Klausuren
Filtere nach Studienstufe, Rechtsbereich, Quelle und Verfügbarkeit. Jede Filter-Kombination ist als URL teilbar.
Probleme bei der ehebedingten Erholung
Die Klausur behandelt verschiedene Problemstellungen aus dem BGB Allgemeinen Teil, Reisevertragsrecht und Familienrecht. Es geht insbesondere um die Rückabwicklung von Flugbuchungen mit falschen Angaben, Unterlassungsansprüche im Zusammenhang mit ehebrecherischem Verhalten in der Ehewohnung, Ersatzansprüche im Zusammenhang mit einer abgesagten Kreuzfahrt wegen höherer Gewalt sowie um Ansprüche aus einer vorverlegten Rückreise und deren Abtretung. Die Klausur fordert die Bearbeitung mehrerer anspruchsrelevanter Konstellationen und AGB-Fragen.
Original Aktenvortrag: "Ein Leben ohne Mops ist möglich, aber sinnlos
Die Klausur behandelt die anwaltliche Beratung und Verteidigung einer Beklagten gegen eine Klage auf Rückabwicklung eines Kaufvertrags über einen Mops-Welpen. Im Fokus stehen insbesondere Fragen zum Vorliegen eines Sachmangels, die Unternehmereigenschaft der verkaufenden Züchterin sowie die Verjährung möglicher Ansprüche.
Umgekehrte Schönheitsreparaturen
In dieser Klausur wird die Wirksamkeit und die Rechtsfolgen sogenannter 'umgekehrter' Schönheitsreparaturklauseln in einem Mietvertrag geprüft. Besonderer Schwerpunkt liegt auf den Rückforderungsansprüchen des Mieters nach eigenhändiger Durchführung von Schönheitsreparaturen bei unwirksamer vertraglicher Abwälzung, sowie etwaigen Aufklärungspflichten des Vermieters und den Konsequenzen daraus. Es ist zu prüfen, ob dem Mieter ein Zahlungsanspruch gegen den Vermieter zusteht.
Fortgeschrittenenklausur: Ein Mehrfamilienhaus und jede Menge Haftungsfragen
Im Mittelpunkt des Falls steht das Mehrfamilienhaus des V, in dem O eine Wohnung gemietet und an U untervermietet hat. Nach einem Missgeschick beim Aquarium verursacht U Wasserschäden an Os Wohnung und den darunterliegenden Möbeln der Mieterin M. V und M verlangen jeweils Schadensersatz für ihre Schäden von O und/oder U. Der Fall behandelt zentrale Haftungsfragen zwischen Vermieter, Mieter und Untermieter, darunter mietrechtliche und deliktische Ansprüche sowie prozessuale Besonderheiten bezüglich der gerichtlichen Zuständigkeit bei Wohnraummietrecht.
Fortgeschrittenenklausur: Aufstieg und Fall des Tommy M.
K, Geschäftsführer einer GmbH & Co. KG, möchte als Zessionar Ansprüche gegen U, den geschäftsführenden Gesellschafter einer GbR, geltend machen. Hintergrund ist der Verkauf von Remissionsware durch Vertriebsleiter T der X-Enterprise an die U-GbR zu ungewöhnlich niedrigen Preisen sowie eine zusätzliche Zahlung von U auf das Privatkonto des T. K verlangt von U Schadensersatz oder Herausgabe des erzielten Erlöses, wobei streitig ist, ob U für den entstandenen Schaden haftet und wie dieser berechnet werden kann. Schwerpunkte des Falls liegen im Gesellschaftsrecht, der Abtretung von Forderungen gemäß § 398 BGB, sowie der Haftung aus unerlaubter Handlung und bereicherungsrechtlichen Ansprüchen.
Heiße Heimkinoanlage
Die Klausur behandelt einen Sachverhalt aus dem Kaufrecht, bei dem das Käuferpaar M und F eine defekte Heimkinoanlage erwirbt und sich neben Gewährleistungsrechten auch Fragen des Schadensersatzes und der Rückabwicklung stellen. Zudem werden familienrechtliche Aspekte bezüglich Verfügungsbefugnissen über Haushaltsgegenstände zwischen Ehegatten angesprochen.
