Klausuren
Filtere nach Studienstufe, Rechtsbereich, Quelle und Verfügbarkeit. Jede Filter-Kombination ist als URL teilbar.
Referendarexamensklausur – Zivilrecht: Kaufrecht sowie Handels- und Gesellschaftsrecht: Digital ist besser
Die Klausur behandelt insbesondere die Abgrenzung von Schadensersatz neben bzw. statt der Leistung mit besonderem Fokus auf Fristsetzungserfordernis und Vertretenmüssen sowie die Zurechnung. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf dem Verhältnis firmenrechtlicher Grundsätze zueinander, insbesondere dem Irreführungsverbot und der Firmenbeständigkeit. Zudem wird die Abgrenzung der Leistung auf die Einlage sowie die Haftung und Aufrechnung mit Sozialansprüchen gem. § 110 HGB ausführlich geprüft.
Referendarexamensklausur – Zivilrecht: Verbrauchsgüterkauf und Allgemeines Schuldrecht - Mal wieder ein Pferdekauf
Die Klausur behandelt schwerpunktmäßig den Transport eines Pferdes als erhebliche Unannehmlichkeit im Sinne des § 475 V BGB sowie die Angebote des Verkäufers zur unentgeltlichen Abholung statt Vorkasse. Zudem wird die Auslegung des § 423 BGB über die Reichweite eines Erlassvertrags ausführlich geprüft. Ein wichtiger Punkt ist außerdem die Frage, ob ein Pferd als austauschbare Sache gilt und die damit verbundene gesamtschuldnerische Haftung, insbesondere die Gleichstufigkeit der Haftung von Verkäufer und Tierarzt. Die Kernprobleme liegen somit im Verbrauchsgüterkauf, im Vertragsrecht und in der Abwicklung komplexer Schuldverhältnisse.
(Original-)Assessorexamensklausur – Zivilrecht: Tödliches Pferdefutter
In der Klausur werden insbesondere die Rechtsnatur des Pferdepensions- oder Einstellvertrags sowie damit verbundene Beweisfragen und das Vertretenmüssen thematisiert. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Produkthaftung des Grundstoffproduzenten, wobei insbesondere eine genaue Fehlerbenennung und die Abgrenzung von Konstruktions- und Fabrikationsfehlern erörtert wird. Außerdem wird die Verkehrssicherungspflichtverletzung, einschließlich der Behandlung von sogenannten Ausreißern, umfassend geprüft. Die Fallbearbeitung verlangt somit eine vertiefte Auseinandersetzung mit Vertragsrecht, Produkthaftung und Verkehrssicherungspflichten.
Referendarexamensklausur – Strafrecht: Grenzen von Klimaprotesten
Die Klausur behandelt zentrale strafrechtliche Fragen im Zusammenhang mit Klimaprotesten. Schwerpunktmäßig geht es um die rechtliche Bewertung von Protestaktionen, insbesondere deren Aggressionspotenzial, die Geeignetheit und mittelbare Wirkung sowie das Verhältnis einfachgesetzlicher Regelungen zu grundrechtlich legitimiertem zivilen Ungehorsam. Weiterhin werden die Anforderungen an das Hinzuziehen rettender Kausalverläufe, etwa im Kontext der Rettungsgasse, sowie die Sorgfaltsanforderungen in Schutzwecksituationen geprüft. Schließlich steht die Frage der mittelbaren Täterschaft, das Verantwortungsprinzip und die Unbeachtlichkeit von Fernzielen im Verhältnis zur Versammlungsfreiheit im Mittelpunkt.
Referendarexamensklausur – Öffentliches Recht: Gefahrenabwehr-, Staatshaftungsrecht - Luftsperrgebietsfestsetzung, polizeilicher Schusswaffengebrauch
Die Klausur behandelt schwerpunktmäßig den verschachtelten Prüfungsaufbau eines Amtshaftungsanspruchs, insbesondere die inzidente Prüfung der Rechtmäßigkeit eines Grund-Verwaltungsakts und den polizeilichen Schusswaffengebrauch. Zudem steht die Rechtmäßigkeit einer Allgemeinverfügung sowie die Inzidentprüfung der Rechtmäßigkeit einer Luftsperrgebietsverordnung im Mittelpunkt. Schließlich wird die Verhältnismäßigkeit sowohl der Sperrgebietssetzung als auch des Schusswaffeneinsatzes umfassend analysiert. Im Kern geht es um die Verbindung von Gefahrenabwehrrecht, Staatshaftungsrecht und den Anforderungen an hoheitliche Eingriffe.
