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JurafuchsKlausuren
Strafrecht

BT 2: Diebstahl, Betrug, Raub u.a.

Der BT 2 behandelt Vermögens- und Eigentumsdelikte wie Diebstahl (§ 242 StGB), Betrug (§ 263 StGB), Raub (§ 249 StGB) und typische Qualifikationen (§§ 243, 244, 250 StGB). Zentrale Streitfragen bestehen etwa um die Fremdheit und Sacheigenschaft entwendeter Objekte, Abgrenzung zwischen Diebstahl, Betrug und Raub, sowie um Täuschungshandlungen beim Computerbetrug (§ 263a StGB). Klassiker: Dereliktion, Wohnungseinbruchsdiebstahl, räuberische Erpressung (§§ 253, 255 StGB), Sachbeschädigung (§ 303 StGB).

Zu diesem Thema haben wir 482 Klausuren im Portal.

Unterthemen

Neueste Klausuren zum Thema

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JuS 20262. Staatsexamen / Referendariat

Referendarexamensklausur – Strafrecht: Ein Künstler außer Kontrolle

Der Fall betrifft einen Künstler, der durch sein Verhalten erhebliche Strafrechtsfragen auslöst. Im Mittelpunkt stehen verschiedene Delikte gegen die körperliche Unversehrtheit und das Eigentum sowie prüfungsrelevante Aspekte des Allgemeinen Teils des StGB.

Vorsätzliche Körperverletzung, § 223 StGBSachbeschädigung (§ 303 StGB)+3 weitere
JuS 20262. Staatsexamen / Referendariat1. Staatsexamen

Referendarexamensklausur – Strafrecht: Von Diamantringen und Punkten in Flensburg

Die Klausur behandelt verschiedene strafrechtliche Probleme rund um eine Verkehrssituation, bei der es unter anderem zu einem Diebstahl, Betrugshandlungen sowie Verkehrsdelikten wie Gefährdung des Straßenverkehrs kommt. Im Zentrum stehen der Umgang mit vermögensbezogenen Delikten sowie die strafrechtliche Einordnung von Tathandlungen im Straßenverkehr. Zu prüfen sind insbesondere die Voraussetzungen des Diebstahls, des Betrugs und relevanter verkehrsbezogener Straftaten nebst möglichen Rechtfertigungs- und Entschuldigungsgründen.

Jan-Christian Schröder· JuS 2026, 602· 300 Min
Diebstahl (§ 242 StGB)Betrug (§ 263 StGB)Gefährdung des Straßenverkehrs, § 315c StGB+9 weitere
JA 2026Original-ExamensklausurFortgeschrittene

Original-Examensklausur: 'Tötung eines Erpressers – Notwehr oder unzulässige Selbstjustiz?'

Diese Original-Examensklausur thematisiert die strafrechtliche Bewertung der Tötung eines Erpressers im Zusammenhang mit einem Diebstahl und einer anschließenden gewalttätigen Auseinandersetzung. Die Prüfung des Mordmerkmals Heimtücke, Notwehrrecht, Selbstjustiz sowie die Bewertung strafprozessualer Aspekte wie Abschlussverfügung und Beweisverwertungsverbote stehen im Mittelpunkt. Der Fall behandelt insbesondere die Abgrenzung zwischen rechtfertigender Notwehr und unzulässiger Selbstjustiz.

Hartmann· JA 2026, 497· 300 Min
RechtfertigungsgründeMord, § 211 StGB(Räuberische) Erpressung (§§ 253, 255 StGB)+3 weitere

BT 2: Diebstahl, Betrug, Raub u.a. in der Jurafuchs-Lernapp

In der Jurafuchs-App findest du interaktive Fälle zu diesem Thema — für Studium, Referendariat und Praxis. Anfangs verlinken wir die passenden Fälle redaktionell pro Klausur; mit Phase 2 erhält jede Themenseite hier eine eigene Auswahl.

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