Examensklausur: Das Kind raucht mit
In diesem Fall fordert Volkbert Wohlbedacht von Margot Qualm Schmerzensgeld und Ausgleich für Behandlungskosten im Namen ihrer gemeinsamen Tochter Kristina. Streitpunkt ist, ob Margot während der Schwangerschaft zum Schutz des ungeborenen Kindes zum Verzicht auf Tabakkonsum verpflichtet werden kann und welche Ansprüche darauf basieren, nachdem das Kind mit einer Lungenfehlfunktion zur Welt gekommen ist. Die Konstellation berührt vor allem familienrechtliche Eingriffsrechte, schadensersatzrechtliche Vorschriften im Deliktsrecht sowie Grundrechte. Zusätzlich sind prozessuale Fragen zur Geltendmachung von Ansprüchen thematisiert.
Übungsfall: Von deliktischer Haftung Minderjähriger und widerrufener Überweisung
Im Mittelpunkt des Falls steht die Frage, ob und in welchem Umfang ein geschädigter Fahrzeughalter (H) von einer minderjährigen Unfallverursacherin (C, vertreten durch ihre Eltern) Schadensersatz für eine Beschädigung seines Autos verlangen kann. Weiter verlangt die Bank (B) nach einer widerrufenen, aber dennoch ausgeführten Überweisung vom Empfänger (H) die Rückzahlung des überwiesenen Betrags. Die Fallkonstellation berührt zentrale Probleme des Deliktsrechts zur Haftung Minderjähriger, des Schadensrechts bezüglich Rabatten auf Reparaturkosten sowie bereicherungsrechtliche Fragen zur Rückabwicklung nicht autorisierter Überweisungen nach § 675u S. 1 BGB im Dreipersonenverhältnis. Ergänzend wird die deliktische Verantwortung Minderjähriger bei einem weiteren Schadensfall durch gemeinschaftlichen Schneeballwurf thematisiert.
Übungsfall: Unberechtigte Untervermietung einmal anders
Der Fall betrifft die Untervermietung eines Zimmers durch den Mieter M nach Beendigung des Mietverhältnisses. Vermieter V verlangt von M die Zahlung der Miete für die Zeit nach der Kündigung sowie die Herausgabe von Geldern, die M nach Ende des Mietverhältnisses durch Untervermietung an F erhalten hat. Im Mittelpunkt stehen mietrechtliche und bereicherungsrechtliche Ansprüche sowie mögliche Ansprüche im Deliktsrecht und Besitzrecht, insbesondere im Zusammenhang mit § 546 BGB und den mietvertraglichen Nebenpflichten. Es geht ferner um die Frage, ob und in welchem Umfang dem Vermieter nach Beendigung des Mietvertrags Ansprüche zustehen.
Wirbel um das Villengrundstück
In dieser Examensklausur im Zivilrecht geht es schwerpunktmäßig um Fragen des Erb-, Immobiliarsachen- und Schenkungsrechts. Es sind insbesondere die Wirksamkeit eines Erbvertrags, die Übertragung von Grundeigentum durch Schenkung unter Beachtung grundbuchrechtlicher Formerfordernisse sowie nachträgliche Verfügungen – einschließlich der Behandlung von Vormerkungen und der Wirksamkeit von Abtretungen – zu begutachten.
M & A im Lebensmittelhandel
Diese Fortgeschrittenenklausur behandelt typische Fragestellungen rund um den Unternehmenskauf im Lebensmittelhandel, insbesondere die Haftung des Erwerbers, das kaufmännische Bestätigungsschreiben und die Rügeobliegenheit. Sie thematisiert Probleme des Handels-, Kauf- und Sachenrechts, insbesondere vertreten durch Kaufvertragsbeziehungen und Übergang von Verbindlichkeiten. Weitere Aspekte betreffen die Mängelrüge und die Vertretung.
Original-Examensklausur: "Die überraschende Klage der Ex-Nachbarin
Die Klausur thematisiert die Zulässigkeit und Begründetheit von Klage und (Dritt-)Widerklage im Mietverhältnis nach Eigentumswechsel, Fragen der zulässigen Klageerhebung und gerichtlichen Zuständigkeit, die Verjährung und Ausschlussfristen von mietrechtlichen Forderungen (insbesondere im Kontext der Betriebskostenabrechnung), Probleme um die Abtretbarkeit von Mietforderungen, die Behandlung von Gutglaubensschutz sowie Ansprüche aus dem Eigentümer-Besitzer-Verhältnis (EBV), ferner GoA und Bereicherungsrecht. Die Sachverhaltskonstellation umfasst zudem Eigentums- und Besitzschutzfragen im Zusammenhang mit einem Rasenmähertraktor und nebengeschaltete Zahlung- und Ersatzansprüche.