(Original-)Referendarexamensklausur – Zivilrecht: Leasingvertrag und Nutzungsherausgabe
In dieser Klausur stehen die rechtlichen Grundlagen der Nutzungsherausgabe im Fokus, insbesondere die Analogien zu §§ 816 I, 818 I, II BGB im Zusammenhang mit Mietverträgen. Ebenfalls wesentlich ist die Prüfung der Vindikationslage bei nicht mehr berechtigtem mittelbarem Besitzer. Zudem wird die Aufrechnung eines Anspruchs aus Leistungskondiktion nach § 814 BGB und der Rechtsirrtum als Rechtsbedingung umfassend behandelt. Die Aufgabenstellungen kombinieren dabei die zivilrechtlichen Aspekte des Leasingvertrags und die Rückforderungsrechte hinsichtlich der Nutzung fremder Sachen.
Assessorexamensklausur – Zivilrecht: Urteil - Die Photovoltaikanlage
In dieser Klausur steht die Frage im Mittelpunkt, ob eine Freiland-Photovoltaikanlage und deren Module als wesentliche Bestandteile eines Grundstücks zu qualifizieren sind und wie sich dies auf die Besitzverhältnisse auswirkt. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Prüfung, ob ein Eigentumsübergang der Module mit dem Grundstück erfolgte oder nachträglich als wesentlicher Bestandteil oder Zubehör begründet wurde. Zusätzlich wird problematisiert, unter welchen Voraussetzungen im Rahmen eines Herausgabeprozesses ein bedingter Schadensersatzanspruch wegen der Besorgnis nicht rechtzeitiger Leistung geltend gemacht werden kann.
Referendarexamensklausur – Öffentliches Recht: Verfassungs- und Verwaltungsrecht - Auskunftsansprüche gegen den BND
Die Klausur beschäftigt sich mit Auskunftsansprüchen gegen den Bundesnachrichtendienst (BND). Schwerpunkte sind die Verpflichtung einer Bundesbehörde zur Auskunftserteilung durch Landesrecht, die dabei relevante Gesetzesbindung der Verwaltung sowie die grundgesetzliche Kompetenzverteilung und die Frage einer Annexkompetenz. Weiterhin wird das Spannungsfeld zwischen den Grenzen des Auskunftsanspruchs, insbesondere dem Schutz würdiger Interessen Dritter, und der Pressefreiheit beleuchtet, mit einer Abwägung zugunsten einer praktischen Konkordanz. Die Statthaftigkeit einer Verpflichtungsklage im Hinblick auf die Auskunftserteilung wird ebenfalls geprüft. Insgesamt werden dabei sowohl verfassungs- als auch verwaltungsrechtliche Aspekte vertieft.
(Original-)Referendarexamensklausur – Zivilrecht: Hypothek und guter Glaube
Die Klausur behandelt schwerpunktmäßig den gutgläubigen Erwerb einer forderungsentkleideten Hypothek sowie die Anfechtung einer Erbeinsetzung, insbesondere im Zusammenhang mit Motivirrtum, Kausalität und den einzuhaltenden Formalien. Außerdem wird auf den Sicherungscharakter der Vormerkung eingegangen, wobei insbesondere der Wegfall des Auflassungsanspruchs durch Konfusion ausgeschlossen wird. Die Lösung erfordert zudem einen strukturierten Aufbau und eine vollständige, konsistente Inzidentprüfung. Es werden schwierige materiellrechtliche Fragestellungen rund um die Hypothek und das Erbrecht behandelt.
(Original-)Aktenvortrag – Zivilrecht: Familiensache Doll
Im Mittelpunkt der Klausur stehen die Prüfung einer kindeswohlgefährdenden Tätlichkeit sowie die Verwertung der Aussagen der Kinder und deren Billigkeitsabwägung. Zudem ist die Behandlung der Eigentumsverhältnisse und Billigkeitsprüfung bezüglich eines Familienhundes von Bedeutung. Ferner wird das Verhältnis zwischen der Regelung des § 1361b BGB zur Ehewohnung und dem Gewaltschutzgesetz (§ 2 GewSchG) näher betrachtet.
