ferner wird das Verhältnis zwischen der Regelung des § 1361b BGB zur Ehewohnung und dem Gewaltschutzgesetz (§ 2 GewSchG) näher betrachtet.
Eine dunkle Vergangenheit
Die Klausur behandelt familienrechtliche Probleme rund um die Eheschließung zwischen Dörte und ihrer Nichte Claudia nach Erpressung durch ihren Bruder. Zudem ist die Frage nach der Wirksamkeit der Ehe, möglichen Anfechtungsgründen sowie vermögensrechtlichen Ansprüchen im Zusammenhang mit dem Verkauf eines Oldtimers zwischen Claudia und Emil zu prüfen.
Scheiden tut weh
Der Fall behandelt die Rückforderung einer Vermögenszuwendung der Schwiegereltern im Zusammenhang mit einer Immobilienfinanzierung, die Abgrenzung zwischen Schenkung und unbenannter Zuwendung, die Mitverpflichtung eines Ehegatten im Stromlieferungsvertrag sowie Schadensersatzansprüche bei Verstoß gegen das großelterliche Umgangsrecht. Die Lösung erfordert eine umfassende zivilrechtliche Prüfung der jeweils gestellten Ansprüche. Die Sachverhaltskonstellation beinhaltet nach der Trennung und Scheidung der Eheleute auch familienrechtliche und schuldrechtliche Aspekte.
Verlöbnis, Eheschließung, Eheaufhebung, Ehename in der Jurafuchs-Lernapp
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