Am 11.11.2011 nimmt der Augenblick, was harter Arbeit Jahre gegeben (frei nach Johann Wolfgang von Goethe)
Die Klausur behandelt die Grundsätze der Arbeitnehmerhaftung im Rahmen eines Unfalls mit einem Dienstfahrzeug und geht auf die Frage ein, ob und in welchem Umfang der Arbeitnehmer für Schäden am Dienstwagen und Ansprüche Dritter haftet. Sie umfasst sowohl die vertragliche Bindung aus dem Arbeitsvertrag als auch deliktische Haftungstatbestände und stellt die Besonderheiten der Schadensverteilung im Arbeitsverhältnis dar.
Fortgeschrittenenklausur: Beratungsbedarf bei Beendigung eines Mietverhältnisses
A, Eigentümer und Vermieter einer Gewerbeimmobilie, will nach Mietrückständen und Streit über eine mögliche Gesundheitsgefährdung durch Asbest den Mieter M möglichst schnell aus dem Mietobjekt entfernen. Der Fall thematisiert Fragen zur Wirksamkeit einer Kündigung (vertreten durch einen Vertreter ohne Vollmachtsnachweis), zur Mietminderung wegen Asbestbelastung, zur Anfechtbarkeit des Mietvertrags wegen Täuschung sowie zum Umfang und Fortbestand des Vermieterpfandrechts nach Eigentümerwechsel. Besondere Bedeutung kommt dabei den Voraussetzungen und Rechtsfolgen des § 566 BGB („Kauf bricht nicht Miete“) zu. Ebenfalls angesprochen werden Probleme in Bezug auf Sicherungsübereignungen an Dritte und deren Einfluss auf das Vermieterpfandrecht.
Sturz im Klettergarten
In der Klausur wird die zivilrechtliche Haftung nach einem Unfall im Klettergarten untersucht. Dabei stehen insbesondere deliktsrechtliche Fragestellungen, die Haftung für fahrlässiges Verhalten, ein möglicher Haftungsausschluss sowie die Frage nach dem Handeln auf eigene Gefahr im Zentrum. Auch Ansprüche auf Ersatz von Heilbehandlungskosten und mögliche Schmerzensgeldansprüche spielen eine Rolle.
Fortgeschrittenenklausur: Der konfliktgeladene iPod
Ein siebzehnjähriger Kunde will von einem Elektronikfachhändler einen iPod kaufen, wobei sich durch einen Schreibfehler ein Streit über den Kaufpreis entwickelt. Die Kommunikation verläuft über mehrere Briefe, und der Kunde nimmt das fehlerhafte Angebot an, was zu Missverständnissen führt. Nach Erhalt des iPods verkauft der Kunde diesen an einen Dritten und verliert daraufhin das erhaltene Geld durch einen Unfall. Der Händler verlangt nun verschiedene Beträge vom Kunden, wodurch zentrale Fragen zum Minderjährigenrecht, zur Anfechtung, zur Wirksamkeit und Übermittlung von Willenserklärungen sowie zur Herausgabe und Schadensersatzpflicht aufgeworfen werden.
Fortgeschrittenenklausur: Der verpasste Aufstieg
Der Fall behandelt verschiedene zivilrechtliche und deliktische Haftungsfragen im Zusammenhang mit einem Fußballspiel. Ein Zuschauer (F) bringt trotz Stadionverbots pyrotechnische Gegenstände ins Stadion und verletzt damit einen Ordner (O) und einen anderen Zuschauer (X); zudem beschimpft er den Schiedsrichter (S) während des Spiels öffentlich. Im Anschluss begehrt der Schiedsrichter von F eine Entschädigung und Unterlassung wegen der ehrbeleidigenden Äußerungen. Der Fußballverein (SV) möchte von F Regress für eine gegen den Verein verhängte Verbandsstrafe nehmen. Zentrale rechtliche Schwerpunkte liegen im Bereich der vertraglichen und deliktischen Schadensersatzansprüche sowie der Organhaftung und Zurechnung zwischen Verein, Verband und Zuschauer.