Referendarexamensklausur – Öffentliches Recht: Verfassungs- und Verwaltungsrecht - "Spießrutenlauf" vor der Schwangerschaftsberatungsstelle
Im Mittelpunkt der Klausur stehen rechtliche Probleme rund um Versammlungen vor Schwangerschaftsberatungsstellen. Schwerpunkte bilden die Frage nach einer unmittelbaren Gefahr für die öffentliche Sicherheit durch Gehsteigberatung sowie durch schlichtes Protestieren und wie dabei ein Ausgleich zwischen Versammlungsfreiheit und dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht, insbesondere der Zwangssituation für Schwangere, hergestellt werden kann. Weiterhin wird die Bedeutung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung und die mittelbare Drittwirkung der Grundrechte im Zusammenhang mit der Frühphase der Schwangerschaft thematisiert. Dabei spielt auch die Abgrenzung der Sphären Privat-, Intim- und Sozialsphäre eine Rolle.
(Original-)Referendarexamensklausur – Strafrecht: Nymphenbad
Die Klausur behandelt in Schwerpunkt die strafprozessuale Verwertbarkeit einer Spontanäußerung in festnahmeähnlicher Lage ohne Belehrung zur Aussagefreiheit und die mögliche Heilung nur durch qualifizierte Belehrung. Ebenso stehen die Voraussetzungen einer notwendigen Verteidigung nach § 140 StPO im Fokus. Weiterhin wird im materiellen Strafrecht der Schutz der persönlichen Fortbewegungsfreiheit durch § 239 StGB sowie die Güterabwägung beim Notstand thematisiert. Die Klausur legt besonderen Wert auf die Analyse von Beweisverwertungsverboten und die Anwendung strafprozessualer Schutzvorschriften.
Aktenvortrag – Öffentliches Recht: Baurecht, Staatshaftungsrecht, Verwaltungsprozessrecht - Die Baugenehmigung als Verlässlichkeitsgrundlage
In der Klausur steht die Frage im Mittelpunkt, welche Bedeutung die Tiefe der Abstandsflächen im festgesetzten oder faktischen Gewerbegebiet hat und wie der Flächennutzungsplan sowie die nähere Umgebung zu analysieren sind. Daneben wird die Verletzung einer drittgerichteten Amtspflicht im Zusammenhang mit der Baugenehmigung als Vertrauenstatbestand und dem Ersatz von Investitionen geprüft. Ferner spielt die abschließende Abwägung von Zweckmäßigkeitserwägungen, insbesondere das Kostenrisiko und ein entsprechender Schlusssvorschlag, eine zentrale Rolle.
Referendarexamensklausur – Strafrecht: Vollendung und Beendigung des Diebstahls und weitere Vermögensdelikte
In der Klausur steht die Frage im Mittelpunkt, ob ein Vorschlaghammer als gefährliches Werkzeug im Sinne des § 244 I Nr. 1a StGB anzusehen ist und wie die Wortlautgrenze bei der Auslegung zu erfassen ist. Ferner wird behandelt, wie die sukzessive Mittäterschaft in der Beendigungsphase eines Diebstahls zu beurteilen ist, insbesondere in Bezug auf das Gewicht des Tatbeitrags. Zudem geht es um die Abgrenzung und den Schutz des Vermögens im Zusammenhang mit Diebesgut. Die Bearbeitung umfasst damit zentrale Fragen zu Qualifikationstatbeständen und Beteiligungsformen bei Eigentums- und Vermögensdelikten.
(Original-)Referendarexamensklausur – Zivilrecht: Unterlassungsansprüche - Der übermotivierte Freund
Im Zentrum der Klausur steht die Eigentumsbeeinträchtigung durch Werbeeinwurf, insbesondere die Anknüpfungspunkte für eine Wiederholungsgefahr und das Verhältnis zur abgegebenen Unterlassungserklärung unter Einbindung der mittelbaren Handlungsstörerschaft und zumutbaren Verhinderungshandlungen. Daneben setzt sich die Arbeit mit den Voraussetzungen und dem Zugangserfordernis bei der Annahme einer modifizierten Unterlassungserklärung im Kontext der Stellvertretung sowie einer möglichen Genehmigung auseinander. Schließlich werden Fragen der schwebenden Unwirksamkeit im Zeitpunkt der Zuwiderhandlung und ihre rückwirkenden Auswirkungen behandelt.
