Stellvertretung, Unmöglichkeit und Surrogat - doppelt gemoppelt hält besser!
JA 2016, 575 · Zivilrecht für Anfänger:innen
Von Susanne Ascher, Daniel Iden
Die Klausur behandelt den Kauf eines Oldtimers, der zunächst durch Stellvertretung ausgehandelt wurde, später jedoch an eine andere Person verkauft und durch einen Unfall zerstört wird. Es werden Fragen nach den Ansprüchen aus dem Kaufvertrag, Unmöglichkeit der Leistung sowie Surrogat behandelt, insbesondere ob Korbinian Anspruch auf den Verkaufserlös und Ersatz für ein angefertigtes Verdeck hat. Auch das Zustandekommen und die Wirksamkeit des Vertrags durch Stellvertretung sind zu prüfen.
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- Grundlagen des Schadensersatzes (§ 280 Abs. 1 BGB) (Leistungsstörungsrecht)Immaterieller Schaden bei Persönlichkeitsverletzung
- Grundlagen des Schadensersatzes (§ 280 Abs. 1 BGB) (Leistungsstörungsrecht)Stillschweigende Haftungsbeschränkung + unentgeltliche Geschäfte
- Grundlagen des Schadensersatzes (§ 280 Abs. 1 BGB) (Leistungsstörungsrecht)Bloße Beschaffenheitsangabe
- Grundlagen des Schadensersatzes (§ 280 Abs. 1 BGB) (Leistungsstörungsrecht)Garantie
- Grundlagen des Schadensersatzes (§ 280 Abs. 1 BGB) (Leistungsstörungsrecht)Haftung für eigenes Verschulden – Verantwortungsfähigkeit Kinder im Straßenverkehr
Weitere Klausuren zu Unmöglichkeit (§ 275 BGB) (Leistungsstörungsrecht)
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