Fortgeschrittenenklausur: Alles oder nichts
Im Mittelpunkt des Falls steht die Frage, ob der Mammon-Bank (M) gegen die Brot&mehr-GmbH (B) aufgrund einer schriftlich fixierten selbstschuldnerischen Höchstbetragsbürgschaft Ansprüche in Höhe von 3,5 Mio. Euro zuzüglich Zinsen und Kosten zustehen. Es geht um die Kreditaufnahme der Wurst-GmbH (W) und die hierzu bestellten Sicherheiten, insbesondere die Bürgschaft durch B und eine Grundschuld einer dritten Gesellschaft. Im weiteren Verlauf kündigt M das Darlehen wegen Verschlechterung der finanziellen Lage von W und fordert nach deren Insolvenz und Auflösung die Bürgin in Anspruch. Zu prüfen sind vor allem das Zustandekommen und die Wirksamkeit des Bürgschaftsvertrags, insbesondere im Hinblick auf die Einhaltung der Schriftform nach § 766 BGB und den Umfang der Haftung.
Fortgeschrittenenklausur: Überhöhte Abschleppkosten und verweigerte Herausgabe
Eine Autofahrerin (F) stellt ihr Fahrzeug unberechtigt auf einem Vereinsparkplatz ab und wird daraufhin von einem beauftragten Abschleppunternehmen (A KG) abgeschleppt. Nach Aufforderung verlangt das Unternehmen von F die Zahlung überhöhter Abschlepp-, Verwaltungs- und Überwachungskosten, bevor das Fahrzeug herausgegeben wird. F weigert sich, die geforderte Summe vollständig zu zahlen und hinterlegt einen Teilbetrag beim Amtsgericht. Es geht um die rechtliche Zulässigkeit der überhöhten Abschleppkosten, die Voraussetzungen und Grenzen des Zurückbehaltungsrechts sowie Ansprüche im Zusammenhang mit der verweigerten Fahrzeugherausgabe und daraus resultierenden Schäden.
* "Münz-Karibik à la carte
In dieser Examensklausur geht es um die Ansprüche aus einer übertragenen Zehnerkarte für Bräunungssitzungen gegen die neu gegründete Kommanditgesellschaft, gesellschaftsrechtliche Haftungskonstellationen bei Umwandlung einer OHG in eine KG sowie prozessuale Besonderheiten bei einem Versäumnisurteil. Die Aufgaben betreffen Schuld- und Gesellschaftsrecht mit einfließenden Fragen des Zivilprozessrechts.
Arzthaftungsrecht
Die Klausur behandelt einen Arzthaftungsfall, in dem der verletzte Kläger nach einem Unfall sowohl eine fehlerhafte ärztliche Aufklärung als auch fehlerhafte Behandlung geltend macht. Es werden Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche gegen die behandelnden Ärzte und die Krankenhausbetreibergesellschaft geprüft. Besonders problematisch ist die Situation bezüglich alternativer Behandlungsmethoden und die Nachsorge.
Möbelmarkt in Not
Die Klausur behandelt die insolvenzbedingte Krise eines Möbelgroßhändlers, der hochwertige Möbel über eine komplexe Lieferkette aus unterschiedlichen Unternehmen bezieht. Besonders im Fokus stehen der Eigentumsvorbehalt, dessen Durchsetzung und die Pfändung der Ware durch einen Gerichtsvollzieher. Erörtert wird, ob der Holzhändler gegen den Gläubiger des Möbelmarkts erfolgreich die Drittwiderspruchsklage erheben kann.
Ponykauf mit Hindernissen
Der Fall befasst sich mit den rechtlichen Problemen beim Pferdekauf zwischen einem ehemaligen Pferdegroßhändler und einer GmbH. Im Mittelpunkt stehen Ansprüche auf Schadensersatz wegen Lieferung eines anderen als des geschuldeten Ponys, Fragen des Stück- und Gattungskaufs, Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten beim Handelskauf sowie die Abgrenzung von Schadensersatz statt und neben der Leistung.
Möbelkauf mit Schwierigkeiten
Im Fall schließt ein Verbraucher über einen Online-Shop eine individuell gestaltbare Sofagarnitur bei einer GbR, erhält aber nach Strukturveränderungen des Anbieters und erheblicher Lieferverzögerung ein mangelbehaftetes Sofa, das nicht der Bestellung entspricht. Streitpunkt sind neben der Vertragsauslegung und Identifikation des Vertragspartners insbesondere Gewährleistungsrechte, das Zurückweisungsrecht bei Lieferung mangelhafter Ware sowie organisatorische und kommunikative Probleme rund um die Geschäftsübernahme und Zuständigkeiten.