(Original-)Assessorexamensklausur – Zivilrecht: Entscheidung des Gerichts - Schrauben und Spindeln
In der Klausur steht zunächst die Darlegungs- und Beweislast hinsichtlich der Vollständigkeit einer Lieferung im Mittelpunkt. Bewertet werden insbesondere die Beweiswürdigung, etwa durch Zeugen und die Beweiskraft gerichtlicher Protokolle, sowie die Abgrenzung zwischen Nichtleistung, Teilleistung und Mangel. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Feststellung der Mangelhaftigkeit im Zusammenhang mit einem Zugeständnis gemäß § 138 III ZPO. Zusätzlich wird die übersichtliche Darstellung des Sachverhalts, insbesondere im Hinblick auf Klage, Widerklage und einen Vorprozess, thematisiert.
Referendarexamensklausur – Zivilrecht: Sachgrundlose Befristung und Gebot fairen Verhandelns bei Aufhebungsverträgen
In der Klausur werden zentrale Fragestellungen des Arbeitsrechts behandelt. Im Fokus steht zunächst die sachgrundlose Befristung von Arbeitsverhältnissen sowie die verfassungskonforme Auslegung des § 14 II 2 TzBfG, insbesondere im Hinblick auf Vorbeschäftigung. Weiterhin ist die Abgrenzung zwischen Verlängerung und Neuabschluss von Arbeitsverträgen thematisiert, wobei auch die Auslegung unter Berücksichtigung des Begleitschreibens und der Interessenlage betrachtet wird. Zudem befasst sich die Klausur mit dem Gebot fairen Verhandelns bei der Gestaltung von Aufhebungsverträgen, einschließlich Herleitung, Anwendung und Rechtsfolge.
Aktenvortrag – Strafrecht: Strafbefehl - Die verschwundene Mietkaution
Die Klausur behandelt im Schwerpunkt die Prüfung der Zuständigkeit bei der Entscheidung zwischen Strafbefehl und Anklageerhebung, die materiell-rechtlichen Voraussetzungen einer Leistung auf Inhaberpapier ohne weitere Berechtigungsprüfung sowie die sachgerechte und kompakte Schilderung des Sachverhalts. Eingegangen wird auf die strafrechtlichen Implikationen verschwundener Mietkautionen und das Verfahren der Strafbefehlsausstellung. Die relevanten strafrechtlichen und prozessualen Fragestellungen stehen im Mittelpunkt der Falllösung.
Referendarexamensklausur – Öffentliches Recht: Europarecht, Völkerrecht und Grundrechte - Verbot des Mitführens eines Blindenführhundes
In der Klausur steht die Überprüfung der gerichtlichen Gewichtung und des verhältnismäßigen Ausgleichs zwischen Art. 3 III 2 GG und kollidierenden Grundrechten im Mittelpunkt. Ein weiterer Schwerpunkt bildet die Anwendbarkeit der Grundrechte des Grundgesetzes bei überschießender Umsetzung einer EU-Richtlinie. Zudem wird die Wirkung von Art. 3 III 2 GG im Verhältnis zwischen Privaten, insbesondere anhand von § 3 II AGG, eingehend thematisiert. Die Bearbeitung verlangt eine fundierte Auseinandersetzung mit dem Diskriminierungsschutz und seiner Ausgestaltung im Zusammenspiel von nationalem, europäischem und Verfassungsrecht.
(Original-)Referendarexamensklausur – Zivilrecht: Sachenrecht und Familienrecht - Das Haushaltscabrio
Die Klausur behandelt schwerpunktmäßig das Sachen- und Familienrecht mit besonderem Fokus auf den Herausgabe- und Bereicherungsansprüchen im Zusammenhang mit einem als Haushaltsgegenstand genutzten Cabrio. Zentrale Aspekte sind die Prüfung des Cabriolets als Haushaltsgegenstand im Sinne des § 1369 BGB sowie die Geltendmachung und Durchsetzung von Herausgabe- und Besitzrechten einschließlich eines möglichen Zurückbehaltungsrechts. Zudem werden die Anforderungen an die Schadensbehebung als Verwendung sowie nachträglich eingetretene Bösgläubigkeit und deren Auswirkungen auf das Besitzrecht beleuchtet. Schließlich werden Fragen zur analogen Anwendung und teleologischen Reduktion von Normen des Bereicherungsrechts bei rechtsgrundlosem Erwerb geprüft.
(Original-)Referendarexamensklausur – Strafrecht: Todfeinde
Die Klausur befasst sich schwerpunktmäßig mit dem Unmittelbarkeitsgrundsatz im Strafprozess und dessen Durchbrechung, insbesondere im Zusammenhang mit einer Gehörsverletzung durch Zeugenvernehmungen ohne Anwesenheit des Angeklagten. Im materiellen Strafrecht liegt ein Fokus auf dem Problem der teleologischen Reduktion bei urlaubsbedingtem Leerstand, atypischem Kausalverlauf sowie dem Komplex rund um den error in persona, den Erlaubnistatbestandsirrtum und den Putativnotwehrexzess. Weiterhin ist das Verhältnis von Mord und Totschlag bzw. Tatbestandsverschiebung relevant. Die Klausur verlangt eine detaillierte Analyse strafrechtlicher Kernfragen und prozessualer Besonderheiten im Umgang mit Beweisaufnahme und Irrtümer.
Referendarexamensklausur – Zivilrecht: Deliktsrecht und Zwangsvollstreckungsrecht - Feuer und Flamme
Die Klausur behandelt schwerpunktmäßig die Abgrenzung zwischen psychisch vermitteltem und unmittelbar verursachtem Schaden im Deliktsrecht. Zudem wird die Einordnung des Risikos psychischer Beeinträchtigung im Zusammenhang mit einer konkreten Berufstätigkeit in den Schutzzweck der Norm sowie die juristische Trennung vom allgemeinen Lebensrisiko analysiert. Ein weiteres zentrales Thema ist die Anwendbarkeit der Gewahrsamsvermutung nach § 808 II 1 ZPO bei der Zwangsvollstreckung gegen Ehegatten in außerehelichen Lebensgemeinschaften. Der normative Schadensbegriff und die Frage einer Vorteilsanrechnung werden ebenfalls thematisch aufgegriffen.
Aktenvortrag – Öffentliches Recht: Maskottchenparade mit Hindernissen
In der Klausur steht die Auslegung des Tatbestandsmerkmals „aus Anlass besonderer regionaler Ereignisse“ im Mittelpunkt. Weiterhin wird vertieft die Zulässigkeit des Hauptsacheverfahrens unter Zweckmäßigkeitserwägungen behandelt. Zusätzlich ist der Eilrechtsschutz als Zweckmäßigkeitserwägung ein wesentlicher Prüfungspunkt. Die Bearbeitung setzt die Auseinandersetzung mit prozessualen und materiellen Fragen im Rahmen einer Maskottchenparade voraus.
Referendarexamensklausur – Zivilrecht: Deliktsrecht - "Dieselskandal"
Die Klausur behandelt zentrale Fragen des Deliktsrechts im Zusammenhang mit dem Dieselskandal. Schwerpunktmäßig wird die Haftung nach § 826 BGB iVm § 31 BGB thematisiert, insbesondere die normative Kontrolle der Differenzhypothese, die Rolle von Softwareupdates, Zurechnung und Sittenwidrigkeit. Weiterhin werden die Rechtsfolgen, insbesondere die Abgrenzung von großem und kleinem Schadensersatz im Deliktsrecht, Vorteilsausgleichung, Nutzungsanrechnung sowie Deliktszinsen nach § 849 BGB analysiert. Der Schutzgesetzcharakter und der Schutzzweckzusammenhang im Kontext von § 823 II BGB iVm EG-FGV iVm § 31 BGB werden ebenfalls detailliert erörtert. Die Klausur legt besonderen Wert auf die Argumentation und Subsumtionstechnik bei der Bearbeitung dieser Problemfelder.